Ich lehne mich jetzt mal aus dem Fenster und gehe mal davon aus das diese "Mängel" nichts sind was nicht beim Mietvertragsabschluss bekannt waren.
Nachtigal ich hör dir trappsen. Ich könnte wetten, die "Mängel" waren bis zur Mieterhöhung keine Problem.
Na gut, wie auch immer. Grundsätzlich hat eine Mieterhöhung bei , z.Bsp. einer energetischen Sanierung nichts mit sonstigen Mängeln zu tun. Jedenfalls besteht kein Anspruch darauf erst Mängel beseitigt zu bekommen und dann erst die höhere Miete zu zahlen. Davon unabhängig ist aber natürlich auch eine möglicher weise gerechtfertigte Mietminderung.
Ob und in welcher Höhe die Mieterhöhung in deinem Fall aber gerechtfertigt ist, kann ich dir natürlich auch nicht sagen. Da würde ich darkschadow zustimmen und vieleicht den Mieterverein oder einen Anwalt zu rate ziehen.
Vielen Dank für Eure Antworten. Die Mängel wurden allesamt kurz nach dem Einzug im Jahr 2014 gemeldet. Seither ist eben nichts passiert. Da der Baum schon massive Schäden am Haus angerichtet hat, hebt sich eben auch der Parkplatz.
Natürlich stelle ich mich jetzt auf die Hinterbeine. Die Mieterhöhung ist in diesem Rahmen natürlich gerechtfertigt. Allerdings lenkt er bei einer Mietminderung nicht ein. Er meinte, da solle ich doch bitte den Rechtsweg bestreiten. Die Mängel als solche hat er mir im Gespräch bestätigt, wird aber nicht tätig, da er das Haus in absehbarer Zeit verkaufen möchte.
Zitat korrigiert
Grace