Zusätzliche Kosten bei Betriebskostenpauschale

  • Hallo,

    ich habe folgende Frage. Ich bin erst im November in eine Doppelhaushälfte eingezogen und schon im Januar war die Heizung defekt. Hierzu ist zu sagen, dass die Anlage von 1993 ist und die letzte Wartung 2012 war. Nach einigem hin und her mit der Vermieterin wurde die Heizung repariert. Jetzt meint die Vermieterin, dass ich die Kosten für die bei der Reparatur durchgeführten Wartung tragen soll. Es wurde aber eine monatliche Betriebskostenpauschale vereinbart, da sind doch die Kosten schon mit abgedeckt, oder? Und zum anderen wurde die Heizung zuvor ja auch nicht regelmäßig gewartet.

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

  • Reparaturkosten gehen grundsätzlich zulasten des Vermieters. So etwas muss der Mieter nicht tragen.

    Grund hierfür ist, dass der Vermieter gemäß §535 BGB verpflichtet ist, die Wohnung bzw. das Haus in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten.

    Der Vermieter bekommt die monatliche Grundmiete. Hiervon muss er Reparaturen bezahlen. Es liegt an ihm, hierfür Rücklagen zu bilden.

  • Also die Kosten für die Reparatur trägt die Vermieterin ja. Allerdings die Kosten für die während der Reparatur durchgeführten Wartung soll ich tragen. Im Mietvertrag wurde nicht aufgeführt, welche Betriebskosten in der mtl. Betriebskostenpauschale enthalten sind. Wenn ich mtl. Vorauszahlungen leisten und am Ende des Jahres eine Abrechnung bekommen würde, dann wäre es verständlich, aber so? Zu mal für mich auch noch fraglich ist, ob ich als Mieter die Wartung zahlen muss, wenn seit 2012 keine mehr gemacht wurde. Vorher wohnte nämlich die Tochter der Vermieterin in dem Haus.

  • Also die Kosten für die Reparatur trägt die Vermieterin ja.

    Okay. Das war ein wenig mißverständlich in der Eingangsfrage.

    Im Mietvertrag wurde nicht aufgeführt, welche Betriebskosten in der mtl. Betriebskostenpauschale enthalten sind.

    Wenn es sich tatsächlich um eine Pauschale handeln sollte, dann darf die Wartung natürlich nicht extra berechnet werden. Es wären dann wirklich alles mit der Pauschale abgegolten.

    Am besten wäre es, du schreibst mal wörtlich, wie es im Mietvertrag formuliert ist. Dan wissen wir genauer, worüber wir reden.

    Zu mal für mich auch noch fraglich ist, ob ich als Mieter die Wartung zahlen muss, wenn seit 2012 keine mehr gemacht wurde.

    Das spielt keine Rolle. Wenn Kosten vereinbart sind, dann dürfen die abgerechnet werden, auch wenn sie zwischenzeitlich nicht angefallen sind. Wir sollten nur die Sache mit der Pauschale genauer klären.

  • Es wurde aber eine monatliche Betriebskostenpauschale vereinbart, da sind doch die Kosten schon mit abgedeckt, oder?

    Pauschal ist nun mal pauschal, d.h. es gibt keine NK-Abrechnungen. Die Pauschale kann u.U. erhöht werden sofern dies lt.Vertrag vereinbart wurde.

    Die Wartung der Heizung ist mit der Pauschale auch abgedeckt, sofern eine Pauschale für Verbrauchskosten gültig ist.

    Reparaturkosten gehen grundsätzlich zulasten des Vermieters. So etwas muss der Mieter nicht tragen.

    Es geht hier um die Wartung, welche während der Reparaturen durchgeführt wurde. I.d.R. ist die Wartung/Inspektion der Heizung auf die Mieter umlegbar, nur wie verhält es sich bei einer Pauschale? Ist die überhaupt für Heiz- u.WWK noch gültig? Ich denke nicht.

