Beiträge von daidokoro

    Danke euch allen für eure Beiträge!

    Übrigens, ist ein Bestandsaufmaß bei einem Eigentümerwechsel üblich?

    Welche Daten werden erfasst? Nur die Größe der Wohnfläche oder auch der Zustand der Räume, was für eine Heizung gibt etc?

    Und was ist, wenn sich herausstellt, dass die Wohnung kleiner oder größer ist, als was im Mietvertrag steht?

    @darkshadow vielen Dank für deine Meinung!

    Es klingt als ob also grundsätzlich keine Weltreise machen oder sich im Ausland für eine Weile aufhalten darf wenn man niemanden hat, dem man die Wohnungsschlüssel anvertrauen kann?

    Ob das wirklich so gesetzlich vorgesehen ist!

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    Bitte die Zitat-Funktion korrekt nutzen

    Grace

    Der neue Eigentümer hat eine Firma beauftragt, damit das gesamte Gebäude und damit auch "meine" Wohnung ausmisst.

    Was ist, wenn man sich gerade im Ausland befindet und auch niemandem den Wohnungsschlüssel gegeben hat?

    Wie sieht es gesetzlich aus? Kann man einfach sagen: `

    "Ich bin leider im Ausland, keiner hat den Schlüssel. Sie müssen bitte X Monate warten" ?


    Danke im voraus

    Ach Mann, kann man nicht wieder vernünftig werden? Runter vom Pferd!

    Das, was du schreibst, stimmt nicht ganz.

    1. Ich bin nicht im richtigen Feld eingeteilt, denn die Hausvewaltung meinte, mein Feld sei "K".

    2. Wie lächerlich von dir, dass du nun unbedingt den Kluger spielen willst, indem du mich zitierst. Ach Mensch, dort habe ich mich vertippt. Ich meinte doch Abzug von 1,34 Euro. Jedenfalls ist dieser Abzug wirklich nirgendwo zu sehen.

    Und dass du nochmals betonst, ich solle dem Vermieter dankbar sein. Wieder so ein Quatsch! Er hat ganz bestimmt mir mit Absicht keine Erhöhung all diese Jahren geschickt, um mir einen Gefallen zu erweisen, nicht wahr?

    Und dein "Und jetzt ist Schluss" ist witzig :D

    Dann schreibe doch nichts mehr. Keiner zwingt dich. Deine Beiträge sind ohnehin nicht konstruktiv sonder sie klingen eher wie Sprüche eines trotzigen Kindes.

    Ich dachte, man kann ganz normal diskutieren, aber anscheinend bin ich auf die falsche(n) Person(en) gestoßen.

    Hamburg, Mein Gott wie empfindlich bist du denn da!? Wieso Dienstleister? Wie kommst du denn bitte darauf?

    Ich bin euch dafür doch sehr dankbar!


    Die Erhöhung ist doch klar, 15%.

    Die Ausgangsmiete ist 115

    Betriebskosten sind (80 Euro)

    Baujahr bis 1918.

    Ja, die Werte sind in der Tabelle, aber ich kann trotzdem die von der Hausverwaltung genannten Werte nirgendwo in der Tabelle finden. Deswegen fragte ich, wie sollen die Werte sein.

    Nochmals zusammenfassend:

    Ausstattung im Mietspiegel: mit Sammelheizung, Bad und WC unter 40 m2 = FALSCH!! Es gibt keine Sammelheizung sonder eine Ofenheizung

    Wohnfläche im Mietspiegel: unter 40 m2 = Richtig

    Wohnlage im Mietspiegel: Mittel = Falsch! Laut dem Straßenverzeichnis zum Berliner Mitspiegel entspricht meine Straße der Wohnlage "Einfach" und nicht "Mittel"

    Bezugsfertig ab im Mietspiegel: bis 1918 = Richtig!

