Beiträge von speedy08150

    Hallo Fruggel,

    vielen Dank schon mal für deine Antwort. Stimmt. Es bezieht sich auf den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017. Hintergrund der Erstellung war, dass die Abrechnung 2018 fehlerhaft zu meinen Ungunsten war. Und nur diese hatte ich moniert. Wir haben in unserem Haus eine Ölheizung und die Lieferung des neuen Öls führte bei gleicher MWH zu einer Nachzahlung von über 1.000 Euro, wo wir im Vorjahr noch ein Guthaben von knapp 100 Euro hatten.

    Und, wie gesagt, die 2018 hatte ich moniert und das wurde wohl als Anlass genommen, auch die 2017 - Abrechnung zu prüfen.

    Heißt aber...er kann nun aufgrund der " Verjährung aus 2017" aus diesem Teil nichts mehr einfordern?! Die Verzögerung hatte er aus meiner Sicht schon zu verantworten. Aber ich schaue mir die Posten nochmal genau an und melde mich.

    Also...Ableitung richtig?

    Hallo zusammen,

    ich bin neu in diesem Forum und hatte mal die Rubrik Nebenkosten-Abrechnung durchgeblättert. Leider aber explizit hierzu nichts gefunden.

    Daher folgende Frage und ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen?!

    Wir haben am 27.12.2018 die Abrechnung der Nebenkosten für das komplette Jahr 2017 erhalten. Soweit, so gut.

    Nun haben wir heute, also am 19.02.2019 eine erneute Abrechnung für den erhalten, die eine höhere Nachzahlung vorsieht.

    Ist es nicht so, dass bis spätestens 31.12.2018 alle Ansprüche durch den Vermieter geltend gemacht werden musste und diese nun verjährt ist?!

    Oder hat es doch etwas mit der Verjährungsfrist von 3 Jahren zu tun?

    Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

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