Hallo Zusammen,
ich frage mich, ob durch eine mehr oder weniger rein optische Beeinträchtigung ein Mangel mit einhergehender Minderung begründet werden kann. Wie im Bild (verlinkt) zu sehen ist, fehlen in der Küche vor dem Kühl- und Eisschrank sowie den Fächern darüber die Türen. Die Küche ist offen und vom Eingangsbereich sowie vom Wohnzimmer aus sichtbar, mithin fällt der Mangel häufig ins Auge. Bei Übergabe wurde auch die nachträgliche Verbauung versprochen. Wir versuchen seit nunmehr 8 Monaten den Vermieter hierzu zu bewegen; bislang ohne Erolg. Da er mittlerweile auch nicht mehr auf Anrufe oder E-Mails reagiert, sehen wir in einer Minderungen, die wir mit einer Fristsetzung auch angedroht haben, den letzten Weg. Meint ihr, eine Minderung in Höhe von 5% ist hier durchsetzbar?
Vielen Dank im Vorraus
Marc
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Grace