    Die Wohnung fällt in das Mietspiegelfeld K1= FALSCH!! So wich ich die Tabelle verstehe, entspricht das Feld K1 Wohnungen mit einer Wohnfläche ab 90 m2

    Unterer Spannwert: 5,44 = Ich kann diese WErte nicht nachvollziehen! Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Hausvewaltung WErte aus einem anderen Feld nennt, kann ich diese Zahlen nirgendwo auf der Mietspiegeltabelle finden. DESWEGEN FRAGTE ICH ob ihr mir freundlicherweise die genauen Werten nennen könntet.

    Mittelwert: 7,45 IBIDEM

    Oberer Spannenwert 10,00 IBIDEM

    Und ja, interessant wäre auch zu wissen, was damit gemeint ist:

    Für Altbauwohnungen (bezugsfertig 1918 und 1919 bis 1949) ohne Sammelheizung, ohne Bad, mit WC in der Wohnung (IWC) liegt die ortsübliche Vergleichsmiete je Quadratmeter Wohnfläche monatlich 0,87 Euro unter den Beträgen der ausgewiesenen Spalte 1 für Bezugsfertigkeit bis 1918 bzw. der ausgewiesenen Spalte 2 für Bezugsfertigkeit 1919 bis 1949.


    Danke im Voraus und viele Grüße

    Sorry, ich wollte noch etwas zum Punkt 2 fragen.

    Auf der Mietspiegeltabelle liest man folgendes:

    Für Altbauwohnungen (bezugsfertig 1918 und 1919 bis 1949) ohne Sammelheizung, ohne Bad, mit WC in der Wohnung (IWC) liegt die ortsübliche Vergleichsmiete je Quadratmeter Wohnfläche monatlich 0,87 Euro unter den Beträgen der ausgewiesenen Spalte 1 für Bezugsfertigkeit bis 1918 bzw. der ausgewiesenen Spalte 2 für Bezugsfertigkeit 1919 bis 1949.

    WAS BEDEUTET DAS KONKRET?

    HIERein Link zur Stadtentwicklung Berlin mit entsprechender Abfragemaske.

    Sorry, aber was soll ich denn bitte damit?

    Ich denke auch so und zwar, dass die Erhöhung trotz der Fehler durchsetzbar ist, da dies die erste Mieterhöhung seit 17 (und nicht 20) Jahren ist.

    Ich muss aber die Hausverwaltung auf die Fehler hinweisen.

    Ich habe noch einige Fragen und ich wäre dir -euch- dankbar, wenn wir sie klären könnten. Es wurde mir helfen:

    1) Was die Mietenspanne betrifft, sollen sie genau die gleichen sein, wie auf dem Mietspiegel zu sehen sind? Könntest du mir hier bitte die genauen Zahlen für Unteren Spannwert, Mittelwert und Obere Spannenwert nennen?

    2) Und was ist mit der Sache Ofenheizung. Ist dieses Merkmal auch erwähnenswert?

    3) Wie oft darf man den Maximalbetrag von 15% bei einer Mieterhöhung anwenden?

    Herzlichen Dank im Voraus für die Hilfe.

    Ich weiß es zu schätzen.

    Viele Grüße

    Eine Heizung hast Du doch und ich nehme mal an, die Wohnungsmiete war im Jahr 2000 entsprechend. Grundsätzlich kann Deine Mieterhöhung nur diesem Standard entsprechen, denke ich.

    Danke!

    Kannst du mir bitte sagen, was du damit meinst, dass die Mieterhöhung nur diesem Standards entsprechen kann?

    Übrigens, kennst du zufällig eine kostenlose Mieterberatung in Berlin?

    Und noch eine Frage. Was würdest du an meiner Stelle machen? Die Zustimmung auf alle Fälle unterschreiben aber trotzdem dem Hausverwalter auf die Sache mit der Wohnlage (Einfach statt Mittel) hinweisen?

    Hallo Banane, danke für deine Antwort.

    Wie kannst du davon ausgehen, dass die Hausverwaltung das Mieterhöhungsverlangen korrekt erstellt hat?

