Nutzungsuntersagung Terrassentür

  • Hallo,

    wir bewohnen eine ebenerdige Mietwohnung mit Terrasse. Da auch die Terrassentür genau wie die Wohnungseingangstür über einen Schließzylinder verfügt, nutzen wir die Terrassentür als ständige Eingangstür. Man kann also auch von außen abschließen. Nun haben wir Probleme mit der Dichtung und bei Wind und Regen läuft unten das Wasser rein. Unser Vermieter hat nun gesagt, das ist ja auch "nur" eine Terrassentür und nicht dafür gedacht, dass sie so oft am Tag geöffnet und geschlossen wird. Das beansprucht die Tür zu sehr. Wir sollen nun stattdessen die Wohnungseingangstür als ständige Eingangstür nutzen. Kann unser Vermieter das von uns verlangen? Immerhin ist eine Tür doch eine Tür und als Mieter habe ich das Recht, diese die so wie ich möchte zu öffnen. Dazu sind Türen und Fenster doch da, oder?

  • Aus dem ersten Impuls würde ich erstmal verneinen, dass der Eigentümer dir die Nutzung untersagen kann, das ist nicht möglich.

    Von dieser Frage ist aber zu trennen, wer eventuelle Beschädigungen zu tragen hat, hier etwa die Dichtungen. Das ist eine Frage, ob es zur normalen Abnutzung gehört.

    Dafür spricht natürlich, wie du schon sagst, dass das halt eine Tür ist und diese geöffnet und geschlossen wird. Am Ende hat es auch nur was mit der Qualität der Dichtung zu tun, denn diese muss belastbar sein. Dagegen spricht aber halt auch, dass eine Terassentür eben nicht eine Eingangstür ist. Es soll damit nur Zugang zur Terrasse gewährt werden. Wenn jetzt eine große Familie die sehr aktiv ist, dann wird diese Tür eben weitaus intensiver genutzt als für den vorhergesehenen Zweck. Das kann man den Vermieter nicht wirklich absprechen.

    Meiner Meinung nach wiegt hier trotzdem "Tür ist Tür" schwerer als eine ungewöhnliche starke häufige Nutzung. Aber ich will nicht abstreiten, dass das ein Richter anders beurteilen könnte.

    Von was für einen Zeitraum sprechen wir hier eigentlich? Wochen, Monate, Jahre? Das wäre auch noch wichtig zu wissen, wenn die Dichtung einfach billig war, dann könnt ihr auch nicht so viel dafür.

  • Ich habe auch eine Terassentür, darf diese aber überhaupt nicht nutzen. Nur für absolute Notfälle habe ich einen Schlüssel dafür erhalten.

    Also nur weil eine Tür in einer Wohnung existiert, heißt dass nicht dass man diese auch nutzen darf.

  • Also nur weil eine Tür in einer Wohnung existiert, heißt dass nicht dass man diese auch nutzen darf.

    Bei dir liegt es ja etwas anders. Bei dir wurde von Anfang an die Nutzung untersagt, hier möchte man das nachträglich machen und das ist sehr viel schwieriger.

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