Mietvertrag - Schönheitsreparaturen und Fragen zu Klausel

  • Hallo ihr Lieben?,

    habe eine bzw. zwei Fragen:

    In unserem Mietvertrag steht folgende Klausel:

    Schönheitsreparaturen:

    Während der Dauer des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter die Kosten für Schönheitsreparaturen. Hierzu gehören insbesondere das Streichen der Wände und Decken sowie der Innentüren,das Lackieren der Heizkörper und Heizrohre und der Außentüren und Fenster von innen.

    In der Regel sind Schönheitsreparaturen durchzuführen:

    -in Küche Bad und Dusche alle 3 Jahre

    - Wohn- und Schlafräumen (...) 5 Jahre

    - sonstige Nebenräume 7 Jahre


    Meine Frage ist:

    Wir ziehen nun nach 8 Monaten Mietdauer aus.

    1) Müssen wir die Dübellöcher schließen ?

    Es waren bereits vom Vormieter noch Dübel in der Wand.

    2) Leider ist durch unsere selbst angeklebten Fliegengitter der Lack außen an 2 Fenstern teilweise mit abgegangen.

    Darf ich das selbst streichen oder jmd beauftragen ? Oder kann der Vermieter selbst eine Firma organisieren ?

    Vielen Dank schonmal :)

    LG

    Dani


    Würde mich über eine Antwort freuen

    LG

    Marcel

  • Dübellöcher müssen nicht verschlossen werden, außer man hat die Wände zu Schweizer Käse gemacht. Das Setzen von Dübeln gehört zu der vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung. Das Schließen dieser Dübellöcher ist in der Regel auch nicht ohne Farbfehler hinzukriegen.

    Anders ist es mit den Farbablösungen an den beiden Fenster. Hier müssen die Schäden beseitigt werden. Ich würde mit dem Vermieter darüber reden, bevor man mit der Ausbesserung evtl. den Schaden noch größer macht.

  • Während der Dauer des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter die Kosten für Schönheitsreparaturen.

    Diese Klausel ist generell mal wirksam.

    Jedoch hat der BGH festgelegt, dass die Pflicht zu den Schönheitsreparaturen nur dann auch den Mieter abgewälzt werden darf, wenn der Mieter die Wohnung entweder renoviert übergeben bekommen hat, oder aber einen angemessenen finanziellen Ausgleich für eine unrenovierte Wohnung bekommen hat.

    "Renoviert" übergeben bedeutet, dass keine Abnutzungsspuren des Vormieters mehr erkennbar sind, oder diese zumindest nur so minimal sind, dass sie nicht ins Auge fallen. Du schreibst, dass Bohrlöcher des Vormieters vorhanden waren. Somit hast du die Wohnung nicht renoviert bekommen. Falls du also keinen finanzeillen Ausgleich bekommen hast, hat es sich mit der Renovierungspflicht erledigt.

    Müssen wir die Dübellöcher schließen ?

    Sofern die Renovierungspflicht korrekt vereinbart ist, würden auch kleinere Reparaturen wie das Verschließen von Bohrlöchern dazu gehören. Siehe dazu die Erklärung im obigen Absatz.

    Leider ist durch unsere selbst angeklebten Fliegengitter der Lack außen an 2 Fenstern teilweise mit abgegangen.

    Das hat somit nichts mit den Schönheitsrenovierungen zu tun, sondern ist als Beschädigung anzusehen. Wenn du es durch Streichen in Ordnung bringen kannst, spricht nichts dagegen. Ansonsten kann der Vermieter jemanden damit beauftragen und die Kosten von dir verlangen.

    Dübellöcher müssen nicht verschlossen werden, außer man hat die Wände zu Schweizer Käse gemacht.

    Diese Aussage ist so allein für sich genommen mißverständlich. Wenn man nicht renovieren muss, dass stimmt es so und man muss auch keine Bohrlöcher verschießen. Wenn jedoch die Pflicht zur Renovierung ordnungsgemäß vereinbart ist, dann gehören kleinere Reparaturen wie das Verschließen von Bohrlöchern dazu.

  • Danke für eure Antworten :)

    Haben mit den Vermietern gesprochen, die Löcher müssen wir nicht schließen.

    Für die Fenster lassen wir jemanden schauen.

    Ich denke mit einem kleinen Haarriss (welcher vorher nicht da war) in der Klobrille verhält es sich wie mit den Fenstern, oder ?

  • Ich denke mit einem kleinen Haarriss (welcher vorher nicht da war) in der Klobrille verhält es sich wie mit den Fenstern, oder ?

    Kommt drauf an, wie er entstanden ist. Ein Riss kann im Laufe der Zeit bei ganz normaler Benutzung entstehen, durch Materialermüdung oder ähnliches. Das geht dann zulasten des Vermieters. Habt ihr es hingegen schuldhaft verursacht, weil euch beispelsweise etwas drauf gefallen ist, was hätte verhindert werden können, dann müsst ihr die Klobrille ersetzen.

  • Wenn man nicht renovieren muss, dass stimmt es so und man muss auch keine Bohrlöcher verschießen.

    Hier ne kleine Anmerkung, auch wenn man nicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, muss man Bohrlöcher bzw. Dübellöcher verschließen, wenn sie zu zahlreich vorliegen, jedoch liegt der Schwellenwert recht hoch, variiert aber auch je nach Zimmer.

    Wenn du es durch Streichen in Ordnung bringen kannst, spricht nichts dagegen. Ansonsten kann der Vermieter jemanden damit beauftragen und die Kosten von dir verlangen.

    Etwas schwierig. denn grundsätzlich hat der Vermieter das Wahlrecht, ob er den Schaden selbst beseitigt oder den Mieter dafür in Anspruch nimmt. Aber es scheint ja so, ob sich das bereits geklärt hat.

    Bei der Klobrille stellt sich die Frage nach einer gültigen Kleinreparaturklausel, wenn diese vorliegt müsstet ihr wohl die Kosten für einen Ersatz tragen, unabhängig vom Verschulden. Gibt es eine solche Klausel nicht, kommt es wie Fruggel geschrieben hat auf das Verschulden an.

  • muss man Bohrlöcher bzw. Dübellöcher verschließen, wenn sie zu zahlreich vorliegen

    Ja. Das hat Köbes schon erwähnt, daher habe ich es nicht wiederholt. Aber das kommt in der Praxis wohl äußerst selten vor. Da muss jemand schon mit Mutwilligkeit ans Werk gegangen sein, um Nachbarn mit Lärm zu ärgern, um den Schwellenwert zu überschreiten.

    Etwas schwierig. denn grundsätzlich hat der Vermieter das Wahlrecht, ob er den Schaden selbst beseitigt oder den Mieter dafür in Anspruch nimmt.

    Das steht im 2. Satz aus dem Zitat von mir. Ich meinte, wenn man es in Ordnung bringen kann, bevor es der Vermieter sieht. Daher nicht schwierig.

    Danke für die Ergänzung mit der Kleinreparaturklausel. Daran hatte ich in dem Moment nicht gedacht.

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (17. Februar 2019 um 14:58)

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