  • Ist die überhaupt für Heiz- u.WWK noch gültig? Ich denke nicht.

    In diesem Fall schon, denn es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit eigener Heizanlage. Es gibt also keine Kosten, die nach Verbrauch auf einzelne Wohneinheiten zu verteilen wären.

  • In diesem Fall schon, denn es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit eigener Heizanlage.

    Nur so nebenbei; in einem EFH ist doch der Verbrauch für Heizung, Kalt- und WW eindeutig?

    Weshalb Pauschale? I.d.R. zahlt der Mieter im EFH diese Versorgung doch selbst. In diesem Fall ein ungewöhnliches Vorgehen, deshalb meine Bedenken wegen Pauschale. Möglicherweise gibt es keine Verbrauchszähler.

    Im Zwei-Familien-Haus mit VM als Mitbewohner ist die Pauschale verständlich.

  • Weshalb Pauschale?

    Das Thema geht an der gestellten Frage vorbei. Dazu ist unsere Meinung nicht gefragt, Daher solltest du, denke ich, die Diskussion nicht in diese Richtung zu lenken versuchen.

    Natürlich hast du recht, dass es ungewöhnlich ist, bei einem EFH eine Pauschale zu vereinbaren, weil der Vermieter einfach nur die umlagefähigen Nbenkosten 1:1 weiter reichen kann ohne etwas verteilen zu müssen. Aber Ausgangspunkt ist eben, dass eine Pauschale vereinbart sein soll.

    Ich habe ähnliche Gedanken wie du, daher habe ich den Fragesteller um den Wortlaut im Mietvertrag gebeten, um Mißverständnisse auszuschließen.

  • Ich habe mal die Seiten aus dem Mietvertrag fotografiert. Gas (Heizkosten), Wasser und Strom zahle ich übrigens direkt an den Energieversorger. Vielen Dank schon mal für die bisherigen Antworten!

    Bilder gelöscht! Bitte Dokumente als PDF über Dateianhänge

    des Forum hochladen

    Grace

  • Das ist eindeutig eine Pauschale. Und dass du Gas und Wasser an den Versorger direkt zahlst, ist auch üblich gerade bei Einfamilienhäusern.

    Für mich ist es eine klare Sache, dass der Vermieter die Wartung nicht separat mit dir abrechnen darf. Weise die Forderung zurück mit Verweis auf die vereinbarte Pauschale.

    Ich habe die Fotos für die anderen User als PDF umgewandelt, da nach Nutzungsbedingungen Dokumente PDF sein sollen.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

  • Ja, ich war nur ein wenig verunsichert, weil die Vermieterin die sonstigen Betriebskosten im Mietvertrag durchgestrichen hat. Das ist also bei einer Pauschale nicht erlaubt, oder?

    Danke für's Umwandeln!

  • Das ist also bei einer Pauschale nicht erlaubt, oder?

    Ich weiß jetzt nicht genau was du meinst. Das Durchstreichen der Kostenarten kann man erst recht so verstehen, dass die Vermieterin damit sagen wollte, dass es keine Abrechnung geben wird. Man könnte es so interpretieren, dass sie es untermauern will, dass es eine Pauschale ist und mit den 100€ alles abgegolten ist. Meiner Meinung nach würde das ein Gericht genauso ansehen. Und selbst wenn mal etwas nicht eindeutig sein sollte vor Gericht, tendiert man in der Regel eher zugunsten des Mieters.

  • Ich habe mal die Seiten aus dem Mietvertrag fotografiert. Gas (Heizkosten), Wasser und Strom zahle ich übrigens direkt an den Energieversorger.

    Und beim Energieversorger gibt es keine Pauschale; darauf wollte ich hinaus.

    Weshalb Pauschale? I.d.R. zahlt der Mieter im EFH diese Versorgung doch selbst.

    Pauschal sind für Dich die kalten NK.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!