Kündigung bei Einjahresvertrag

  • Guten Tag,

    ich habe einen Mietvertrag für meine Wohnung der noch bis Ende September diesen Jahres läuft.
    Ich zitier mal grob aus dem Vertrag:
    Vertrag läuft auf unbestimmte Dauer
    Die Parteien vereinbaren für die Dauer von einem Jahr ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrags zu verzichten (also bis Ende September [ im Vertrag natürlich mit Datum])
    Erstmals zum Ablauf des o.g. Zeitraums ist eine ordentliche Kündigung zulässig

    [weiter unten steht noch]

    Eine ordentliche Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig

    Gerade den letzten Teil finde ich sehr juristisch geschwollen formuliert. Auf der Homepage stand, dass bei Mietverträgen auf unbestimmte Dauer die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt wenn die Kündigung innerhalb der ersten 3 Werktage des vorherigen Monats zugestellt wird.
    Das ist ja dann der gleiche Fall bei mir?

    Meine Frage ist jetzt: Ich muss also mindestens 3 Monate vorher gekündigt haben, damit der Vertrag am 27.9.2011 nicht verlängert wird?

    wäre dankbar für ne Antwort

    Gruß

  • Du hast keinen Zeitvertrag, sondern lediglich einen Kündigungsausschluss für ein Jahr.
    Wenn dein Mietverhältnis also am 01.10.2010 begonnen hat, kannst du nicht vor dem 30.09.2011 kündigen.
    Wenn du also ausziehen möchtest, kannst du danach mit gesetzlicher Kündigungsfrist kündigen. Wenn deine Kündigung bis spätestens 03.10.2011 beim Vermieter ankommt, also zum 31.12.2011

  • Zitat

    Erstmals zum Ablauf des o.g. Zeitraums ist eine ordentliche Kündigung zulässig

    Das bedeutet, dass der Mietvertrag mit Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des vereinbarten Zeitraums erfolgen kann. Hat das Mietverhältnis am 01.10.2010 begonnen, ist eine Kündigung zum 30.09.2011 möglich. Diese Kündigung muss dann allerdings bis spätestens zum 03.06.2011 beim Vermieter eingegangen sein.

  • Hallo vielen dank für eure beiden Antworten auch wenn sie doch unterschiedlich sind was mich ein wenig verwirrt.
    heißt das jetzt ich darf vor dem 30.9 keine Kündigung einreichen oder erst so kündigen, dass der vertrag am 30.9 nicht verlängert wird?
    Gruß

  • Zitat

    Die Parteien vereinbaren für die Dauer von einem Jahr ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrags zu verzichten (also bis Ende September [ im Vertrag natürlich mit Datum])

    Hätte nur dieser Passus im Vertrag gestanden, so hätte die Kündigung frühestens nach Ablauf von einem Jahr ausgesprochen werden können. Unter Berücksichtigung der dann noch erforderlichen dreimonatigen Kündigungsfrist hätte das Mietverhältnis erst zum Ablauf des 15. Monats nach Mietbeginn beendet werden können.

    Durch den Zusatz

    Zitat

    Erstmals zum Ablauf des o.g. Zeitraums ist eine ordentliche Kündigung zulässig

    wird diese Vereinbarung aber dahingehend konkretisiert, dass die Kündigung zum Ablauf des vereinbarten Zeitraums und somit zum Ablauf der vereinbarten 12 Monate möglich ist.

    Durch die Formulierung 'zum Ablauf' und nicht 'nach Ablauf' hat hat sich der Vermieter hier ein sprichwörtliches Eigentor geschossen.


  • Die Parteien vereinbaren für die Dauer von einem Jahr ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrags zu verzichten (also bis Ende September [ im Vertrag natürlich mit Datum])


    Wenn Du Dich nicht präzise ausdrückst, also kein Datum nennst, musst Du mit unterschiedlichen Antworten rechnen.
    Auf genau sowas warten die DamenHerren in schwarz zwecks Sicherung ihrer hohen Lebensstandards.

  • @ Berny:

    Die Daten hat Goku doch eigentlich am Anfang genannt.

    Wenn das Mietverhältnis am 01.10.2010 begonnen hat, ist eine Kündigung des Mietvehältnisses unter Berücksichtigung der geposteten Passagen aus dem Mietvertrag zum 30.09.2010 möglich. Diese Kündigung muss dann allerdings unter Berücksichtigung der dreimonatige Kündigungsfrist bis spätestens zum 03.07.2011 beim Vermieter eingehen.

    Sorry für dem kleinen Fehler (03.06.2011) bei meinem ersten Post. Nobody is perfect.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (24. März 2011 um 14:50)

  • Ok wollts eigentlich wegen Datenschutz nicht so sagen, da der Vermieter...naja
    aber eig ists ja egal will den Vertrag unbedingt los sein.


