Wasserschaden - Vorzeitiger Auszug - Zusage seitens des Vermieters und Fragen

  • Liebes Forum,

    wir hatten in unserer Kellerwohnung vor 9 Tagen eine Wasserrohrbruch, ein Drama in mehreren Akten.

    Es ist ein im Boden verlaufendes Rohr durchgerostet, sodass über 1-2 Tage unbemerkt Wasser in den Boden gelaufen ist, bis wir eine untertassengroße Pfütze bemerkten.

    Bisher ist geschehen: Das Rohr wurde repariert. Dafür wurden Fliesen herausgenommen und später wieder eingesetzt.

    Im Boden steht unter dem Badezimmer, dem Schlafzimmer und dem Flur Wasser. Unter dem Schlafzimmer kann das Wasser nicht abfließen, weil dort eine Estrichtschicht liegt.

    Die Vermieterin ist insgesamt sehr unangenehm (2 der letzten drei Auszüge im Haus endeten im Rechtsstreit).

    Nun kamen am Mittwoch und heute zwei Sachverständige, die die nächsten Schritte empfehlen sollte:

    Sachverständiger Nr.1 betonte, dass Lüften (die bevorzugte Lösung unserer Vermieterin) hier überhaupt nichts bringt. Das Wasser steht hüfthoch in 5 Wänden (Alle Badezimmerwände, eine zusätzliche Schlafzimmerwand). Er empfiehlt die Tapete bis hüfthoch abzureißen und im Bad Fliesen rauszutrennen. Die Vermieterin bestellt daraufhin Sachverständigen 2.

    Sachverständiger Nr 2 kam heute und erklärte, dass das Wasser immer noch im Boden steht und sich in die Wände langsam hochsaugt. Unter dem Schlafzimmer könne es nicht abfließen, weshalb er empfiehlt, direkt in den Boden rein zu trocknen. Das würde ca. 900€ kosten. Dabei haben wir erfahren, dass die Vermieterin nicht für Wasserschäden versichert ist. Sie hat diesen Vorschlag abgelehnt, mit der Begründung, dass das jetzt ja auch nur eine Vermutung wäre.

    Stattdessen haben wir jetzt einen Lufttrockner im Raum, von dem der Sachverständige gesagt hat, dass er das Problem nicht löst. Der Lufttrockner ist laut und läuft jetzt 2 Wochen lang 24 Stunden.

    Prognose des Sachverständigen: In zwei Wochen würden uns hier sowohl die Tapete als auch die Fliesen (!!) von den Wänden fallen und der Schimmel hat sich dann enorm vermehrt. Die Vermieterin möchte das gerne abwarten.

    Von unserer Nachbarin habe ich erfahren, dass die Vermieterin vor ca. 2 Jahren nach einem Wasserrohrbruch aus der Wasserschadenversicherung geflogen ist, weil es zu viele Wasserschäden im Haus gab. Danach hat sie aber keinerlei Rohre erneuern lassen.

    Wir haben keine Hausratsversicherung abgeschlossen (ich weiß, ich weiß...Wir sind Studenten ohne wertvolle Möbel und ich habe nicht gewusst, dass die Hausratsversicherung auch ggf. Hotel o.ä. bei Unbewohnbarkeit zahlt. Schaden macht klug.)

    Die Vermieterin ist persönlich sehr schwierig. Zwei der letzten drei Auszüge endeten im Rechtsstreit. Sie versucht immer noch, uns Schuld zuzuschieben (das Rohr sei gerostet, weil wir am Wochenende zu viel Wäsche gewaschen hätten (Es ist das Frischwasserrohr unter dem Waschbecken betroffen)) und wir würden nicht genug lüften. Gütliche Einigung scheint sehr schwierig.

    Frage:

    Welche Recht haben wir?

    Wenn es irgendwie möglich ist, möchten wir nicht ausziehen. Ich befinde mich im Examensjahr, der Wohnungsmarkt ist in dieser Gegend brutal und die Kosten für den Umzug, Wertverlust der Möbel etc. kriegen wir auch von niemandem wieder.

