Bestandsaufmaß des gesamten Gebäude

  • Der neue Eigentümer hat eine Firma beauftragt, damit das gesamte Gebäude und damit auch "meine" Wohnung ausmisst.

    Was ist, wenn man sich gerade im Ausland befindet und auch niemandem den Wohnungsschlüssel gegeben hat?

    Wie sieht es gesetzlich aus? Kann man einfach sagen: `

    "Ich bin leider im Ausland, keiner hat den Schlüssel. Sie müssen bitte X Monate warten" ?


    Danke im voraus

  • Ich bin leider im Ausland, keiner hat den Schlüssel. Sie müssen bitte X Monate warten" ?

    Das dürfte kaum ausreichen. Der neue Eigentümer hat durchaus ein berechtigtes Interesse daran alle Wohnungen auszumessen, wenn verlässliche Daten nicht vorliegen.

    Außerdem hast du während der gesamten Mietdauer Fürsorgepflichten bezüglich der Wohnung. Den kann man kaum nachkommen, wenn niemand die Möglichkeit hat in der Wohnung nach dem Rechten zu sehen. Es muss auch mal gelüftet werden etc.

    Ganz abgesehen davon, solltest du dich auch um deine Post kümmern, wenn der Vermieter dann etwas ankündigt per Brief, wird der Brief wirksam, unabhängig ob du diesen liest. Das gilt für sämtliche Post.

  • @darkshadow vielen Dank für deine Meinung!

    Es klingt als ob also grundsätzlich keine Weltreise machen oder sich im Ausland für eine Weile aufhalten darf wenn man niemanden hat, dem man die Wohnungsschlüssel anvertrauen kann?

    Ob das wirklich so gesetzlich vorgesehen ist!

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    Bitte die Zitat-Funktion korrekt nutzen

    Grace

  • Mieterpflichten machen keinen Urlaub, denn die Obhutspflicht für die Wohnung besteht auch währen der Abwesenheit.

    Wenn bei auftretenden Schäden niemand in die Wohnung kann weil kein Wohnungsschlüssel hinterlegt wurde, wird der Mieter schadensersatzpflichtig.

  • Hallo!

    Ergänzend zu Leo2 folgende Information, denn es scheint nicht Jedem

    klar zu sein:

    Womit wir dann bei den Obhutspflicht des Mieters während der

    Abwesenheit wären.

    Gruß



  • Es klingt als ob also grundsätzlich keine Weltreise machen oder sich im Ausland für eine Weile aufhalten darf wenn man niemanden hat, dem man die Wohnungsschlüssel anvertrauen kann?

    Man kann den Schlüssel natürlich auch den Vermieter überlassen, das wollen verständlicherweise die wenigstens, aber auch das ist möglich.


    Sonst haben die anderen ja schon genug zu den Pflichten gesagt, die eben auch während der Abwesenheit bestehen.

  • Danke euch allen für eure Beiträge!

    Übrigens, ist ein Bestandsaufmaß bei einem Eigentümerwechsel üblich?

    Welche Daten werden erfasst? Nur die Größe der Wohnfläche oder auch der Zustand der Räume, was für eine Heizung gibt etc?

    Und was ist, wenn sich herausstellt, dass die Wohnung kleiner oder größer ist, als was im Mietvertrag steht?

    Einmal editiert, zuletzt von daidokoro (28. Januar 2019 um 15:34)

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