Mietminderung Bautrockner

  • Guten Tag

    Ich habe folgendes "Problem"


    Ich wohne in einem zwei Parteien Haus im Erdgeschoss.

    Die Tage habe ich einen großen Feuchtigkeits Fleck an der Decke bemerkt und es prompt dem Vermieter mitgeteilt.

    Der Schaden kommt daher das beim obermieter die Dusche undicht war und sich so das Wasser über 2 Räume bei mir

    Verteilt hat.

    Der Vermieter hat einen gutachter kommen lassen, der meinte es müssen 2 bautrockner für 3 Wochen a 12 Std täglich aufgestellt werden. ( einer im Bad und der andere in der Abstellkammer daneben.

    Meine Frage lautet nun : Kann ich einfach so aufgrund der Lärmbelästigung und weil die Dinger echt viel Platz wegnehmen in einem knapp 4,5qm Badezimmer die Miete eigenständig kürzen, und falls ja um wieviel Prozent?

    Ich hab was von 100% gelesen weil der zumutbare larmpegel um 15db überschritten wurde... Stimmt das denn?

    :/

  • Bei ganz schwerwiegenden Beeinträchtigungen kann die Miete bis zu 100% gekürzt werden,

    was hier meines Erachtens nicht vorliegt.

    Zudem würde ich raten bei Mietminderung einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Eine erhöhte,

    ungerechtfertigte Mietminderung kann evtl. zur Kündigung führen.

  • Bei ganz schwerwiegenden Beeinträchtigungen kann die Miete bis zu 100% gekürzt werden,

    was hier meines Erachtens nicht vorliegt.

    Zudem würde ich raten bei Mietminderung einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Eine erhöhte,

    ungerechtfertigte Mietminderung kann evtl. zur Kündigung führen.

    Das Mietverhältnis endet ohnehin zum 31.3.2019

  • Das Mietverhältnis endet ohnehin zum 31.3.2019

    Das ändert nichts an dem Kostenrisiko was man trägt bei einer zu hohen Mietminderung.

    Folgendes Beispiel

    Ihr mindert die Miete um 10% was bei einer Miete von 500€ für 4 Wochen, 50€ ausmacht. Es kommt zum Verfahren und das Gericht entscheidet es war nur eine Minderung von 5% angemessen. Nur der Vermieter hatte einen Anwalt.

    Kosten ca. 260€ und die Hälfte müsst ihr tragen, 130€ bei einer Mietersparnis von 25€. Habt ihr also keine Rechtsschutzversicherung oder eine Selbstbeteiligung kann es teuer werden.

    Darum gilt, nur mit Anwalt.

    Außerdem muss dann natürlich noch die Lautstärke gemessen werden usw.

  • Da hast Du völlig recht, ich werde einfach mal mit dem Vermieter ganz nett und sachlich reden und mal schauen was dabei rum kommt.

    Ganz ohne Anwalt und Co. , das wäre mir ohnehin zu stressig - und mit einem Streit möchte ich das Mietverhältnis auch nicht beenden.

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