Beiträge von HauptmieterAS

    hmm, also dann wenn die 2. Monatsmiete am 03.05 fehlt die fristlose Kündigung aussprechen und wenn ich wieder in Deutschland bin versuchen an mein Geld zu kommen? Was ist denn wenn er nach Ablauf des Mietvertrags (ursprünglich vereinbarter Zeitraum) nicht ausziehen will? Ich wäre dann ja quasi wohnungslos.

    Naja, aber ich kann doch ordentlich Kündigen und bin danach meinem Vermieter nicht mehr verpflichtet die Miete zu zahlen, oder? Ich lebe zur Zeit im Ausland und kann es mir nicht leisten 2 Mieten zu zahlen. In dem Untermietvertrag hab ich aufgenommen, dass wenn aus egal welchen Gründen das Hauptmietverhältnis endet, auch das Untermietverhältnis endet. Der Untermieter scheint wohl unter ziemlichen Geldproblemen zu leiden, weshalb er mir auch die erste Kautionsrate (167€) erst verspätet bezahlt hat etc. Angenommen ich kündige und der Untermieter zieht nicht aus, kann der Vermieter das Geld für den Rauswurf des Mieters etc. von mir verlangen? Er hat schließlich auch akzeptiert, dass der Untermieter in seiner Wohnung wohnen darf.

    Der Untermieter hat 1/3 der Kaution bezahlt, deswegen habe ich ihm letzte Woche die Schluessel uebergeben. Leider kam bis heute keine Miete und er ist auch sonst nicht mehr erreichbar. Kann ich meinen Mietvertrag mit dem Vermieter ordentlich Kuendigen, sodass er das Problem mit ihm hat und ich immerhin nicht fuer volle 6 Monate zahlen muss? Bin ich schadensersqtzpflichtig falls der Mieter nach Ende der Kuendigungsfrist nicht auszieht?

    Hallo,

    Ich habe gerade folgendes Problem:

    Ich bin Student und gehe ab Sonntag (31.03) für ein Semester ins Ausland. Für diesen Zeitraum wollte ich meine Wohnung untervermieten. Ich habe auch einen Untermieter gefunden und einen Vertrag mit diesem abgeschlossen (Vermieter ist informiert). Vertraglicher Mietbeginn war gestern (26.03) und er wollte gestern eigentlich auch einziehen.

    Nun ist es allerdings so, dass der Untermieter mir immer noch keine Kaution überwiesen hat und sich auch sonst nicht sonderlich zu bemühen scheint, die Schlüssel für die Wohnung zu bekommen. (Habe im Mietvertrag geschrieben, dass die Kaution vor Schlüsselübergabe auf meinem Konto eingegangen sein soll, die Kaution wollte er "vielleicht" heute überweisen).

    Darf ich den Mietvertrag als nichtig erklären, weil das Mietverhältnis nicht angetreten bzw die (1.) Kautionsrate nicht überwiesen wurde? (Die Schlüssel wurden noch nicht übergeben) Was ist, wenn ich die Kaution bis Freitag nicht auf meinem Konto habe? Dann kann ich die Wohnung ja persönlich nicht mehr übergeben.

    Was würdet ihr praktisch in so einer Situation tun? Der Untermieter wollte die Kaution schon Anfang des Monats überweisen, auf mehrmalige Nachfrage in den letzten paar Tagen hieß es immer "vielleicht schaffe ich es noch heute". Das ist natürlich absolut unzuverlässig. Hinzu kommt, dass ich nur eine außereuropäische Adresse von ihm habe, obwohl er schon mindestens ein Jahr in Deutschland wohnt.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    MfG

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