Beiträge von Goku

    Hallo

    hab jetzt mal nen Kündigungsschreiben aus dem Internet gesucht und wollte nachfragen ob das so ok ist?


    Kündigung des bestehenden Mietvertrages


    Sehr geehrte(r) Frau / Herr (Vermieter),


    hiermit kündige ich den bestehenden Mietvertrag (Nummer) für die Wohnung (Nummer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 30.09.2011


    Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung unter Nennung eines Termins für die Wohnungsabnahme. Ich bedanke mich für das angenehme Mietverhältnis und wünschen in Ihnen für die Zukunft alles Gute.


    Mit freundlichen Grüßen,


    handschriftliche Unterschrift des Mieters

    was wäre na sonst eine alternative?

    Ein Kündigungsschreiben bei dem ich reinschreibe dass das Mietverhältnis zum 1.10.2011 endet?
    Ich kann mir bei meinem Mieter aber nicht vorstellen, dass der darauf antwortet sondern wenn dann erst irgendwie im nachhinein damit ankommt (nicht nur ich hab mit ihm bis jetzt schlechte erfahrungen gemacht)

    Ok wollts eigentlich wegen Datenschutz nicht so sagen, da der Vermieter...naja
    aber eig ists ja egal will den Vertrag unbedingt los sein.


    "Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2010"

    sowie

    "Die Parteien vereinbaaren wechselseit für die Dauer von 1 Jahr ab Vertragsbeginn, also bis zum 30.9.2011 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrags zu verzichten. Erstmals zum Ablauf des o. g. Zeitraums ist eine ordentliche Kündigung zulässig. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist bleibt von diesem Verzicht unberührt"

    Hallo vielen dank für eure beiden Antworten auch wenn sie doch unterschiedlich sind was mich ein wenig verwirrt.
    heißt das jetzt ich darf vor dem 30.9 keine Kündigung einreichen oder erst so kündigen, dass der vertrag am 30.9 nicht verlängert wird?
    Gruß

    Guten Tag,

    ich habe einen Mietvertrag für meine Wohnung der noch bis Ende September diesen Jahres läuft.
    Ich zitier mal grob aus dem Vertrag:
    Vertrag läuft auf unbestimmte Dauer
    Die Parteien vereinbaren für die Dauer von einem Jahr ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrags zu verzichten (also bis Ende September [ im Vertrag natürlich mit Datum])
    Erstmals zum Ablauf des o.g. Zeitraums ist eine ordentliche Kündigung zulässig

    [weiter unten steht noch]

    Eine ordentliche Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig

    Gerade den letzten Teil finde ich sehr juristisch geschwollen formuliert. Auf der Homepage stand, dass bei Mietverträgen auf unbestimmte Dauer die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt wenn die Kündigung innerhalb der ersten 3 Werktage des vorherigen Monats zugestellt wird.
    Das ist ja dann der gleiche Fall bei mir?

    Meine Frage ist jetzt: Ich muss also mindestens 3 Monate vorher gekündigt haben, damit der Vertrag am 27.9.2011 nicht verlängert wird?

    wäre dankbar für ne Antwort

    Gruß

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