    "Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2010"

    sowie

    "Die Parteien vereinbaaren wechselseit für die Dauer von 1 Jahr ab Vertragsbeginn, also bis zum 30.9.2011 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrags zu verzichten. Erstmals zum Ablauf des o. g. Zeitraums ist eine ordentliche Kündigung zulässig. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist bleibt von diesem Verzicht unberührt"


  • "Die Parteien vereinbaaren wechselseit für die Dauer von 1 Jahr ab Vertragsbeginn, also bis zum 30.9.2011 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrags zu verzichten. Erstmals zum Ablauf des o. g. Zeitraums ist eine ordentliche Kündigung zulässig.


    Also kann erst nach dem 30.09.11 gekündigt werden, bspw. bis zum 03.10. zum 31.12. (so sehe ich das).

  • Hab jetzt mal weiter im Inet gesucht und da schreiben andere auch, dass es so ist wie Berney schreibt (leider)

    Edit: Allerdings ergibt das (für mich) auch Sinn was Gruwo schreibt

    Einmal editiert, zuletzt von Goku (24. März 2011 um 15:46)

  • Wie bereits gesagt: Für mich ist der Passus

    Zitat

    Erstmals zum Ablauf des o. g. Zeitraums ist eine ordentliche Kündigung zulässig.

    entscheidend.

    Wäre dieser nicht enthalten oder aber in 'nach Ablauf' geändert, so würde ich Berny zustimmen.

  • Wie bereits gesagt: Für mich ist der Passus


    entscheidend.

    Wäre dieser nicht enthalten oder aber in 'nach Ablauf' geändert, so würde ich Berny zustimmen.

    Hallo Gruwo,
    hier scheint die Tätigkeit des Kündigens gemeint zu sein, nicht der Mietverhältnis-Beendigungstermin.

  • @ Berny

    Wie wir beide jetzt feststellen, kann man sich über Inhalt mancher Mietvertragspassagen vortrefflich streiten. Und das zeigt uns wieder einmal, dass die Wortwahl häufig den entscheidenden Ausschlag gibt.

    Es wurde zwar ein Kündigungsauschluss von zwölf Monaten, also bis zum 30.09.2011, vereinbart. Aber der nachfolgende Passus sagt doch eindeutig, dass zum Ablauf dieses Kündigungsausschlusses, also somit zum 30.09.2011, gekündigt werden kann.

    Wäre dieser Passus im Mietvertrag nicht enthalten bzw. in 'nach Ablauf' oder alternativ in 'mit Ablauf' geändert worden, so könnte der Mieter erst ab dem 01.10.2011 die Kündigung aussprechen und hätte dann noch zusätzlich die Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten.

    3 Mal editiert, zuletzt von Gruwo (24. März 2011 um 17:44)

  • Aber der nachfolgende Passus sagt doch eindeutig, dass zum Ablauf dieses Kündigungsausschlusses, also zum 30.09.2011, gekündigt werden kann.


    Tja, Gruwo, auch hier liegt schon wieder der Pfeffer im Hasen...:
    Zum oder ab dem 30.09. ....? :)

  • Na Berny´: 'Zum' und 'ab dem' sind aber doch eindeutige Definitionen ;)


    Pardon, Gruwo, latürnich sind das eindeutige Definitionen, welche jedoch nicht dasselbe meinen (ich reflektierte bei meiner Stellungnahme auf "dasselbe")...

    Goku: Wenn Du meinst, es lohnt sich, würde ich zu einem auf Mietrecht spezialisierten RA gehen zwecks einer "Erstberatung" (ist preislich etwas günstiger).

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (30. März 2011 um 21:34)

  • was wäre na sonst eine alternative?

    Ein Kündigungsschreiben bei dem ich reinschreibe dass das Mietverhältnis zum 1.10.2011 endet?
    Ich kann mir bei meinem Mieter aber nicht vorstellen, dass der darauf antwortet sondern wenn dann erst irgendwie im nachhinein damit ankommt (nicht nur ich hab mit ihm bis jetzt schlechte erfahrungen gemacht)

  • was wäre na sonst eine alternative?
    Ein Kündigungsschreiben bei dem ich reinschreibe dass das Mietverhältnis zum 1.10.2011 endet?


    Das ist wertlos:
    1. wenn Du schreibst, dass das MVH endet, ist das KEINE Kündigung.
    2. Enden kann es eigentlich niemals am 1.d.M, sondern am Monatsende (evtl. davor).

    Lies' noch mal die Postings vom 24.03.2011, 12:48 und 12:57.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (31. März 2011 um 00:26)

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