Mietminderung angedacht

  • Hallo zusammen,

    da ich hier neu bin und mich mit dem Mietrecht nur schlecht auskenne, benötige ich eure Hilfe.

    Ich habe mehrere Mietmängel meinem Vermieter bereits angezeigt. Auch externe Dienstleister (Gas-Wasser-Wärme) haben einen Teil der Mängel schon direkt angesprochen. Leider kamen bisher nur vertröstende Ausreden. WIe soll ich weiter vorgehen ?

    Angezeigte Mängel:

    Schimmelbildung im Küchenunterschrank. Der Schrank riecht sehr modrig.

    Keine Lüftungsmöglichkeiten im Bad. Der Raum ist Nahezu dauerhaft feucht.

    Die Wohnungseingangstüre (direkt vom Außenbereich) ist undicht. Man sieht einen Lichtspalt. Der Vorraum hat regelmäßig im Winter um die 8 Grad trotz Heizung.

    Der im Mietvertrag angemietete Stellplatz befindet sich direkt unter einem Mamutbaum mit Nadellaub. Durch die Wurzeln heben sich die Platten. Meine Reifen werden auf Dauer beschädigt und durch die Unebenheit habe ich nachweislich einen Fahrzeugschaden. Das Nadellaub verstopft mir regelmäßig die Lüftung am PKW. Diese Kosten sind auch nicht unerheblich.

    Die Toilettenspülung reicht nicht aus. Ich bin minutenlang am spülen, damit überhaupt etwas passiert.

    Ich habe zu dem Vermieter (84 Jahre) keinen direkten Kontakt. Der Sohn des Vermieters verwaltet das Haus. Ich komme grundsätzlich gut mit ihm zu Recht. Allerdings lenkt er bei den angesprochenen Mängeln ab und kümmert sich nicht.

    Der Parkplatz steht für 20€ im Monat mit im Mietvertrag. Kann ich den einfach so kündigen ? Ich habe nun ein neues Fahrzeug und möchte es nicht auf den Parkplatz stellen.

    Der Vermieter hat eine Mieterhöhung von 11% nach der Sanierung der Heizungsanlage angesetzt. Wie soll ich mich hier verhalten ?

    liebe Grüße und schon einmal danke für eure Hilfe.

  • Der Parkplatz steht für 20€ im Monat mit im Mietvertrag. Kann ich den einfach so kündigen ? Ich habe nun ein neues Fahrzeug und möchte es nicht auf den Parkplatz stellen.

    Je nach Gestaltung des Mietvertrages, entweder er ist optional oder fester Bestandteil. Beim ersten kann man kündigen, beim letzteren nicht.

    Bei den Mängel bleibt eigentlich nur der Rat zum Mietverein oder Anwalt. Dieser kann die Mängel und auch die Mieterhöhung entsprechend prüfen. Denn ob und wie hoch die Minderung ausfallen würde, kann man immer nur sehr schlecht beurteilen.

  • Der im Mietvertrag angemietete Stellplatz befindet sich direkt unter einem Mamutbaum mit Nadellaub. Durch die Wurzeln heben sich die Platten. Meine Reifen werden auf Dauer beschädigt und durch die Unebenheit habe ich nachweislich einen Fahrzeugschaden. Das Nadellaub verstopft mir regelmäßig die Lüftung am PKW. Diese Kosten sind auch nicht unerheblich.

    Ich lehne mich jetzt mal aus dem Fenster und gehe mal davon aus das diese "Mängel" nichts sind was nicht beim Mietvertragsabschluss bekannt waren. Ich meine so ein Baum entsteht ja nicht innerhalb von 3 Jahren, und das Bäume Nadeln können dürfte wohl auch keine Überraschung darstellen. Insofern wäre ich bei diesen Punkten zurückhaltend.

    Schimmelbildung im Küchenunterschrank. Der Schrank riecht sehr modrig.

    Na ja, hier wäre wohl zunächst die Frage nach dem Verursacher zu stellen.

    Keine Lüftungsmöglichkeiten im Bad. Der Raum ist Nahezu dauerhaft feucht.

    Ist natürlich nicht schön, aber wohl nichts was bei Einzug nicht bekannt war, oder? Ich persönlich würde da ein Zwangslüftung mittels elekt. Ventilator empfehlen. Ob ein feuchtes Bad an sich schon einen Mangel darstellt, würde ich trotzdem generell erst mal in Fragezeichen setzen.

