Sehr geehrte Fachkundige
In einem Mietshaus sind 3 Mietparteien mit unterschiedlichen Personenzahlen pro Mietpartei und ein Cafe mit Backstube untergebracht.
1. Von dem Wasserversorger wird eine Gesamtrechnung für sog. Schmutzwasser gestellt. Frage: wie ist das in der Nebenkostenabrechnung umzulegen? Nach Mietpateien oder nach der jeweiligen Personenzahl pro Mietpartei.
2. Falls eine Mietpartei für vergangene Jahre durch einen Irrtum des Vermieters nur 16 Euro Nebenkosten pro Monat bezahlt hatte und sich nun weigert, für das vergangene Jahr die auf ihn entfallenden Nebenkosten zu zahlen - was stellt eine solche Weigerung mietrechtlich dar? Kündigungsgrund nach Abmahnung? oder muss auch wegen dieser Sache erst zum Gericht gegangen werden?
danke für Hinweise