Hallo zusammen,
ich bin neu in diesem Forum und hatte mal die Rubrik Nebenkosten-Abrechnung durchgeblättert. Leider aber explizit hierzu nichts gefunden.
Daher folgende Frage und ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen?!
Wir haben am 27.12.2018 die Abrechnung der Nebenkosten für das komplette Jahr 2017 erhalten. Soweit, so gut.
Nun haben wir heute, also am 19.02.2019 eine erneute Abrechnung für den erhalten, die eine höhere Nachzahlung vorsieht.
Ist es nicht so, dass bis spätestens 31.12.2018 alle Ansprüche durch den Vermieter geltend gemacht werden musste und diese nun verjährt ist?!
Oder hat es doch etwas mit der Verjährungsfrist von 3 Jahren zu tun?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.