Haftungsausschluss bei Wasserschäden?

  • Hallo Forum,

    folgender Fall:

    Mein Küchenabfluss scheint nicht einwandfrei zu funktionieren (alte Leitungen, ggf. nicht mehr richtig frei). Das Abwasser läuft nur sehr schleppend ab. Ich habe den Vermieter bereits mehrfach aufgefordert, der "Sache" auf den Grund zu gehen und zu beseitigen. Nichts geschah. In meiner letzten Aufforderung habe ich geschrieben, dass ich jegliche Verantwortung für eventuelle Wasserschäden ablehne.

    Ich bin kein Jurist und weiß nicht, ob ich damit "aus dem Schneider bin"? Kann mich jemand aufklären?

    Frdl. Gruß - Peter

  • Du hast deine Pflicht erfüllt, dem Vermieter über ein Problem zu informieren. das war schon mal richtig und wichtig. Dadurch liegt es jetzt am Vermieter, das Problem zu beheben.

    Ganz aus dem Schneider würde ich nicht sagen. Denn wenn du schon weißt, dass ein Problem mit dem Abfluß besteht, und du würdest das Wasser unbeaufsichtigt laufen lassen, dann hat das schon was von grober Fahrlässigkeit. Es kommt dann auf die Umstände an, man kann es nicht allgemein sagen.

    Doch fangen wir von vorne an. Hast du denn selber schon mal versucht, die Ursache zu finden? Manchmal ist der Siphon unter dem Waschbecken verstopft. Diesen könntest du mal aufschrauben, um das zu überprüfen. Wenn dort die Ursache ist, kannst du das selber lösen und das Problem wäre beseitigt.

    Ich würde dann auch mal versuchen, den Vermieter anzurufen, um direkt zu erfahren, was er beabsichtigt zu unternehmen. Das direkte Gespräch hilft auch oft. Wenn dich das nicht weiter bringt, dann schreibe dem Vermieter nochmal, und setze ihm eine Frist zur Behebung. Kündige ihm dabei auch an, dass du eine Ersatzvornahme machen würdest und von ihm die Kosten dann verlangst. Ersatzvornahme bedeutet, dass du eine Firma beauftragst, die die Verstopfung lösen soll.

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (25. Januar 2019 um 11:10)

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