Kündigung vor Mietantritt

  • Hallo,

    Ich habe gerade folgendes Problem:

    Ich bin Student und gehe ab Sonntag (31.03) für ein Semester ins Ausland. Für diesen Zeitraum wollte ich meine Wohnung untervermieten. Ich habe auch einen Untermieter gefunden und einen Vertrag mit diesem abgeschlossen (Vermieter ist informiert). Vertraglicher Mietbeginn war gestern (26.03) und er wollte gestern eigentlich auch einziehen.

    Nun ist es allerdings so, dass der Untermieter mir immer noch keine Kaution überwiesen hat und sich auch sonst nicht sonderlich zu bemühen scheint, die Schlüssel für die Wohnung zu bekommen. (Habe im Mietvertrag geschrieben, dass die Kaution vor Schlüsselübergabe auf meinem Konto eingegangen sein soll, die Kaution wollte er "vielleicht" heute überweisen).

    Darf ich den Mietvertrag als nichtig erklären, weil das Mietverhältnis nicht angetreten bzw die (1.) Kautionsrate nicht überwiesen wurde? (Die Schlüssel wurden noch nicht übergeben) Was ist, wenn ich die Kaution bis Freitag nicht auf meinem Konto habe? Dann kann ich die Wohnung ja persönlich nicht mehr übergeben.

    Was würdet ihr praktisch in so einer Situation tun? Der Untermieter wollte die Kaution schon Anfang des Monats überweisen, auf mehrmalige Nachfrage in den letzten paar Tagen hieß es immer "vielleicht schaffe ich es noch heute". Das ist natürlich absolut unzuverlässig. Hinzu kommt, dass ich nur eine außereuropäische Adresse von ihm habe, obwohl er schon mindestens ein Jahr in Deutschland wohnt.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    MfG

  • Nichtig wird der Vertrag durch die nicht entgegengenommen Schlüssel nicht. Selbst die fehlende Kautionsrate oder die Nichtzahlung der Miete stellt aktuell noch keinen Kündigungsgrund dar.

    Du kannst erst fristlos kündigen, wenn ein unerheblicher Teil der Miete fehlt (hier wären das vermutlich 2 Monatsmieten.

    Aktuell gibt es einen wirksamen Mietvertrag.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Als Ergänzung noch der Hinweis auf § 569 BGB. Das ist die rechtliche Grundlage für die Ausführungen von Leipziger82.

  • Der Untermieter hat 1/3 der Kaution bezahlt, deswegen habe ich ihm letzte Woche die Schluessel uebergeben. Leider kam bis heute keine Miete und er ist auch sonst nicht mehr erreichbar. Kann ich meinen Mietvertrag mit dem Vermieter ordentlich Kuendigen, sodass er das Problem mit ihm hat und ich immerhin nicht fuer volle 6 Monate zahlen muss? Bin ich schadensersqtzpflichtig falls der Mieter nach Ende der Kuendigungsfrist nicht auszieht?

  • Kann ich meinen Mietvertrag mit dem Vermieter ordentlich Kuendigen, sodass er das Problem mit ihm hat und ich immerhin nicht fuer volle 6 Monate zahlen muss?

    Nein. Nur weil du deinen Mietvertrag kündigst, hat es keinerlei Auswirkungen auf deinen Untermietvertrag. Du kannst natürlich dann ausziehen, würdest dich aber unter Umständen schadensersatzpflichtig machen gegenüber deinen Untervermieter.

    Bin ich schadensersqtzpflichtig falls der Mieter nach Ende der Kuendigungsfrist nicht auszieht?

    Ja, das bist du. Du bist für den Untermieter verantwortlich. Du hast dann aber einen Anspruch gegen den Untervermieter auf Ersatz der Kosten.

    Leider kam bis heute keine Miete und er ist auch sonst nicht mehr erreichbar.

    Wenn nächsten Monat auch keine Miete kommst, kannst du fristlos kündigen.

  • Naja, aber ich kann doch ordentlich Kündigen und bin danach meinem Vermieter nicht mehr verpflichtet die Miete zu zahlen, oder? Ich lebe zur Zeit im Ausland und kann es mir nicht leisten 2 Mieten zu zahlen. In dem Untermietvertrag hab ich aufgenommen, dass wenn aus egal welchen Gründen das Hauptmietverhältnis endet, auch das Untermietverhältnis endet. Der Untermieter scheint wohl unter ziemlichen Geldproblemen zu leiden, weshalb er mir auch die erste Kautionsrate (167€) erst verspätet bezahlt hat etc. Angenommen ich kündige und der Untermieter zieht nicht aus, kann der Vermieter das Geld für den Rauswurf des Mieters etc. von mir verlangen? Er hat schließlich auch akzeptiert, dass der Untermieter in seiner Wohnung wohnen darf.

    Einmal editiert, zuletzt von HauptmieterAS (5. April 2019 um 18:43)

  • Naja, aber ich kann doch ordentlich Kündigen und bin danach meinem Vermieter nicht mehr verpflichtet die Miete zu zahlen, oder?

    Nein bist du nicht. Aber du musst eine Nutzungsentschädigung in der Höhe der Miete zahlen, solange du die Wohnung nicht übergeben hast. Das geht aber nur, wenn der Untermieter raus ist.

    In dem Untermietvertrag hab ich aufgenommen, dass wenn aus egal welchen Gründen das Hauptmietverhältnis endet, auch das Untermietverhältnis endet.

    Auf diese Klausel darfst du nicht berufen. Wäre ja noch schöner, wenn sowas möglich wäre.

    Angenommen ich kündige und der Untermieter zieht nicht aus, kann der Vermieter das Geld für den Rauswurf des Mieters etc. von mir verlangen?

    Genau das kann er, er kann natürlich auch die ausfallenden Mieteinnahmen durch die Verhinderung der Neuvermietung von dir verlangen.

    Er hat schließlich auch akzeptiert, dass der Untermieter in seiner Wohnung wohnen darf.

    Trotzdem trägst du das Risiko. Hättest mit dem Vermieter ja ein Haftungsausschluss für deinen Untermieter vereinbaren können.

  • hmm, also dann wenn die 2. Monatsmiete am 03.05 fehlt die fristlose Kündigung aussprechen und wenn ich wieder in Deutschland bin versuchen an mein Geld zu kommen? Was ist denn wenn er nach Ablauf des Mietvertrags (ursprünglich vereinbarter Zeitraum) nicht ausziehen will? Ich wäre dann ja quasi wohnungslos.

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