Hallo ihr Lieben?,
habe eine bzw. zwei Fragen:
In unserem Mietvertrag steht folgende Klausel:
Schönheitsreparaturen:
Während der Dauer des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter die Kosten für Schönheitsreparaturen. Hierzu gehören insbesondere das Streichen der Wände und Decken sowie der Innentüren,das Lackieren der Heizkörper und Heizrohre und der Außentüren und Fenster von innen.
In der Regel sind Schönheitsreparaturen durchzuführen:
-in Küche Bad und Dusche alle 3 Jahre
- Wohn- und Schlafräumen (...) 5 Jahre
- sonstige Nebenräume 7 Jahre
Meine Frage ist:
Wir ziehen nun nach 8 Monaten Mietdauer aus.
1) Müssen wir die Dübellöcher schließen ?
Es waren bereits vom Vormieter noch Dübel in der Wand.
2) Leider ist durch unsere selbst angeklebten Fliegengitter der Lack außen an 2 Fenstern teilweise mit abgegangen.
Darf ich das selbst streichen oder jmd beauftragen ? Oder kann der Vermieter selbst eine Firma organisieren ?
Vielen Dank schonmal 
LG
Dani
Würde mich über eine Antwort freuen
LG
Marcel