Hallo:
Ich bin neu hier, grüsse alle. Frage:
Ich zahle jeden Monat weniger Miete, weil das Arbeitsamt nur den Betrag übernimmt, den es übernimmt.
Daher überweise ich auch den Betrag, der übernommen wird.
Jetzt häufen sich die Mietrückstände und es sind auch 2 Betriebkosten- und –Nebenkostenabrechnungen aus den Jahren 2016 und 2017 offen.
Eine Frage:
Könnten diese offenen Beträge zu Kündigung des Mietvertrags führen und wenn ja, welche Kündigung? Fristgemäß oder fristgerecht?
Sabine