Heizungsventile und Parkettboden defekt - Schimmel und Fragen

  • Hallo.

    Wir wohnen seit Mai letzten Jahres in einem Reihenhaus zur Miete. Wir haben eine Ölheizung mit Außenfühler und keine Thermostatventile an den Heizkörpern, sondern knapp 60 Jahre alte einfache Ventile. Zu Beginn der Heizperiode stellten wir fest, dass an mindestens drei Heizkörpern die Ventile

    nicht mehr schließen, d.h. wir u.a. einen Kelleraum (!) unfreiwillig mitheizen. Wir haben dies dem Vermieter am 15.10.18 gemeldet. Nun ist der Winter

    quasi vorbei, repariert wurde aber nichts. Der Vermieter ist ein älterer Herr, der, weil er meint, von allem Ahnung zu haben, erstmal lieber selber an den Sachen rumschraubt, bevor er

    es an einen Fachmann übergibt und womöglich viel Geld bezahlen muss, ein Geizkragen also. Erst sprach er mit einer Firma, die wollten natürlich komplett

    alle Ventile austauschen. Nein, da fühlte er sich über den Tisch gezogen und ging auf Schrottplätzen auf die Suche nach alten Ventilen. Etwas später

    fragte er bei einer anderen Firma nach, die ihm wahrscheinlich dasselbe sagten. Nun hatten wir vor zwei Wochen einen Installateur hier, den er beauftragt

    hatte, sich das Ganze mal anzusehen und die kaputten Ventile gegen genauso alte Modelle auszutauschen. Dieser sagte mir, er werde mit dem Vermieter sprechen,

    dass alle Ventile ausgetauscht werden, die Anlage sei überaltert, außerdem seien Thermostatventile in vermieteten Objekten gesetzlich vorgeschrieben.

    Auf meine gestrige Nachfrage hin, was dabei herausgekommen sei, meinte er, der Vermieter habe gesagt: "Ja, schauen wir mal." Das war´s, es passiert wieder nichts.

    Nach vier Monaten ist unsere Geduld mal am Ende.

    Was ich jetzt gerne wissen möchte:

    Ist es korrekt, dass Thermostatventile im vermieteten Reihenhaus Vorschrift sind? Wenn ja, wie können wir den Austausch durchsetzen? Kann der Vermieter dies dann als Modernisierungskosten auf unsere Miete umlegen?

    Ist diese Ignoranz und Verschleppen der Mängelbeseitigung seitens des Vermieters ein Grund für eine Mietminderung? Wenn ja, wie hoch?

    Neben den defekten Heizungsventilen haben wir ein Problem mit dem Parkettboden, der hier im Wohn-/Essbereich verlegt ist.

    Es handelt sich um mindestens 50 Jahre altes Würfelparkett, welches nicht versiegelt ist. Vor unserem Einzug waren uns ein paar lose

    Stäbchen aufgefallen, der Vermieter versprach, den Schaden zu beheben. Auch wollte er den Boden vor der Übergabe frisch ölen.

    Was er gemacht hat: Die Stäbchen mit Pattex angeklebt und den kompletten Boden mit Lappen und Pflanzenöl (!) von Aldi bearbeitet.

    Der Boden ist null imprägniert. Alles, was auf den Boden tropft, gibt Flecken. Dazu kommt, dass sich mittlerweile überall

    Stäbe lösen, sodass ich nach jedem Staubsaugen alles wieder zusammenpuzzeln muss. Außerdem befinden sich unter den Stäben

    irgendwelche Tierhaare, was ich ziemlich eklig finde.

    Kann man vom Vermieter verlangen, den Boden komplett neu kleben und fachmännisch ölen zu lassen ? Abgeschliffen worden ist er

    sicher auch noch nie. Ich weiß, es gilt: Gemietet wie gesehen, aber DAS war nicht zu sehen.

    Bei Besichtigung der Kellerräume waren diese einwandfrei. Der Vermieter

    betonte mehrfach, es gebe keinerlei Schimmel im Keller. Es roch auch überhaupt nicht modrig. Dies war für mich mit das wichtigste Kriterium, mich für das Haus zu entscheiden.

    Es gibt einen recht großen Kellerraum zur Gartenseite hin, der mit Teppich ausgelegt war und den wir gern als Hobbyraum, u.a. Tischtennis, nutzen

    wollten. Dies wusste der Vermieter und meinte, uns einen Gefallen tun zu müssen. Er legte vor der Übergabe ungefragt Laminatboden in diesen Raum auf

    den Teppich drauf, da man so ja viel besser Tischtennis spielen könne. Naja, dann ist es jetzt eben so, dachten wir.

