Guten Tag
Ich habe folgendes "Problem"
Ich wohne in einem zwei Parteien Haus im Erdgeschoss.
Die Tage habe ich einen großen Feuchtigkeits Fleck an der Decke bemerkt und es prompt dem Vermieter mitgeteilt.
Der Schaden kommt daher das beim obermieter die Dusche undicht war und sich so das Wasser über 2 Räume bei mir
Verteilt hat.
Der Vermieter hat einen gutachter kommen lassen, der meinte es müssen 2 bautrockner für 3 Wochen a 12 Std täglich aufgestellt werden. ( einer im Bad und der andere in der Abstellkammer daneben.
Meine Frage lautet nun : Kann ich einfach so aufgrund der Lärmbelästigung und weil die Dinger echt viel Platz wegnehmen in einem knapp 4,5qm Badezimmer die Miete eigenständig kürzen, und falls ja um wieviel Prozent?
Ich hab was von 100% gelesen weil der zumutbare larmpegel um 15db überschritten wurde... Stimmt das denn?
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