Uhrzeit bei Wohnungsübergabe an den Vermieter

  • Guten Morgen zusammen,

    ich habe fristgerecht im Januar 2019 meine WHG zum 30.04.2019 gekündigt.

    In dem Kündigungsschreiben habe ich der Vermieterin eine Vorgabe gegeben, dass ich aus beruflichen Gründen

    -falls Wohnungsbesichtigungen stattfinden sollten- diese von Montags bis Donnerstags in der Zeit von 17 - 19 Uhr

    wahrnehmen kann.

    Jetzt im März habe ich die Kündigungsbestätigung ihrerseits mit 30.04.2019 erhalten.

    Sie weißt schon mal auf einen Wohnungsabnahmetermin am 30.04.2019 hin und zwar ihrerseits aus

    beruflichen Gründen erst ab 20.30 Uhr mit Angabe meiner neuen Adresse.

    Da ich seit Jahren ein Postfach habe, habe ich vor, ihr diese Adresse zu geben, denn ich möchte nicht,

    das sie meine neue Adresse bekommt. So ist gewährleistet, dass ich die letzte Nebenkostenabrechnung

    erhalte.

    Ich gehe davon aus, dass dies in Ordnung ist, es gibt ja keine rechtliche Vorgabe.
    Oder sehe ich das falsch ?

    Was mich am meisten stört, ist diese verdammte Uhrzeit, ab 20.30 Uhr und wie sieht es mit dem Strom aus ?

    Ich bin ab 1.4.19 wohnhaft in einer anderen WHG, habe sozusagen nur noch den Restmüll in der alten und zahle

    natürlich noch für einen Monat Miete, obwohl ich dort nicht wohne.

    Da um 20.30 Uhr es nicht mehr so hell sein wird, bin ich da verpflichtet, Baustrahler an die Decke zu pinnen, damit die Vermieterin

    die WHG genau inspizieren kann oder reicht es, das ich ihr eine Taschenlampe gebe ?

    Ich bin doch nicht verpflichtet in sämtlichen Zimmern Lichtquellen anzubringen, die ich nach ca. 20 Minuten wieder abschrauben kann.

    Sie schlug ausserdem in ihrem Schreiben vor, falls der 30.04. nicht hinhauen sollte, dann man ein Wochenende vorher es machen kann.

    Ich möchte ihr aus persönlichen Gründen den Schlüssel vorab nicht aushändigen oder man macht die Wohnungsabnahme an dem Samstag davor

    und guckt das man am 30.04.19 ihr die Schlüssel übergibt.

    Letzte Frage: Muss ich ihren "Betreuer" mit in die Wohnung lassen oder entscheide ich, wer in meine WHG mit reinkommt ?

    Viele Fragen, ich hoffe, jemand kann sie beantworten.

    Vielen Dank und viele Grüße

    Teufel

  • Ich gehe davon aus, dass dies in Ordnung ist, es gibt ja keine rechtliche Vorgabe.
    Oder sehe ich das falsch ?

    Es besteht dabei eine sogenannte Obliegenheit, das bedeutet du bist verpflichtet die neue Adresse mitzuteilen. Das ist aber nicht einklagbar, aber hat für dich negative Folgen, wenn Kosten aufgrund einer Adressermittlung entstehen etc. Denn wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte ist ein Postfach keine ladungsfähige Anschrift.

    Da um 20.30 Uhr es nicht mehr so hell sein wird, bin ich da verpflichtet, Baustrahler an die Decke zu pinnen, damit die Vermieterin

    die WHG genau inspizieren kann oder reicht es, das ich ihr eine Taschenlampe gebe ?

    Es reicht auch eine Taschenlampe, du musst keine Beleuchtung stellen.

    Letzte Frage: Muss ich ihren "Betreuer" mit in die Wohnung lassen oder entscheide ich, wer in meine WHG mit reinkommt ?

    Das entscheidest du. Jedoch muss der Vermieter die Wohnung auch nicht betreten für die Übergabe und danach kann eh rein wer will, denn du hast deinen Besitz und damit jegliche Rechte aufgegeben. Solche Diskussionen sind nur zum Nachteil von dir, weil dann etwa kein Übergabeprotokoll erstellt wird, welches positiv sein kann.

    Wobei das aber wirklich alles überflüssig ist, warum keine Zeugen in die leere Wohnung reinlassen, wenn direkt danach mit der Wohnung gemacht werden kann, was man will?

  • Was mich am meisten stört, ist diese verdammte Uhrzeit, ab 20.30 Uhr

    Weder das Gesetz noch die Rechtsprechung haben hierzu Richtlinien. Als Mieter hat man lediglich die Wohnung und den Besitz daran zurück zu geben. Zu welchem Zeitpunkt das ist, ist einzig und allein Absprache zwischen Mieter und Vermieter. Wenn die die Uhrzeit nicht passt, dann muss eben ein anderer Zeitpunkt gefunden werden.

    Ich bin doch nicht verpflichtet in sämtlichen Zimmern Lichtquellen anzubringen, die ich nach ca. 20 Minuten wieder abschrauben kann.

    Nein, definitiv nicht. Deine Pflicht ist lediglich, die Wohnung zurück zu geben. Dazu muss man sich noch nicht mal zwingend in der Wohnung treffen.

    Licht in der Wohnung ist das Interesse des Vermieters. Denn dieser will ja feststellen, ob es Beschädigungen gibt. Ich als Vermieter mache grundsätzlich nur bei Tageslicht eine Übergabe. Wenn dein Vermieter nicht alles sehen können möchte, ist es sein Problem.

    Der Vermieter schneidet sich ins eigene Fleisch, wenn er nicht alles findet. Denn hinterher kannst du jederzeit sagen, dass ein Schaden entstanden sein könnte, während der Vermieter nach der Übergabe in der Wohnung gearbeitet hat. Dann hat er ein Problem, dir nachzuweisen, dass der Schaden durch dich entstand. Insofern kann dir die Uhrzeit 20.30 gerade recht sein.

    oder man macht die Wohnungsabnahme an dem Samstag davor und guckt das man am 30.04.19 ihr die Schlüssel übergibt.

    Das ist nicht sinnvoll. Denn solange du noch die Schlüsselgewalt hast, könntest du ja noch Schäden verursachen theoretisch. Das könnte dir eher Nachteile bringen.

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