Hallo,
wir bewohnen eine ebenerdige Mietwohnung mit Terrasse. Da auch die Terrassentür genau wie die Wohnungseingangstür über einen Schließzylinder verfügt, nutzen wir die Terrassentür als ständige Eingangstür. Man kann also auch von außen abschließen. Nun haben wir Probleme mit der Dichtung und bei Wind und Regen läuft unten das Wasser rein. Unser Vermieter hat nun gesagt, das ist ja auch "nur" eine Terrassentür und nicht dafür gedacht, dass sie so oft am Tag geöffnet und geschlossen wird. Das beansprucht die Tür zu sehr. Wir sollen nun stattdessen die Wohnungseingangstür als ständige Eingangstür nutzen. Kann unser Vermieter das von uns verlangen? Immerhin ist eine Tür doch eine Tür und als Mieter habe ich das Recht, diese die so wie ich möchte zu öffnen. Dazu sind Türen und Fenster doch da, oder?