    Ich frage mich, ob wir irgendwie daraufhin wirken können, dass hier mehr gemacht wird? Ist die Vermieterin irgendwie an diesem Schaden Schuld, weil es vorher schon so viele Wasserschäden im Haus gab? Ist sie irgendwie an die klaren Empfehlungen der Sachverständigen gebunden? (Beide haben sich fast mit ihr gestritten, so vehement war sie gegen deren Vorschläge). Mein Mann hat übrigens Asthma, falls das irgendwie unserer Sache hilft...

    Wir treten am Montag in den Mieterschutzbund ein - klar, wir können auf Mietminderung etc. hinwirken. Aber eigentlich wollen wir v.a. dass dieser Schaden bald und umfassend beseitigt wird, bevor er so groß ist, dass die Wohnung unbewohnbar wird und wir ausziehen müssen.

    Ich danke Ihnen und Euch für alle hilfreichen Kommentare und Einsichten!

    Ganz herzliche Grüße,

  • Welche Recht haben wir?

    Grundsätzliche das Recht auf eine Wohnung wie gemietet.


    Meine Meinung:

    Solche Art Wasserschäden sind eigentlich nicht auf die schnelle zu sanieren. Normalerweise bedeutet das Fußboden überall bis auf die Rohbetondecke raus, und dann wieder rein und mindestens die unteren Bereiche des Wandputzes abschlagen, bzw. trocknen lasse usw.

    Kurz gesagt eine Aktion die mit einer bewohnten Wohnung eigentlich nicht menschlich zu machen ist, und schon aufgrund von Trocknungszeiten ein paar Wochen minimum dauern dürfte, von der Schwierigkeit heute verlässliche, sachkundige Firmen mit Zeit zu finden noch ganz abgesehen.

    Das beste wäre für dich wohl eine Ausweichwohnung, bzw. ein Hotel. Beides müsste die Vermieterin eigentlich übernehmen, bzw. die Versicherung, wenn es denn eine gäbe.

    Bleibt die Frage nach der Durchsetzung dieser Ansprüche. Das wäre dann aber sicher ein Fall für einen Fachanwalt.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (18. Januar 2019 um 16:47)

  • Danke für die schnelle Antwort. Ein paar Fragen habe ich:

    1. Beide Sachverständige haben ähnliches signalisiert: Das ist ein aufwändiger Wasserschaden, der aufwändig repariert werden muss. Das verweigert sie und möchte "abwarten". Können wir dagegen etwas machen?

    2. Außerdem: Ich hatte es so verstanden, dass die eigene Hausratversicherung ein Hotel/eine andere Wohnung übernimmt, nicht die Versicherung der Vermieterin. Das wäre für uns natürlich gerade schwierig. Liege ich falsch?

    3. Wir reden am Montag mit dem Mieterschutzbund. Würden Sie uns dagegen zu einem wirklichen Fachanwalt raten? Auf den Kosten für diesen Anwalt blieben wir vermutlich sitzen, oder?

  • 1. Beide Sachverständige haben ähnliches signalisiert: Das ist ein aufwändiger Wasserschaden, der aufwändig repariert werden muss. Das verweigert sie und möchte "abwarten". Können wir dagegen etwas machen?

    Na ja, kann man machen, wenn es bislang keine wohnwertmindernden Einschränkungen gibt. Wenn dann der Schimmel sprießt oder z.Bsp. die Luft extrem feucht ist wäre dann der Zeitpunkt da um Miete zu mindern.

    2. Außerdem: Ich hatte es so verstanden, dass die eigene Hausratversicherung ein Hotel/eine andere Wohnung übernimmt, nicht die Versicherung der Vermieterin. Das wäre für uns natürlich gerade schwierig. Liege ich falsch?

    Dürfte richtig sein, soweit ich mich erinnere. Welche Versicherung da zuständig ist hängt aber, soweit ich weiß, auch vom Verschulden ab, aber normalerweise und langfristig dürfte das erst mal deine Versicherung tragen. Im Zweifel dürften das die Versicherungen aber auch untereinander klären.

