Beiträge von Tintenklexs

    Ah, also die Formulierung im Brief war nur: "Sehe keinen Grund einen Auszug zum 28. Februar zu gestatten. Ich erwarte Ihre fristgerechte Kündigung. Über ein früheres Auszugsdatum kann geredet werden."

    Daraufhin haben wir angerufen und gefragt, an welches Datum sie dabei denkt und sie hat statt des 31. Mai den 30. April angeboten. Jetzt haben wir eben eine Kündigung auf dieses Datum abgeschickt. Also es steht da und im Brief keine Bedingung drin...Wäre sie dann daran gebunden oder ist das quasi immer nur Kulanz ihrerseits, die sie auch zurücknehmen kann?

    Wegen der Schließanlage sind wir gerade auch ziemlich sicher, sie nicht ersetzen zu müssen, rein rechtlich gesehen. (Schlüssel ging in McPomm verloren, ohne Identifizierungsmöglichkeit. Wir wohnen in BW. Sie kann nicht schlüssig darlegen, wie hier jemand in Gefahr sein sollte).

    Liebes Forum,

    seit eines sehr folgenreichen Wasserrohrbruchs und vielen sehr unschönen Begegnungen mit unserer Vermieterin ist unser Verhältnis mit ihr so beschädigt, dass wir aus unserer Wohnung ausziehen werden. Zum 1. März haben wir eine neue Wohnung, bekamen aber auch erst im Februar die Zusage, sodass wir uns erst jetzt zu kündigen trauten.

    Wir sind im Mieterschutzbund und unser Anwalt versucht gerade einige unserer Ansprüche durchzusetzen.

    Dabei gab es einen ersten Brief unseres Anwalts mit der "Bitte", dass wir zum 28. Februar ausziehen dürfen und der Forderung von 40% Mietkürzung aufgrund des Zustands der Wohnung (und außerdem der Weigerung, für einen verlorenen Schlüssel die gesamte Schließanlage des Hauses zahlen zu müssen)

    Antwort: 20% Mietkürzung für einen kürzeren Zeitraum sei angemessen und außerdem könnten wir nicht zum 1. März ausziehen, aber die Vermieterin würde uns gestatten statt bis zum 1. Juni unseren Vertrag zum 1. Mai/30. April auslaufen zu lassen (und die Schließanlage hätten wir zu zahlen)

    Heute waren wir wieder beim Anwalt. Er hat einen zweiten Brief verfasst , in dem er auf die 40% Mietkürzung besteht und zwar im noch laufenden Zeitraum. Gleichzeitig haben wir heute die Kündigung unter Beisein eines Zeugens bei der Vermieterin abgegeben. Die Bestätigung für die Kündigung zum 30.April bekommen wir die Tage.

    Nun frage ich mich: Der Brief des Anwalts wird morgen getippt und geht dann in die Post. Ich habe Sorge, dass unsere Vermieterin daraufhin sauer wird (es steht zu erwarten). Aktuell scheint sie davon auszugehen, dass wir ihre Bedingungen akzeptieren.

    Kann sie dann, wenn sie durch den Anwalt darüber informiert wird, dass wir das nicht tun, die Kündigungsbestätigung zurücknehmen und uns doch bis zum 31. Mai mieten lassen?
    Dann wäre das ganze für mich nämlich keine Frage von "Recht" mehr, sondern von Rechnen und es wäre aktuell günstiger, ihre Bedingungen anzunehmen. Als Studenten haben wir kaum Rücklagen und müssen für die Doppelmiete gerade eh einen Kredit aufnehmen.

    Oder ist ihre Kündigungsbestätigung zum 30. April für sie dann auch bindend?

    Danke für kurzfristige Antworten! Dann kann ich entscheiden, ob ich den Anwalt morgen doch noch bitte, den Brief nicht zu verschicken...

    Danke für die schnelle Antwort. Ein paar Fragen habe ich:

    1. Beide Sachverständige haben ähnliches signalisiert: Das ist ein aufwändiger Wasserschaden, der aufwändig repariert werden muss. Das verweigert sie und möchte "abwarten". Können wir dagegen etwas machen?

    2. Außerdem: Ich hatte es so verstanden, dass die eigene Hausratversicherung ein Hotel/eine andere Wohnung übernimmt, nicht die Versicherung der Vermieterin. Das wäre für uns natürlich gerade schwierig. Liege ich falsch?

    3. Wir reden am Montag mit dem Mieterschutzbund. Würden Sie uns dagegen zu einem wirklichen Fachanwalt raten? Auf den Kosten für diesen Anwalt blieben wir vermutlich sitzen, oder?