    Ein paar Wochen nach unserem Einzug dann kam der Laminatboden hoch, unter abgestellten Kisten stand Wasser, an den Außenwänden bildete sich Schimmel. So auch

    im danebenliegenden Waschkeller. Der Vermieter hatte zunächst keine Erklärung. den Laminatboden sollten wir halt wieder rausnehmen, er habe es ja nur gut gemeint.

    Dann kam er auf die Idee, das Wasser könnte vom Gartenteich stammen. Dieser Gartenteich ist betoniert, darunter befindet sich eine bestimmt auch

    uralte Sickergrube. Ob wir denn das Wasser abgelassen hätten, sodass diese Grube übergelaufen ist. Natürlich nicht! Uns war schon der Wasserverlust aufgefallen,

    dachten aber an normale Verdunstung durch die Hitze. Wir haben noch keine Erfahrung mit Teichen. Wir habe das also verneint.

    Seine Antwort: "Ja, im Keller gibt es immer Schimmel. Das ist ganz normal."

    Jetzt sitzen wir hier also mit einem schimmeligen, modrigen Keller, der als Hobbyraum unbrauchbar ist. Den Laminatboden haben wir auch noch drin,

    da wir nicht wissen, was uns darunter erwartet.

    Kann die Schimmelbildung durch die Verlegung des Laminatbodens entstanden sein? Wenn es tatsächlich Wasser von der Sickergrube war, ist das ein Mangel,

    den der Vermieter beheben muss? Muss der Vermieter den Schimmel unter dem Laminat entfernen ? Können wir grundsätzlich die Beseitgung des Schimmels

    und z.B. die Aufstellung eines Trockengerätes verlangen, da dieser Zustand erst nach Einzug eingetreten ist und bei Übergabe alles trocken war?


    Danke und Gruß

    Rama73

    Beiträge zusammengefügt und einen Beitrag gelöscht!

    Bitte nicht für jedes Problem neues Thema eröffnen.

    Grace

  • Eine Mietminderung halte ich in sehr vielen Fällen nicht geeignet, auch wenn sie einem zusteht. Denn der Betrag, um den man mindern kann, ist meistens sehr viel weniger, als man sich erhoffen würde. Und zweitens ist damit das Problem noch lange nicht behoben. Vielen Vermietern ist es trotzdem egal.

    Das Gesetz sieht noch eine andere Möglichkeit vor, die ich hier für angebrachter halte. Das ist die Ersatzvornahme. Das bedeutet, du beauftragst selber eine Firme, und lässt die defekten (und nur die defekten) Heizungsventile austauschen. Sollte der Vermieter die Kosten nicht ersetzen, kannst die den Betrag von der Miete abziehen.

    Voraussetzung für diese Maßnahme ist jedoch, dass du dem Vermieter schriftlich eine Frist gesetzt hast, um den Defekt zu beheben, und du in dem Brief auch angekündigt hast, nach Verstreichen die Ersatzvornahme durchzuführen.

    Der Vermieter ist schon laut dem ersten Paragraphen im Mietrecht (§535 BGB) verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Gebrauch zu erhalten. Er bekommt von dir die Miete, um davon Reparaturen finanzieren zu können.

  • Hallo!

    Ist diese Ignoranz und Verschleppen der Mängelbeseitigung seitens des Vermieters ein Grund für eine Mietminderung? Wenn ja, wie hoch?

    Grundsätzlicher Hinweis! Mietminderungen nur nach Rechtsberatung durchführen.

    Wende dich für eine Rechtsberatung an den ortsansässigen Mieterverein. Hast du

    eine Rechtsschutzversicherung, bitte einen Anwalt aufsuchen.

    Bitte nicht ständig neue Themen eröffnen, alle Beiträge zusammengefügt

    und Titel optimiert!

    Gruß



  • Vielen Dank für die Antworten.

    Und vielen Dank auch an Grace für die Zusammenlegung der drei Themen. Jetzt bekomme ich auf meine anderen beiden Anliegen keine Antwort mehr, wie ich es befürchtet habe. Schade.

  • Jetzt bekomme ich auf meine anderen beiden Anliegen keine Antwort mehr, wie ich es befürchtet habe.

    Das ist nicht die Schuld von Grace. Es dient der Übersichtlichkeit, wenn nur ein User ein Thread zum selben Problem aufmacht, wie es bei dir der Fall ist. Es geht um die Gesamtschau in solchen Fällen, außerdem verliert man den Überblick, wenn jeder User 5 Themen aufmacht, die sich alle ähneln. Also ein netter Hinweis auf die anderen Problemen hätte es auch getan.

    Natürlich hast du einen Anspruch auf einen Keller der frei von Schimmel ist, das es im Keller Schimmel gibt ist nicht normal.