    3. Wir reden am Montag mit dem Mieterschutzbund. Würden Sie uns dagegen zu einem wirklichen Fachanwalt raten? Auf den Kosten für diesen Anwalt blieben wir vermutlich sitzen, oder?

    Na ja, solche Fälle können recht schnell, recht kompliziert ausarten, vor allem wenn es dann an Mietminderung usw. geht. Der Mieterschutzbund wäre wohl die erste Anlaufstelle um sich mal grundsätzlich zu informieren, aber in die Schlacht würde ich persönlich da nur mit Fachanwalt ziehen.

    Wer den dann bezahlt ist natürlich auch abhängig davon ob und wer am Ende recht bekommt, aber klar, in jedem Fall müsste ihr wohl in Vorkasse gehen.


    Es gibt übrigens für die Sanierung noch eine andere Methode. Da werden Löcher in den Estrich gebohrt und dann über Wochen Schläuche an Trocknungsgeräte angeschlossen, die das Wasser auch unter dem Estrich und Folie usw. entfernen. Hinterher wird dann ein Antischimmel-Mittel eingebracht. Leider machen diese Geräte ziemlich viel Lärm und die laufen durchgehend. Möglicher weise kann man das raumweise machen, aber Ideal ist das wohl trotzdem nicht, wenn man da drin wohnen bleiben will.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (19. Januar 2019 um 09:46)

  • 1. Beide Sachverständige haben ähnliches signalisiert: Das ist ein aufwändiger Wasserschaden, der aufwändig repariert werden muss. Das verweigert sie und möchte "abwarten". Können wir dagegen etwas machen

    Solange die Mietwohnung bewohnbar ist, ist es etwas schwierig. Sobald dann Mängel auftreten, muss der Vermieter handeln und diese beseitigen, darauf kann man auch klagen, ist dann eine Leistungsklage. Aber grundsätzlich hat der Vermieter natürlich freie Auswahl wie er die Mängel beseitigt.


    2. Außerdem: Ich hatte es so verstanden, dass die eigene Hausratversicherung ein Hotel/eine andere Wohnung übernimmt, nicht die Versicherung der Vermieterin. Das wäre für uns natürlich gerade schwierig. Liege ich falsch?

    Wie AJ sagt, ist das abhängig vom Verschulden. Die Mietminderung (auch bereits wegen den Trocknungsgeräten) ist verschuldensunabhängig, also grundsätzlich sollte man die Ersatzwohnung mit den Einsparungen durch die Minderung finanzieren können. Kosten darüber hinaus erfordern das Verschulden, ob solches vorliegt kann man nicht endgültig sagen. Auch eine Vermutung ist schwierig.

  • Liebes Forum,

    seit eines sehr folgenreichen Wasserrohrbruchs und vielen sehr unschönen Begegnungen mit unserer Vermieterin ist unser Verhältnis mit ihr so beschädigt, dass wir aus unserer Wohnung ausziehen werden. Zum 1. März haben wir eine neue Wohnung, bekamen aber auch erst im Februar die Zusage, sodass wir uns erst jetzt zu kündigen trauten.

    Wir sind im Mieterschutzbund und unser Anwalt versucht gerade einige unserer Ansprüche durchzusetzen.

    Dabei gab es einen ersten Brief unseres Anwalts mit der "Bitte", dass wir zum 28. Februar ausziehen dürfen und der Forderung von 40% Mietkürzung aufgrund des Zustands der Wohnung (und außerdem der Weigerung, für einen verlorenen Schlüssel die gesamte Schließanlage des Hauses zahlen zu müssen)

    Antwort: 20% Mietkürzung für einen kürzeren Zeitraum sei angemessen und außerdem könnten wir nicht zum 1. März ausziehen, aber die Vermieterin würde uns gestatten statt bis zum 1. Juni unseren Vertrag zum 1. Mai/30. April auslaufen zu lassen (und die Schließanlage hätten wir zu zahlen)

    Heute waren wir wieder beim Anwalt. Er hat einen zweiten Brief verfasst , in dem er auf die 40% Mietkürzung besteht und zwar im noch laufenden Zeitraum. Gleichzeitig haben wir heute die Kündigung unter Beisein eines Zeugens bei der Vermieterin abgegeben. Die Bestätigung für die Kündigung zum 30.April bekommen wir die Tage.