    In der Tat, wie ich oben beschrieben habe, hat er bei der Erstellung mindestens zwei Fehler gemacht und zwar die Wohnlage (Mittel statt Einfach) und die Spannwerte.

    Außerdem glaube ich, dass eine Ofenheizung keine Sammelheizung ist und diese sollte sicher berücksichtigt werden muss.

    Hallo euch allen!

    Neulich habe ich von meiner Hausverwaltung ein Schreiben erhalten, in dem ich aufgefordert werde, eine Zustimmungserklärung zur Mieterhöhung zu unterschreiben.

    Bevor ich unterschreibe, möchte ich gerne nachprüfen, ob die Erhöhung legitim ist.

    Vorweg möchte ich fragen, ob es eine Rolle spielt, dass ich keinen Staffelmietevertrag haben und zwar, ob eine Mieterhöhung trotzdem legitim ist. Ich kenne in diesem Bereich nicht gut aus. Als Laie dachte ich, dass wenn man keinen Staffelmiete hat, dürfen nur die Betriebskosten erhöht werden aber nicht die Miete selbst, obwohl ich mir schon vorstellen kann, dass wenn der Mietspiegel sich ändert, ist eine Erhöhung legitim, obwohl man keinen Staffelmietevertrag hat. Ich bitte die Experten diesbezüglich zu bestätigen, ob das richtig ist.

    Es wird eine Erhöhung um 15% erwartet mit der Begründung, dass der Mietzins für meine Wohnung seit dem 07.12.2000 unverändert ist. Die Hausverwaltung bezieht sich auf die derzeit gültige Berliner Mietspiegeltabelle 2017.

    An der Stelle möchte ich einige Details klären.

    Zunächst frage ich mich, anhand welcher Kriterien die Wohnlage bestimmen wird. Laut der Hausverwaltung entspricht meine Wohnung der Wohnlage "Mittel".

    Wie kann ich es nachprüfen, ob das überhaupt stimmt?

    Erwähnenswert ist die Tatsache, dass in meiner Wohnung immer noch nur Ofenheizungen gibt. Daher frage ich mich, ob die Zuordnung richtig ist. Auf Grund der Sache, dass ich keine Heizung habe, sollte meine Wohnung doch der Wohnlage "Einfach" zugeordnet, oder?

    Auf der Mietspiegeltabelle liest man folgendes:

    Für Altbauwohnungen (bezugsfertig 1918 und 1919 bis 1949) ohne Sammelheizung, ohne Bad, mit WC in der Wohnung (IWC) liegt die ortsübliche Vergleichsmiete je Quadratmeter Wohnfläche monatlich 0,87 Euro unter den Beträgen der ausgewiesenen Spalte 1 für Bezugsfertigkeit bis 1918 bzw. der ausgewiesenen Spalte 2 für Bezugsfertigkeit 1919 bis 1949.

    Ich weiß nun nicht, ob ich das richtig verstanden habe, aber heißt das nicht, dass man aus dem Grundpreis (laut Mietspiegeltabelle) meiner Wohnung 0,87 Euro je Quadrameter wegen der Ofenheizung abziehen soll?

    http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspi…tabelle2017.pdf

    Außerdem, auch laut dem Straßenverzeichnis zum Berliner Mitspiegel entspricht meine Straße der Wohnlage "Einfach" und nicht "Mittel".

    Darüber hinaus, weichen die von der Hausverwaltung eingegebenen Spannwerte von denen ab, die auf der Mietspiegeltabelle ersichtlich sind.

    Die Hausverwaltung gibt folgende Werte ein:

    Unterer Spanwert= 5.44 EUR

    Mittelwert= 7,45 EUR

    Oberer Spannenwert= 10,00 EUR

    Die eigentliche Werte auf der Mietspiegeltabelle sehen aber anders aus:

    http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspi…tabelle2017.pdf


    Was sagt ihr, wie soll ich nun am besten handeln?

    Danke im Voraus für eure Hilfe

    Viele Grüße

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