    Auch bezüglich des Parketts hast du einen Anspruch auf Mängelbeseitigung, wenn sich die Bretter lösen ist das ein Mangel.

    Du solltest dich anwaltlich beraten lassen zwecks Mietminderung, Ersatzvornahme und andere Wege zur Durchsetzung der Vermieterpflichten, wie etwa Zurückbehaltungsrecht oder eine Klage. Aber wie gesagt, ohne Anwalt geht hier nichts bzw. Mietverein.

  • Zum Thema Schimmel möchte ich ein paar physikalische Hintergrundinfos geben.

    Unsere Luft kann naturgegeben nur eine bestimmte Menge Feuchtigkeit im gasförmigen Zustand aufnehmen, und diese Menge hängt von der Temperatur ab. Je kälter es ist, um so geringer ist die Menge, an Feuchtigkeit, die die Luft speichern kann. Ist die Sättigung (= 100% rel. Luftfeuchtigkeit) erreicht, dann kondensiert die Feuchtigkeit und wird zu kleinen Wassertröpfchen.

    Nun nehmen wir mal als Beispiel an, wir hätten im Sommer draußen 24°C und 60% Luftfeuchtigkeit. Dann bedeutet das umgerechnet eine absolute Feuchtigkeitsmenge von 13 g/m³. Im Sommer haben wir gern alle Fenster offen und so lassen wir genau diese Luft und Feuchtigkeit ins Haus.

    In den oberen Stockwerken ist das kein Problem, weil die Sonne die Wände erwärmt. Aber im Keller verhält es sich anders. Da sind die Wände durch das umgebende Erdreich sehr viel kälter. Das bedeutet, die Wände kühlen die herein gelassene Luft ab. Wie oben gesagt, passt nicht mehr so viel Feuchtigkeit in die Luft. Nehmen wir an, die Wände haben 12°, was im Keller durchaus realistisch ist, dann ist bei dieser Temperatur die maximal mögliche Feuchtigkeitsmenge (100% rel. Luftfeuchte) nur noch 10,7 g/m³. Die Differenz zu unserer Luft, also 2,3 g/m³ kondendiert zu Wasser und legt sich an Wänden und am Boden ab. Der perfekte Nährboden für Schimmel ist geschaffen.

    Es ist ein großer Fehler, im Sommer im Keller die Fenster tagsüber offen zu halten. Der Teppich und Laminat muss auf jeden Fall raus, um alles trocken zu legen. Es kann sich im Keller immer mal Feuchtigkeit absetzen am Boden, und das könnte man dann leicht aufwischen.

  • Vielen Dank für Antwort. Dass man im Sommer das Kellerfenster geschlossen halten muss, wusste ich schon. Da sich an der Außenwand in Hobbyraum und Waschkeller in einer bestimmten Höhe vom Boden Schimmel bildet, scheint es von außen zu kommen. Deshalb vermutet der Vermieter ein Überlaufen der Sickergrube, woran wir Schuld sein sollen.

    Im Übrigen trat der Schimmel schon nach ei paar Wochen auf.

  • Hallo!

    Deshalb vermutet der Vermieter ein Überlaufen der Sickergrube, woran wir Schuld sein sollen.

    Wäre erklärungsbedürftig, inwiefern solltet ihr daran Schuld sein, dass die

    Sickergrube überläuft? Ist hier die Rede von einem Haus, was nicht direkt mit

    der Abwasserentsorgung des städtischen Betreiber verbunden ist?

    Ist die Entwässerung des Grundstücks an sich gemeint, wo ein Planungsfehler

    beim Bau des Hauses in Betracht käme, vielleicht? Es könnte dann auch

    eine zusätzliche Undichtigkeit der Vertikalsperre am Haus in Betracht kommen.

    Das wäre aber keinesfalls Schuld des Mieters, sondern der Vermieter wäre

    dafür zuständig.

    Gruß



  • Wie ich in meinem Eröffnungsbeitrag geschrieben habe, befindet sich die Sickergrube unter dem betonierten Gartenteich. Der Vermieter meint, wir hätten Wasser aus dem Teich gelassen. Das Haus ist ans normale Abwassersystem angeschlossen. Dass sich ein Planungsfehler erst nach über 50 Jahren bemerkbar macht, ist eher unwahrscheinlich?

  • Hallo!

    Unter den von dir genannte Umständen käme dann noch eine unzureichende, undichte

    oder nicht vorhandene? Vertikalsperre des Hauses in Betracht. Das wäre aber

    Vermieter-Sache. Mein Vorschlag, wende dich an örtlichen Mieterverein, oder einen

    Anwalt für Mietrecht, falls Rechtsschutzversicherung. Das muss notfalls durch ein

    Gutachten erklärt werden.

    Gruß



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