Hallo Community,
da Google mir keine Antwort geben konnte, frage ich hier einfach mal nach. Die derzeitige Situation ist, dass die Vermieterin bis zum 28.02.2019 die Waschmaschine aus der Wohnung entfernt haben möchte. In der WG-Wohnung leben insgesamt vier Leute. Jeder der Bewohner besitzt einen eigenen Mietvertrag für sein jeweiliges Zimmer. Für Bad und Küche gilt eine Mitbenutzung. Die WG-Wohnung ist eine eigenständige Wohnung mit eigener Haustür und Wasseranschluss.
Im August 2017 wurde mit Absprache der Vermieterin eine Vereinbarung getroffen, dass die WG eine Waschmaschine aufstellen darf. Die Vereinbarung war, dass einer der Bewohner entsprechenden Versicherungsnachweise besitzt, falls es dadurch zu einen Schaden kommt. Jetzt argumentiert die Vermieterin, dass die Waschmaschine entfernt werden muss, da die Bewohner nicht ausreichend lüften und Schimmel entstehen könnte.
Nun zu meiner Frage:
1. Darf die Vermieterin die Waschmaschine nachträglich entfernen?
2. Kann die Vermieterin generell Gegenstände bzw. Geräte in Küche und/oder Badezimmer verbieten, auch wenn die Bewohner kein Problem damit haben und es abgesprochen war?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.