Hallo.
Wir wohnen seit Mai letzten Jahres in einem Reihenhaus zur Miete. Wir haben eine Ölheizung mit Außenfühler und keine Thermostatventile an den Heizkörpern, sondern knapp 60 Jahre alte einfache Ventile. Zu Beginn der Heizperiode stellten wir fest, dass an mindestens drei Heizkörpern die Ventile
nicht mehr schließen, d.h. wir u.a. einen Kelleraum (!) unfreiwillig mitheizen. Wir haben dies dem Vermieter am 15.10.18 gemeldet. Nun ist der Winter
quasi vorbei, repariert wurde aber nichts. Der Vermieter ist ein älterer Herr, der, weil er meint, von allem Ahnung zu haben, erstmal lieber selber an den Sachen rumschraubt, bevor er
es an einen Fachmann übergibt und womöglich viel Geld bezahlen muss, ein Geizkragen also. Erst sprach er mit einer Firma, die wollten natürlich komplett
alle Ventile austauschen. Nein, da fühlte er sich über den Tisch gezogen und ging auf Schrottplätzen auf die Suche nach alten Ventilen. Etwas später
fragte er bei einer anderen Firma nach, die ihm wahrscheinlich dasselbe sagten. Nun hatten wir vor zwei Wochen einen Installateur hier, den er beauftragt
hatte, sich das Ganze mal anzusehen und die kaputten Ventile gegen genauso alte Modelle auszutauschen. Dieser sagte mir, er werde mit dem Vermieter sprechen,
dass alle Ventile ausgetauscht werden, die Anlage sei überaltert, außerdem seien Thermostatventile in vermieteten Objekten gesetzlich vorgeschrieben.
Auf meine gestrige Nachfrage hin, was dabei herausgekommen sei, meinte er, der Vermieter habe gesagt: "Ja, schauen wir mal." Das war´s, es passiert wieder nichts.
Nach vier Monaten ist unsere Geduld mal am Ende.
Was ich jetzt gerne wissen möchte:
Ist es korrekt, dass Thermostatventile im vermieteten Reihenhaus Vorschrift sind? Wenn ja, wie können wir den Austausch durchsetzen? Kann der Vermieter dies dann als Modernisierungskosten auf unsere Miete umlegen?
Ist diese Ignoranz und Verschleppen der Mängelbeseitigung seitens des Vermieters ein Grund für eine Mietminderung? Wenn ja, wie hoch?
Neben den defekten Heizungsventilen haben wir ein Problem mit dem Parkettboden, der hier im Wohn-/Essbereich verlegt ist.
Es handelt sich um mindestens 50 Jahre altes Würfelparkett, welches nicht versiegelt ist. Vor unserem Einzug waren uns ein paar lose
Stäbchen aufgefallen, der Vermieter versprach, den Schaden zu beheben. Auch wollte er den Boden vor der Übergabe frisch ölen.
Was er gemacht hat: Die Stäbchen mit Pattex angeklebt und den kompletten Boden mit Lappen und Pflanzenöl (!) von Aldi bearbeitet.
Der Boden ist null imprägniert. Alles, was auf den Boden tropft, gibt Flecken. Dazu kommt, dass sich mittlerweile überall
Stäbe lösen, sodass ich nach jedem Staubsaugen alles wieder zusammenpuzzeln muss. Außerdem befinden sich unter den Stäben
irgendwelche Tierhaare, was ich ziemlich eklig finde.
Kann man vom Vermieter verlangen, den Boden komplett neu kleben und fachmännisch ölen zu lassen ? Abgeschliffen worden ist er
sicher auch noch nie. Ich weiß, es gilt: Gemietet wie gesehen, aber DAS war nicht zu sehen.
Bei Besichtigung der Kellerräume waren diese einwandfrei. Der Vermieter
betonte mehrfach, es gebe keinerlei Schimmel im Keller. Es roch auch überhaupt nicht modrig. Dies war für mich mit das wichtigste Kriterium, mich für das Haus zu entscheiden.
Es gibt einen recht großen Kellerraum zur Gartenseite hin, der mit Teppich ausgelegt war und den wir gern als Hobbyraum, u.a. Tischtennis, nutzen
wollten. Dies wusste der Vermieter und meinte, uns einen Gefallen tun zu müssen. Er legte vor der Übergabe ungefragt Laminatboden in diesen Raum auf
den Teppich drauf, da man so ja viel besser Tischtennis spielen könne. Naja, dann ist es jetzt eben so, dachten wir.
Ein paar Wochen nach unserem Einzug dann kam der Laminatboden hoch, unter abgestellten Kisten stand Wasser, an den Außenwänden bildete sich Schimmel. So auch
im danebenliegenden Waschkeller. Der Vermieter hatte zunächst keine Erklärung. den Laminatboden sollten wir halt wieder rausnehmen, er habe es ja nur gut gemeint.
Dann kam er auf die Idee, das Wasser könnte vom Gartenteich stammen. Dieser Gartenteich ist betoniert, darunter befindet sich eine bestimmt auch
uralte Sickergrube. Ob wir denn das Wasser abgelassen hätten, sodass diese Grube übergelaufen ist. Natürlich nicht! Uns war schon der Wasserverlust aufgefallen,
dachten aber an normale Verdunstung durch die Hitze. Wir haben noch keine Erfahrung mit Teichen. Wir habe das also verneint.
Seine Antwort: "Ja, im Keller gibt es immer Schimmel. Das ist ganz normal."
Jetzt sitzen wir hier also mit einem schimmeligen, modrigen Keller, der als Hobbyraum unbrauchbar ist. Den Laminatboden haben wir auch noch drin,
da wir nicht wissen, was uns darunter erwartet.
Kann die Schimmelbildung durch die Verlegung des Laminatbodens entstanden sein? Wenn es tatsächlich Wasser von der Sickergrube war, ist das ein Mangel,
den der Vermieter beheben muss? Muss der Vermieter den Schimmel unter dem Laminat entfernen ? Können wir grundsätzlich die Beseitgung des Schimmels
und z.B. die Aufstellung eines Trockengerätes verlangen, da dieser Zustand erst nach Einzug eingetreten ist und bei Übergabe alles trocken war?
Danke und Gruß
Rama73
Beiträge zusammengefügt und einen Beitrag gelöscht!
Bitte nicht für jedes Problem neues Thema eröffnen.
Grace