Folgender Fall:
Vor ca. 2 Jahren mietete ich eine Wohnung inklusive einer etwa 25qm großen Dachterrasse.
Diese Terrasse wird laut Mietvertrag ohne Größenangabe uneingeschränkt mit vermietet.
Da der Terrassenboden letztes Jahr drohte einzubrechen, wurde die Terrasse Ende des letzten Jahres durch den Vermieter saniert, mit neuem Geländer versehen und dabei um ein paar qm verkleinert.
Nun erhalten wir eine anwaltliche Nachricht, dass uns die Nutzung der Terrasse nicht gestattet sei, da diese ja neu erstellt wurde und nicht Bestandteil des Mietvertrages wäre. Wir könnten die Terrasse aber nun zu einem zusätzlichen Mietpreis von x Eur / qm mit zumieten.
Da wir die Terrasse - als sie dann endlich fertig war - nach unseren Wünschen eingerichtet haben, wurde uns nun zusätzlich eine Abmahnung wegen unberechtigter Nutzung der Terrassenfläche zugestellt, mit der Aussage, dass die von uns verwendeten Europaletten - welche wir als Sichtschutz und Blumenkästen aufgestellt haben - sofort entfernt werden sollen, da:
a) die Terrasse keine Müllhalde für alte Europaletten wäre
b) die Paletten den Zugang des Vermieters zur Terrasse behindern würde (Sein Zugang erfolgt permanent und ungefragt über Leiter und Dach des Anbaus zu allen möglichen Tageszeiten)
c) die Terrasse schließlich nicht zur gemieteten Sache zähle
Den ungefragten Zutritt haben wir bereits schriftlich untersagt, aber wie verhalten wir uns zur Aussage mit der angeblich "Neu erstellten" Terrasse???
Vielen Dank im Voraus für die Rückantwort