Feuchtigkeitsschaden durch undichtes Dach - Vermieter kümmert sich nicht

  • Wir wohnen in einem gemieteten freistehenden Einfamilienhaus. Der Vermieter wohnt zwei Häuser weiter. Das Verhältnis ist nicht das Beste, scheint aber nicht an uns zu liegen, da wohl alle Mieter vor uns vom Vermieter nach 3 bis 4 Jahren rausgeekelt wurden. Unser Problem derzeit: Seit Mitte Januar ist die Wand im Kinderzimmer auf Höhe des Kamins nass. Dies wurde dem Vermieter sofort gemeldet. Er kam gucken, meinte keine Ahnung, hätte ja soviel geschneit, abwarten, vielleicht trocknet es ja wieder. Es ist nicht getrocknet. Vielmehr ist jetzt die ganze Wand bis unten klitschnass, die Tapete ist so nass das sie von der Wand fällt. Darunter ist bereits Schimmel. Der Vermieter kam dann vor 2 Wochen wieder und hat die Wand gemessen (ob Sie denn tatsächlich feucht wäre). Ist Sie. Er versucht einen Dachdecker zu bekommen. Was er wohl bis letzten Samstag nicht geschafft hat. Nun ist er am Samstag selbst aufs Dach und meinte es wäre ein Loch (?) am Blech des Kamins gewesen (ob er es nun repariert hat, hat er nicht gesagt). Meinte aber dann auf dem Dach würden auch Stöcke und Steine liegen und ein kleines Matchboxauto (hat er gezeigt, gehört uns nicht) und wir sollen doch dafür Sorgen das unser Sohn (13) keine Gegenstände mehr aufs Dach wirft, denn es könne ja sein, das davon das Dach kaputt geht und das Loch so entstanden sei. Abgesehen davon das diese Unterstellung eine bodenlose Frechheit ist, könnte mit einem winzigen Matchbox Auto (wer weiß, wie lange das da schon liegt) wohl kaum ein Loch im Mitten auf dem Dach befindlichen Kamin entstehen. Der Vermieter meinte dann, wir sollen den Schaden der Hausratversicherung melden. Diese zahlt natürlich nicht sondern dafür ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, die natürlich über den Vermieter läuft, der aber weder die Wand trocknet noch die Versicherung einschaltet. Mein Sohn hat Asthma, die feuchte Wand und der mittlerweile gebildete Schimmel ist gesundheitsschädlich. Welche Möglichkeiten haben wir jetzt?

  • Ich bin normalerweise kein Freund von Mietminderung, weil dies nicht wirklich Abhilfe bringt. Aber in diesem Fall, wo dem Vermieter die Sitaution so sehr egal zu sein scheint, wäre es dann doch angemessen. Man kann auch nicht von der Hand weisen, dass die Beeinträchtigung groß ist und das Haus in seiner Nutzung schon sehr eingeschränkt ist. Zumindest das eine Zimmer, wo der Schimmel am größten ist, ist genau genommen überhaupt nicht mehr nutzbar. Ihr würdet eure Gesundheit sehr gefährden, wenn das Zimmer noch betreten wird.

    Ich kann und darf dir jedoch nicht sagen, in welcher Höhe die Mietminderung ausfallen sollte, denn das wäre Rechtsberatung. Du kannst dich auf der Mietminderungstabelle etwas orientieren. Aber die Höhe sollte mit einem Anwalt abgesprochen werden.

    Die Maßnahme, die Köbes beschrieben hat, läuft parallel dazu.

    Beitrag korrigiert und siehe Hinweis

    Grace

  • Hallo!


    Grundsätzlicher Hinweis! Mietminderungen nur nach Rechtsberatung durchführen.

    Wende dich für eine Rechtsberatung an den ortsansässigen Mieterverein. Hast du
    eine Rechtsschutzversicherung, bitte einen Anwalt aufsuchen.


    Gruß



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