Nebenkosten und Fragen

  • Ich habe erste Abrechnung xxxxxxx bekommen und paar Gesamtkosten sind nicht für mich ganz klar. Bevor ich an dem Eigentümer mich wende, wollte ich noch hier fragen.

    1) Strom und Allgemeinstrom - was ist der Unterschied? Vielleicht ist es nur spezifisch für mein Fall, aber es ist einfach zu hoch. Es gibt 4 Wohnungen im Gebäude und es ist 1000 EUR insgesamt pro Jahr!

    2) Sonderk.einz.Nutzer - Nutzerwechselgebuehr - In unserem Vertrag steht keine Vereinbarung zu diesen Gebühren. Sollte die Nutzerweschelgebuehr der Vermieter zahlen?

    3) Kundend.einz.Abnehm-Strom - das verstehe ich gar nicht. Es ist sehr hoch und auch aufgrund m2 abgerechnet. Wir zahlen Strom selbst.

    Danke.

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    Grace

  • Strom und Allgemeinstrom

    Das ist der Strom für die allgemeinen Bereiche des Hauses, die jeder benutzt, z.B. Treppenhauslicht, Außenbeleuchtung. Der Betrag erscheint tatsächlich etwas hoch für 4 Parteien. Überlege selber mal, ob du eine Idee hast. Brennt vielleicht irgend eine Lampe dauerhaft, Hat jemand in seinem Keller ein Gerät, z.b. einen Gefrierschrank, und der Strom dafür geht nicht separat. Siehst du irgend wo Leitungen, dass jemand Strom illegal vom Flur abnimmt. Kann alles vorkommen.

    Wenn du keine Idee hast, frage den Vermieter bei der persönlichen Belegeinsicht, was alles am Allgemeinstromzähler hängt.

    Nutzerwechselgebuehr

    Diese Gebühr sind Verwaltungskosten, die laut Betriebskostenverordnung der Vermieter zu tragen hat. Übrigens muss er das auch, wenn die Gebühr im Mietvertrag vereinbart sein sollte. So etwas ist laut Gerichtsurteil unwirksam.

    Kundend.einz.Abnehm-Strom

    Ich habe auch keine Idee, was diese Bezeichnung bedeuten könnte. Frag den Vermieter bei der persönlichen Belegeinsicht danach.

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (10. April 2019 um 07:08)

  • Ich empfehle dir, dein Recht auf persönliche Belegeinsicht beim Vermieter in Anspruch zu nehmen. Dort kannst du heraus finden, welche Kosten sich dahinter verbergen. Spekulationen helfen uns nicht weiter, eine Antwort zu finden.

    Ich muss noch dazu sagen, dass genau genommen die Abrechnung wegen der unklaren Bezeichnung schon formell unwirksam wäre, zumindest betreffend der einen Position. Denn der BGH fordert, dass eine Abrechnung so transparent sein muss, dass sie jeder Mensch mit durchschnittlicher Bildung nachvollziehen können muss. Aber meiner Meinung nach muss man da nicht zu streng sein. Wenn sich etwas mit einer einfachen Nachfrage heraus finden lässt, dann kann man das tun.

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