Vielen dank für eure Rückmeldungen! Das mit den Farbtupfern ist natürlich ein extremes Beispiel, insbesondere, wenn man zur Renovierung verpflichtet ist.
Ich denke ich lasse es bei mir so mit den unterschiedlichen Weisstönen. Da die Renovierungsklausel unwirkam ist und die Wohnung normale Gebrauchsspuren aufweist, müsste der Vermieter aus meiner Sicht ohnehin streichen, bevor er die Wohnung vermietet. Bohrlöcher müsste er ja vermutlich auch selbst schließen und hätte dann das gleiche Problem mit unterschiedlichen Weisstönen.
Noch eine Frage: Bisher weiss der Vermieter nicht, dass die Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist. Zumindest habe ich es ihm (noch) nicht mitgeteilt, da ich auch erst in ein bis zwei Wochen die Kündigung rausschicken werde. Denken kann er es sich ja vielleicht, falls er schon ähnliche Fälle hatte.
Wie kommuniziere ich das denn am besten? Direkt mit der Kündigung? Bei einer potenziellen Vorabnahme? Oder, falls diese nicht aktiv von ihm veranlasst wird, lieber garnicht? Und wenn dann besser schriftlich oder mündlich?
Hat da jemand Erfahrungen bzw. kann eine der Varianten mir möglicherweise irgendwelche Nachteile bringen?
Danke und viele Grüße