Terrassennutzung untersagt

  • Folgender Fall:

    Vor ca. 2 Jahren mietete ich eine Wohnung inklusive einer etwa 25qm großen Dachterrasse.

    Diese Terrasse wird laut Mietvertrag ohne Größenangabe uneingeschränkt mit vermietet.

    Da der Terrassenboden letztes Jahr drohte einzubrechen, wurde die Terrasse Ende des letzten Jahres durch den Vermieter saniert, mit neuem Geländer versehen und dabei um ein paar qm verkleinert.

    Nun erhalten wir eine anwaltliche Nachricht, dass uns die Nutzung der Terrasse nicht gestattet sei, da diese ja neu erstellt wurde und nicht Bestandteil des Mietvertrages wäre. Wir könnten die Terrasse aber nun zu einem zusätzlichen Mietpreis von x Eur / qm mit zumieten.

    Da wir die Terrasse - als sie dann endlich fertig war - nach unseren Wünschen eingerichtet haben, wurde uns nun zusätzlich eine Abmahnung wegen unberechtigter Nutzung der Terrassenfläche zugestellt, mit der Aussage, dass die von uns verwendeten Europaletten - welche wir als Sichtschutz und Blumenkästen aufgestellt haben - sofort entfernt werden sollen, da:

    a) die Terrasse keine Müllhalde für alte Europaletten wäre

    b) die Paletten den Zugang des Vermieters zur Terrasse behindern würde (Sein Zugang erfolgt permanent und ungefragt über Leiter und Dach des Anbaus zu allen möglichen Tageszeiten)

    c) die Terrasse schließlich nicht zur gemieteten Sache zähle

    Den ungefragten Zutritt haben wir bereits schriftlich untersagt, aber wie verhalten wir uns zur Aussage mit der angeblich "Neu erstellten" Terrasse???

    Vielen Dank im Voraus für die Rückantwort

    Einmal editiert, zuletzt von Murmel2019 (29. März 2019 um 09:13)

  • Hallo Schweinchenfan, Danke für die Antwort.

    Zu 1)
    Darauf haben wir schon hingewiesen. Antwort darauf war:

    Bei der im Mietvertrag stehenden Terrasse handelt es sich ja nur um die überdachten 5qm direkt vor der Türe, die restliche Terrasse (die Terrasse ist bis auf eine Stufe eine durchgehende, offene Fläche) hat ja angeblich vorher nie existiert und ist jetzt erst aktuell komplett neu erstellt worden. Diverse Zeugen und Fotodokumentationen beweisen aber etwas anderes...

    zu 2)

    Der Vermieter wohnt nicht im Haus, es gibt 2 Mietparteien.

  • Wenn die Terrasse vertraglich angemietet wurde, kann der Vermieter keine Nutzung untersagen. Anders herum wird ein Schuh daraus: Wenn der Vermieter die vertragliche Nutzung untersagt, kann dies eine Mietminderung zur Folge haben.

    Der Rückbau des Sichtschutzes kann gefordert werden, wenn dies eine optische Beeinträchtigung darstellt. Wenn die Terrasse Teil des Mietvertrags ist, kann der Vermieter diese auch nicht betreten. Das wäre Hausfriedensbruch.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger82,

    Vielen Dank für die Antwort.

    Ist schon alles sehr kurios, vor allem direkt per Anwalt zu schießen...

    So manches klärende Gespräch vorab, würde unsere Gerichte deutlich entlasten...

    Wegen des Hausfriedensbruchs haben wir inzwischen auch um Unterlassung gebeten. Es kann echt nicht sein, dass man tagsüber mit geschlossenen Rolladen in der Küche sitzt, weil man nie weiß, wann der Vermieter mal wieder direkt vor der Terrassentüre steht...

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