Mietminderung wegen Bauarbeiten die über den angekündigten Zeitraum hinaus gehen

  • Hallo zusammen,

    ich bin im Februar 2018 in eine neue Wohnung gezogen. Das Gebäude ist recht groß und enthält neben Privatwohnungen noch eine Tiefgarage, einen großen Supermarkt und eine Einkaufspassage. Zum Zeitpunkt meines Einzugs waren bereits Sanierungsarbeiten am Gebäude im Gange. Mein Mietvertrag hat einen Anhang, in dem die geplanten Arbeiten aufgelistet werden.

    Einige der Arbeiten sind bereits abgeschlossen, jedoch werden in der Einkaufspassage noch sehr laute Arbeiten vorgenommen. Insbesondere wird scheinbar der komplette Boden mit Presslufthammern entfernt, was durch das gesamte Gebäude schallt. Der Bauschutt wird dann mit Kleinbaggern in einem Container vorm Haus, unter meinem Fenster, gebracht, was ebenfalls sehr laut ist und zusätzlich den Bürgersteig komplett blockiert und für einigen Dreck sorgt. Für mich stellt das eine deutliche Beeinträchtigung dar, da ich teilweise von zu Hause arbeite. Außerdem sind mir bereits kosten entstanden, weil bei den Arbeiten mein Internetanschluss gestört wurde, und ich dann 2 Wochen nicht wie gewohnt zu Hause arbeiten konnte.

    Zur Einkaufspassage steht im Anhang des Mietvertrags:

    Zitat

    Nach Vorliegen der bei der Stadt beantragten Baugenehmigung wird voraussichtlich ab Sommer 2017 bis Herbst 2018 die Restrukturierung der Einkaufspassage mitsamt einer Neugliederung der Ladeneinheiten erfolgen.

    Zusätzlich steht am Ende des Anhangs noch ein Absatz:

    Zitat

    Die Maßnahmen und deren zeitliche Abläufe sind stark von den durch die Baubehörden auszustellenden Baugenehmigungen abhängig, wodurch zeitliche Verschiebungen zum jetzigen Planungsstand nicht ausgeschlossen werden können.

    Ich weiß, dass ich für angekündigte Baumaßnahmen eine Duldungspflicht habe. Ich kann jedoch keine Informationen dazu finden, was passiert, wenn der angekündigte Zeitraum überschritten wird. Herbst 2018 ist ja nun ein halbes Jahr her, und bei den Arbeiten ist für mich kein Ende in Sicht.

    Habe ich das Recht bis zum Abschluss der Arbeiten die Miete zu vermindern?

  • Habe ich das Recht bis zum Abschluss der Arbeiten die Miete zu vermindern?

    Nein. In diesem Fall steht keine Mietminderung zu.

    Und das hat nun gar nichts mit der Duldungspflicht zu tun. Sondern es liegt daran, dass dir der Zustand bzw. Mangel bereits bei Vertragsschluss bekannt war. Es steht ja sogar im Mietvertrag, wodurch es unstreitig ist, dass es bekannt war. Und in der Formulierung ist ja auch kein genauer Zeitpunkt definiert, wann die Bauarbeiten abgeschlossen sein würden, ganz im Gegenteil, es wird sogar hingewiesen, dass sich der Zeitplan ändern kann.

    Was ich dir erklärt habe, ergibt sich aus §536b BGB, falls du selber nachlesen möchtest.

  • Ja, das habe ich auch gefunden, ich habe mich nur gefragt ob das nicht eine Grenze hat. Ein halbes Jahr Verzögerung ist vielleicht noch nicht so extrem, aber so wie das klingt hätte man ja auch nach mehreren Jahren noch immer kein Recht auf eine Mietminderung.

    Naja, vielen Dank :)

  • Doch, es kann irgend wo dann schon Grenzen geben. Aber dafür muss die Situation des Einzelfalls genauer angeschaut werden. Es lässt sich nicht pauschal beantworten. Beispielsweise wäre es dann wieder eine andere Gegebenheit, wenn die Bauarbeiten lange pausieren zwischen durch und sich die Sache künstlich in die Länge zieht. Bei dir scheint es ja immer voran zu gehen, wenn auch langsamer als gedacht.

    Falls du doch später irgend wann in Erwägung ziehen solltest, Mietminderung geltend zu machen, sprich das bitte mit einem Anwalt oder dem Mieterverein ab. Du kannst sonst Schwierigkeiten bekommen bis hin zur Kündigung, wenn du die Situation falsch einschätzt.

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