Beiträge von Bayreuther81

    Da hast Du völlig recht, ich werde einfach mal mit dem Vermieter ganz nett und sachlich reden und mal schauen was dabei rum kommt.

    Ganz ohne Anwalt und Co. , das wäre mir ohnehin zu stressig - und mit einem Streit möchte ich das Mietverhältnis auch nicht beenden.

    Bei ganz schwerwiegenden Beeinträchtigungen kann die Miete bis zu 100% gekürzt werden,

    was hier meines Erachtens nicht vorliegt.

    Zudem würde ich raten bei Mietminderung einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Eine erhöhte,

    ungerechtfertigte Mietminderung kann evtl. zur Kündigung führen.

    Das Mietverhältnis endet ohnehin zum 31.3.2019

    Guten Tag

    Ich habe folgendes "Problem"


    Ich wohne in einem zwei Parteien Haus im Erdgeschoss.

    Die Tage habe ich einen großen Feuchtigkeits Fleck an der Decke bemerkt und es prompt dem Vermieter mitgeteilt.

    Der Schaden kommt daher das beim obermieter die Dusche undicht war und sich so das Wasser über 2 Räume bei mir

    Verteilt hat.

    Der Vermieter hat einen gutachter kommen lassen, der meinte es müssen 2 bautrockner für 3 Wochen a 12 Std täglich aufgestellt werden. ( einer im Bad und der andere in der Abstellkammer daneben.

    Meine Frage lautet nun : Kann ich einfach so aufgrund der Lärmbelästigung und weil die Dinger echt viel Platz wegnehmen in einem knapp 4,5qm Badezimmer die Miete eigenständig kürzen, und falls ja um wieviel Prozent?

    Ich hab was von 100% gelesen weil der zumutbare larmpegel um 15db überschritten wurde... Stimmt das denn?

    :/

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