    Die Toilettenspülung reicht nicht aus. Ich bin minutenlang am spülen, damit überhaupt etwas passiert.

    Das wäre, meine Meinung, schon klar ein Mangel, den der Vermieter beheben muß.

    Der Vermieter hat eine Mieterhöhung von 11% nach der Sanierung der Heizungsanlage angesetzt. Wie soll ich mich hier verhalten ?

    Nachtigal ich hör dir trappsen. Ich könnte wetten, die "Mängel" waren bis zur Mieterhöhung keine Problem.;)

    Na gut, wie auch immer. Grundsätzlich hat eine Mieterhöhung bei , z.Bsp. einer energetischen Sanierung nichts mit sonstigen Mängeln zu tun. Jedenfalls besteht kein Anspruch darauf erst Mängel beseitigt zu bekommen und dann erst die höhere Miete zu zahlen. Davon unabhängig ist aber natürlich auch eine möglicher weise gerechtfertigte Mietminderung.

    Ob und in welcher Höhe die Mieterhöhung in deinem Fall aber gerechtfertigt ist, kann ich dir natürlich auch nicht sagen. Da würde ich darkschadow zustimmen und vieleicht den Mieterverein oder einen Anwalt zu rate ziehen.

  • Ich lehne mich jetzt mal aus dem Fenster und gehe mal davon aus das diese "Mängel" nichts sind was nicht beim Mietvertragsabschluss bekannt waren.

    Nachtigal ich hör dir trappsen. Ich könnte wetten, die "Mängel" waren bis zur Mieterhöhung keine Problem.;)

    Na gut, wie auch immer. Grundsätzlich hat eine Mieterhöhung bei , z.Bsp. einer energetischen Sanierung nichts mit sonstigen Mängeln zu tun. Jedenfalls besteht kein Anspruch darauf erst Mängel beseitigt zu bekommen und dann erst die höhere Miete zu zahlen. Davon unabhängig ist aber natürlich auch eine möglicher weise gerechtfertigte Mietminderung.

    Ob und in welcher Höhe die Mieterhöhung in deinem Fall aber gerechtfertigt ist, kann ich dir natürlich auch nicht sagen. Da würde ich darkschadow zustimmen und vieleicht den Mieterverein oder einen Anwalt zu rate ziehen.

     

    Vielen Dank für Eure Antworten. Die Mängel wurden allesamt kurz nach dem Einzug im Jahr 2014 gemeldet. Seither ist eben nichts passiert. Da der Baum schon massive Schäden am Haus angerichtet hat, hebt sich eben auch der Parkplatz.

    Natürlich stelle ich mich jetzt auf die Hinterbeine. Die Mieterhöhung ist in diesem Rahmen natürlich gerechtfertigt. Allerdings lenkt er bei einer Mietminderung nicht ein. Er meinte, da solle ich doch bitte den Rechtsweg bestreiten. Die Mängel als solche hat er mir im Gespräch bestätigt, wird aber nicht tätig, da er das Haus in absehbarer Zeit verkaufen möchte.

    Zitat korrigiert

    Grace

  • Er meinte, da solle ich doch bitte den Rechtsweg bestreiten.

    Ist doch eine klare Aussage. Wenn du der Meinung bist das dir Aufgrund dieser "Mängel" eben Summe X an Mieteminderung zusteht, musst du diese Mietminderung eben vornehmen.

    Im Zweifel sieht man sich dann eben vor Gericht und man muss festellen, was dann im mietrechtlichen Sinne einen Mangel darstellt.

    Ich würde dir aber raten das vorher wenigstens mal mit einem Anwalt zu besprechen, um festzustellen, was an relvanten Mängeln übrig bleibt, und um die Höhe der Mietminderung festzulegen.

    Zitat korrigiert

    Grace

  • Allerdings lenkt er bei einer Mietminderung nicht ein.

    Das ist auch nicht erforderlich. Denn eine Mietminderung muss vom Vermieter nicht genehmigt werden, die Mietminderung macht man geltend und kürzt dann entsprechend. Allerdings sollte die Höhe der Minderung mit einem Anwalt besprochen werden. Denn mindert mal zu viel, kann das Nachteile bzw. auch die Kündigung mit sich bringen. Ist der Vermieter mit der Minderung nicht einverstanden, liegt es an ihm, den Rechtsweg zu bestreiten. Daher nochmal, die Sache mt einem Anwalt klären.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!