Mietvertrag beenden

  • Ich habe da mal eine Frage mein Vater ist vor kurzem verstorben und jetzt kann meine Mutter die Miete nicht mehr alleine bezahlen. Meine Mutter möchte aus der Wohnung ausziehen und der Vermieter möchte dann aber 7 Monate Kündigunsfriest dies kann meine Mutter aber nicht zahlen und das weiß der Vermieter auch. Was kann man da dagegen machen?

    LG Jessy :)

  • War deine Mutter auch Mieterin oder bestand das Mietverhältnis nur zwischen den Vermieter und dem Vater?

    Wie begründet der Vermieter die sieben Monate?

  • Dann sollte deine Mutter das Mietverhältnis ganz normal mit einer Frist von 3 Monaten beenden können, gemäß § 573c BGB. Der Kündigungstermin wäre dann der 31.07.19.

  • Was soll man tun wenn er sich auf keine 3 Monate Kündigungsfrist einlässt?

    Trotzdem nachweisbar kündigen und dann ausziehen und keine Miete zahlen. Ihr solltet aber explizit nachfragen, warum er diese 7 Monate fordert und das mit einem Nachweis. Für mich ist es bisher nicht offensichtlich, warum die Kündigungsfrist 7 Monate betragen soll.

    Ich möchte jedoch auch nicht zu 100% ausschließen, dass es nicht irgendeinen Grund geben kann, warum er darauf bestehen kann, dazu müsste man sämtliche Einzelheiten kennen.

  • Der Vermieter besteht aber auf eine Kündigunsfriest von 7 Monaten. Was soll man tun wenn er sich auf keine 3 Monate Kündigungsfrist einlässt?

    Der Mieter hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, der Vermieter nach so vielen Jahren eine entsprechend längere. So das Mietgesetz.


    Ich möchte jedoch auch nicht zu 100% ausschließen, dass es nicht irgendeinen Grund geben kann, warum er darauf bestehen kann, dazu müsste man sämtliche Einzelheiten kennen.

    @darkshadow, ich nehme an, dass der Vermieter aus Unwissenheit die Positionen vertauscht. In diesem Thread geht es um einen verstorbenen Mieter und dementsprechend um Zahlungsschrierigkeiten. Gesetze können ja wie man weiß, auch ausgelegt etc. werden, aber in diesem Fall kann ich mir bei bestem Willen nicht vorstellen, dass die verbliebene Mieterin die 3-monatige Kündigungsfrist nicht anwenden darf/kann/soll.

    Vielleicht findest Du einen § zu Gunsten des Vermieters, würde mich interessieren.

  • Hallo, Fruggel, danke für den Hinweis. Man lernt eben nicht aus. Dass ein Mietvertrag von 1987 diese Klausel noch für Recht erklärt hätte ich nicht gedacht. Wie oft wurde seitdem das Mietrecht geändert?

  • Wie oft wurde seitdem das Mietrecht geändert?

    Mehr als einmal und es wurde ja nicht nur das Mietrecht geändert, so auch die AGB Kontrolle, die maßgeblich das Mietrecht mitbestimmt, gerade sowas ist dann durchaus komplex, weil es für vieles unterschiedliche Übergangsvorschriften gibt oder nicht.

    So stellt sich bei Fruggels Urteil auch die Frage, ob das hier einschlägig ist, so müsste man den Mietvertrag in Detail prüfen. Daher muss es nicht so sein, es kann so sein. Daher auch meine Aussage, man kann sich leider nicht sicher sein.

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