Hallo Guten Abend:
Eine Frage:
Wie ist es, wenn man als Beklagte den Anspruch bei einer Räumungsklage anerkennt?
Soweit ich weiß, werden die Kosten des Verfahrens dem Mieter auferlegt.
Die Frage ist, wie es nach einem solchen Anerkenntnis aussieht, ob man die Wohnung auch räumen muss?
Muss man die Wohnung nach dem Anerkenntnis räumen?
Danke