Beiträge von magnolia

    Vielen Dank für Eure Rückmeldung ! Da bin ich ja beruhigt, dass nicht nur ich das schon sehr, sehr merkwürdig finde, dass scheinbar

    so viele Mieter die Ablesung nicht ermöglicht haben.

    Da zahlt sich doch eine Rechtsschutzversicherung die Mietrecht enthält endlich mal aus.

    Bin gespannt, was ein Anwalt dazu sagt.

    Ich habe noch einmal an der Vermieter geschrieben, hätte ich mir sparen können.

    Gemäß Heizkostenverordnung musste die Abrechnung zwingend nach Flächer erfolgen, weil 25 % von der Verbrauchsermittlung betroffende Wohn- oder Nutzfläche nicht abgelesen werden konnte. Meine abgelesenen Wert konnten daher nicht verwendet werden, da alle Mieter gleich behandelt werden müssten. Es kann also entweder für alle Mieter nach Verbrauch oder alle Mieter müssen nach Fläche abgerechnet werden. Eine Mischabrechnung wäre nicht möglich und die Abrechnung wäre somit korrekt. Ein Zahlungsziel für die Nachzahlung hat man ebenfalls mit aufgegeben.

    Das kann ja so wohl nicht sein oder irre ich mich da ?

    Es sieht wohl so aus, als ob ich damit einen Anwalt bemühen müsste. Oder würde ich dann mit Kanonen auf Spatzen schießen.

    Ich will mich ja nicht zanken, bin ja froh, wenn meine Hausverwaltung mich in Ruhe lässt, was die meiste Zeit so ist.

    Aber ich kann einfach nicht verstehen, dass dieses Prozedere ordnungsgemäß sein soll.

    Das wäre ja sonst auch ein Freibrief für alle und zukünftig könnte sich ja dann der Ableser die Zeit sparen, wenn ohnehin alles über einen Kamm

    geschoren wird. Ob ich nun ablesen lasse oder nicht, es wird geschätzt.

    Die Vermietung werde ich in jedem Fall noch einmal auffordern, mir genau und nicht nur mit einem Satz darzulegen, warum

    mein Verbrauch geschätzt worden ist, obwohl Abrechnungsergebnisse vorliegen und mit welcher plausiblen Begründung.


    Weil x% der Haushalte keine Ablesung ermöglicht haben? Das mag ja sein, kann dann aber wohl nicht zu meinem Problem gemacht

    werden.

    Was ich überhaupt nicht verstehe und nachvollziehen kann: warum wird auch der Verbrauch bei den Mietern geschätzt, die nachweislich ein

    Ableseprotokoll vorliegen haben und die Abrechnung regulär durchgeführt werden könnte.

    Ich bin ja nicht mal darauf hingewiesen worden, dass geschätzt wurde - ich hatte mich nur gewundert, warum der Verbrauch so exorbitant

    in die Höhe geschnellt sein soll, dass diese Nachzahlung gerechtfertig ist. Beim Vergleich der Abrechnung 2017 ist mir dann aufgefallen, das es keine Aufschlüsselung nach festen Kosten und Verbrauchskosten erfolgt ist.

    Die Heizkosten für eine Mietwohnung sind für das Jahr 2018 geschätzt worden, obwohl ein Ableser vor Ort war und es

    auch ein Ableseprotokoll mit den entsprechenden Werten gibt (liegt mir vor).

    Auf Nachfrage bei der Vermietung konnten 25% in mehreren Wohneinheiten nicht abgelesen werden und so wurde dann geschätzt.

    Auf nochmalige Nachfrage bei der Vermietung, dass ich nicht nachvollziehen kann, weshalb auf einmal angeblich soviele Mieter

    nicht anwesend waren, das kein korrektes Ableseergebnis ermittelt werden konnte, gab man mir den Tip "lesen Sie noch am die Heizkostenverordnung

    und vielleicht möchten Sie uns ja dann noch mal schreiben."

    Ist es nicht so, wenn geschätzt wird, dass der Vorjahresverbrauch als Grundlage herangezogen wird ?

    Da hätte dem Vermieter auffallen müssen, dass unsere Heizkosten seit Jahr und Tag immer ännähernd gleich sind.

    Und nie nachgezahlt werden musste, jetzt aber eine Nachzahlung von 250 € erfolgen soll. Die Heizkosten hätten sich dann quasi mindestens

    verdoppeln oder verdreifachen müssen, damit ich ansatzweise auf diesen Nachzahlwert komme.

    Greift bei meinem Fall diese Regelung ?

    (2) Überschreitet die von der Verbrauchsermittlung nach Absatz 1 betroffene Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum 25 vom

    Hundert der für die Kostenverteilung maßgeblichen gesamten Wohn- oder Nutzfläche oder des maßgeblichen gesamten umbauten Raumes,

    sind die Kosten ausschließlich nach den nach § 7 Absatz 1 Satz 5 und § 8 Absatz 1 für die Verteilung der übrigen Kosten zu Grunde zu

    legenden Maßstäben zu verteilen.

    Sprich nach §7 Abs. 1 hat dann doch die Abrechnung wie sonst auch nach Verbrauch zu erfolgen.

    Grundsätzlich kann ich gar nicht glauben, dass auf einmal so viele Mieter eine Ablesung nicht möglich gemacht haben.

    Die Termine sind immer im die gleiche Zeit, zumal mittlerweile Heizungsableser und Wartungsdienst Feuermelder am selben Tag/Zeit

    vorstellig werden.

    Es kommt mir doch alles sehr komisch vor, vielleicht verstehe ich es auch einfach nur nicht.

    Vielen Dank im voraus für Meinungen und Hilfe !

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!