Beiträge von emden07

    Vielen dank für eure Rückmeldungen! Das mit den Farbtupfern ist natürlich ein extremes Beispiel, insbesondere, wenn man zur Renovierung verpflichtet ist.

    Ich denke ich lasse es bei mir so mit den unterschiedlichen Weisstönen. Da die Renovierungsklausel unwirkam ist und die Wohnung normale Gebrauchsspuren aufweist, müsste der Vermieter aus meiner Sicht ohnehin streichen, bevor er die Wohnung vermietet. Bohrlöcher müsste er ja vermutlich auch selbst schließen und hätte dann das gleiche Problem mit unterschiedlichen Weisstönen.

    Noch eine Frage: Bisher weiss der Vermieter nicht, dass die Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist. Zumindest habe ich es ihm (noch) nicht mitgeteilt, da ich auch erst in ein bis zwei Wochen die Kündigung rausschicken werde. Denken kann er es sich ja vielleicht, falls er schon ähnliche Fälle hatte.

    Wie kommuniziere ich das denn am besten? Direkt mit der Kündigung? Bei einer potenziellen Vorabnahme? Oder, falls diese nicht aktiv von ihm veranlasst wird, lieber garnicht? Und wenn dann besser schriftlich oder mündlich?

    Hat da jemand Erfahrungen bzw. kann eine der Varianten mir möglicherweise irgendwelche Nachteile bringen?

    Danke und viele Grüße

    Hallo zusammen,

    ich würde mich über eine Einschätzung zu folgendem sachverhalt freuen.

    Ich wohne seit ca. 10 jahren in einer Mietwohnung und werde bald ausziehen. Die Schönheitsreparaturklauseln sind unwirksam (wurde von einem Anwalt geprüft und bestätigt).

    Nun ist es so, dass wir in einem Zimmer vor einigen jahren die Wände weiss gestrichen haben . Die Decke ist ebenfalls weiss, wurde aber nicht neu gestrichen. Leider ist das Weiss an den Wänden nicht haargenau das gleiche wie an der Decke und man sieht auch an derDecke teilweise etwas hellere weiße Farbe da der Übergang nicht perfekt gelungen ist.

    Im Bad hatte sich vor einigen an einer Stelle die Tapete gelöst, daher haben wir eine kleine Ecke neu tapeziert und auch nur diesen Bereich neu geweisst. Es wurde sauber abgeklebt, aber auch hier sieht man, dass der Weisston sich vom Rest unterscheidet.

    Mir stellt sich nun die Frage, ob wir die Räume noch einmal komplett überstreichen müssen, obwohl die Schönheitsreparturklausel unwirksam ist (das war uns damals als wir gestrichen haben noch nicht bekannt).

    Bereits im Voraus vielen lieben Dank für eure Einschätzung!

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