    Nun frage ich mich: Der Brief des Anwalts wird morgen getippt und geht dann in die Post. Ich habe Sorge, dass unsere Vermieterin daraufhin sauer wird (es steht zu erwarten). Aktuell scheint sie davon auszugehen, dass wir ihre Bedingungen akzeptieren.

    Kann sie dann, wenn sie durch den Anwalt darüber informiert wird, dass wir das nicht tun, die Kündigungsbestätigung zurücknehmen und uns doch bis zum 31. Mai mieten lassen?
    Dann wäre das ganze für mich nämlich keine Frage von "Recht" mehr, sondern von Rechnen und es wäre aktuell günstiger, ihre Bedingungen anzunehmen. Als Studenten haben wir kaum Rücklagen und müssen für die Doppelmiete gerade eh einen Kredit aufnehmen.

    Oder ist ihre Kündigungsbestätigung zum 30. April für sie dann auch bindend?

    Danke für kurzfristige Antworten! Dann kann ich entscheiden, ob ich den Anwalt morgen doch noch bitte, den Brief nicht zu verschicken...

  • Hallo!

    Um den Sachverhalt komplett zu erhalten, bitte Thema weiterführen.

    Themen zusammengefügt und Titel optimiert. Bitte etwas Geduld,

    es kommen Antworten.

    Gruß



  • Was steht im Mietvertrag zur Schließanlage? In der Regel muss die nicht ersetzt werden. Wenn ihr es ersetzen müsst, wäre es aber ein Fall für die Privathaftpflicht.

    Wenn die Vermieterin bestätigt, dass das Mietverhältnis am 30.04. endet, kann das als wirksamer Aufhebungsvertrag gewertet werden. Das ist dann bindend.

  • Das ist schwierig. Je nach Formulierung kann es gewertet werden als umfassendes Angebot, was auch nur so angenommen werden kann oder als einzelstehende Zusage, wobei das erstere sehr viel wahrscheinlicher ist. Das hätte zur Folge, das die Vermieterin daran nicht mehr gebunden wäre.

    Bespreche das aber lieber mit deinem Anwalt.

  • Ah, also die Formulierung im Brief war nur: "Sehe keinen Grund einen Auszug zum 28. Februar zu gestatten. Ich erwarte Ihre fristgerechte Kündigung. Über ein früheres Auszugsdatum kann geredet werden."

    Daraufhin haben wir angerufen und gefragt, an welches Datum sie dabei denkt und sie hat statt des 31. Mai den 30. April angeboten. Jetzt haben wir eben eine Kündigung auf dieses Datum abgeschickt. Also es steht da und im Brief keine Bedingung drin...Wäre sie dann daran gebunden oder ist das quasi immer nur Kulanz ihrerseits, die sie auch zurücknehmen kann?

    Wegen der Schließanlage sind wir gerade auch ziemlich sicher, sie nicht ersetzen zu müssen, rein rechtlich gesehen. (Schlüssel ging in McPomm verloren, ohne Identifizierungsmöglichkeit. Wir wohnen in BW. Sie kann nicht schlüssig darlegen, wie hier jemand in Gefahr sein sollte).

  • Wäre sie dann daran gebunden oder ist das quasi immer nur Kulanz ihrerseits, die sie auch zurücknehmen kann?

    Warum fragst du nicht deinen Anwalt? Dieser ist am nächsten an der Situation dran. Es ergibt keinen Sinn sich anwaltlich vertreten zu lassen und dann im Forum eine Antwort zu suchen.

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