Ich habe einem Anwalt ein Mandat (Vollmacht) erteilt, um meine Interessen gegen meinen Vermieter zu vertreten.
Dabei handelt es sich um Einsprüche NK Abrechnungen für die Jahre 2014-2016.
Soweit so gut und meine Rechtschutzversicherungen hat auch Kostendeckungszusage erteilt.
Nun war ich im Glauben, da es sich um die demselben Vorgang handelt wie in den zurückliegenden Jahren und habe meinem Anwalt gebeten auch für das Jahr 2017 Einspruch in der Nebenkostenabrechnung einzulegen.
Nun hat dieser einen zweiten Fall aufgemacht, was dazu führt das ich nun auch 2 Vorgänge bei meiner Rechtschutzversicherungen habe die
dazu führen, dass ich auch doppelte Selbstbeteiligungen habe.
Ist das so zulässig bzw. muss ich jetzt für jedes Jahr wenn ich Einspruch in einer Nebenkostenabrechnung einlege ein neues Mandat eröffnen?
Für das 1 Mandat habe ich eine Unterschrift geleistet für das 2. nicht.