Frage nach halber Betrag Miete und Fragen Räumunsklage

  • Hallo:

    Ich bin neu hier, grüsse alle. Frage:

    Ich zahle jeden Monat weniger Miete, weil das Arbeitsamt nur den Betrag übernimmt, den es übernimmt.

    Daher überweise ich auch den Betrag, der übernommen wird.

    Jetzt häufen sich die Mietrückstände und es sind auch 2 Betriebkosten- und –Nebenkostenabrechnungen aus den Jahren 2016 und 2017 offen.

    Eine Frage:

    Könnten diese offenen Beträge zu Kündigung des Mietvertrags führen und wenn ja, welche Kündigung? Fristgemäß oder fristgerecht?

    Sabine

  • Könnten diese offenen Beträge zu Kündigung des Mietvertragsführen und wenn ja, welche Kündigung?

    Ja natürlich. Wenn du deiner Mieterpflichten nicht nachkommst, führt das natürlich zur Kündigung. Nur weil das Amt weniger übernimmt, heißt es nicht das du weniger zahlen brauchst.

    Je nach Höhe deiner Mietschulden kann eine fristgemäße oder eine fristlose ausgesprochen werden.

  • Hallo Guten Abend:

    Eine Frage:

    Wie ist es, wenn man als Beklagte den Anspruch bei einer Räumungsklage anerkennt?

    Soweit ich weiß, werden die Kosten des Verfahrens dem Mieter auferlegt.

    Die Frage ist, wie es nach einem solchen Anerkenntnis aussieht, ob man die Wohnung auch räumen muss?

    Muss man die Wohnung nach dem Anerkenntnis räumen?

    Danke

  • Wann hören Sie auf mit diesen Verschiebungen?

    Die Zusammenfassung der Beiträge ist notwendig, da aufeinander aufbauend. Es ist daher absolut legitim.

    Die Frage ist, wie es nach einem solchen Anerkenntnisaussieht, ob man die Wohnung auch räumen muss?

    Ich verstehe die Frage nicht. Wenn man den Anspruch auf Räumung anerkennt, warum sollte man dann die Wohnung nicht mehr räumen müssen? Natürlich stehen die normalen Rechtsmittel gegen die Räumung noch zur Verfügung im Rahmen der Zwangsvollstreckung.


    Du solltest dringend einen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen, wenn man nicht die Bedeutung von Prozesshandlungen überblickt, die man so vornehmen möchte.

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