    Liebes Forum,

    wir hatten in unserer Kellerwohnung vor 9 Tagen eine Wasserrohrbruch, ein Drama in mehreren Akten.

    Es ist ein im Boden verlaufendes Rohr durchgerostet, sodass über 1-2 Tage unbemerkt Wasser in den Boden gelaufen ist, bis wir eine untertassengroße Pfütze bemerkten.

    Bisher ist geschehen: Das Rohr wurde repariert. Dafür wurden Fliesen herausgenommen und später wieder eingesetzt.

    Im Boden steht unter dem Badezimmer, dem Schlafzimmer und dem Flur Wasser. Unter dem Schlafzimmer kann das Wasser nicht abfließen, weil dort eine Estrichtschicht liegt.

    Die Vermieterin ist insgesamt sehr unangenehm (2 der letzten drei Auszüge im Haus endeten im Rechtsstreit).

    Nun kamen am Mittwoch und heute zwei Sachverständige, die die nächsten Schritte empfehlen sollte:

    Sachverständiger Nr.1 betonte, dass Lüften (die bevorzugte Lösung unserer Vermieterin) hier überhaupt nichts bringt. Das Wasser steht hüfthoch in 5 Wänden (Alle Badezimmerwände, eine zusätzliche Schlafzimmerwand). Er empfiehlt die Tapete bis hüfthoch abzureißen und im Bad Fliesen rauszutrennen. Die Vermieterin bestellt daraufhin Sachverständigen 2.

    Sachverständiger Nr 2 kam heute und erklärte, dass das Wasser immer noch im Boden steht und sich in die Wände langsam hochsaugt. Unter dem Schlafzimmer könne es nicht abfließen, weshalb er empfiehlt, direkt in den Boden rein zu trocknen. Das würde ca. 900€ kosten. Dabei haben wir erfahren, dass die Vermieterin nicht für Wasserschäden versichert ist. Sie hat diesen Vorschlag abgelehnt, mit der Begründung, dass das jetzt ja auch nur eine Vermutung wäre.

    Stattdessen haben wir jetzt einen Lufttrockner im Raum, von dem der Sachverständige gesagt hat, dass er das Problem nicht löst. Der Lufttrockner ist laut und läuft jetzt 2 Wochen lang 24 Stunden.

    Prognose des Sachverständigen: In zwei Wochen würden uns hier sowohl die Tapete als auch die Fliesen (!!) von den Wänden fallen und der Schimmel hat sich dann enorm vermehrt. Die Vermieterin möchte das gerne abwarten.

    Von unserer Nachbarin habe ich erfahren, dass die Vermieterin vor ca. 2 Jahren nach einem Wasserrohrbruch aus der Wasserschadenversicherung geflogen ist, weil es zu viele Wasserschäden im Haus gab. Danach hat sie aber keinerlei Rohre erneuern lassen.

    Wir haben keine Hausratsversicherung abgeschlossen (ich weiß, ich weiß...Wir sind Studenten ohne wertvolle Möbel und ich habe nicht gewusst, dass die Hausratsversicherung auch ggf. Hotel o.ä. bei Unbewohnbarkeit zahlt. Schaden macht klug.)

    Die Vermieterin ist persönlich sehr schwierig. Zwei der letzten drei Auszüge endeten im Rechtsstreit. Sie versucht immer noch, uns Schuld zuzuschieben (das Rohr sei gerostet, weil wir am Wochenende zu viel Wäsche gewaschen hätten (Es ist das Frischwasserrohr unter dem Waschbecken betroffen)) und wir würden nicht genug lüften. Gütliche Einigung scheint sehr schwierig.

    Frage:

    Welche Recht haben wir?

    Wenn es irgendwie möglich ist, möchten wir nicht ausziehen. Ich befinde mich im Examensjahr, der Wohnungsmarkt ist in dieser Gegend brutal und die Kosten für den Umzug, Wertverlust der Möbel etc. kriegen wir auch von niemandem wieder.

    Ich frage mich, ob wir irgendwie daraufhin wirken können, dass hier mehr gemacht wird? Ist die Vermieterin irgendwie an diesem Schaden Schuld, weil es vorher schon so viele Wasserschäden im Haus gab? Ist sie irgendwie an die klaren Empfehlungen der Sachverständigen gebunden? (Beide haben sich fast mit ihr gestritten, so vehement war sie gegen deren Vorschläge). Mein Mann hat übrigens Asthma, falls das irgendwie unserer Sache hilft...

    Wir treten am Montag in den Mieterschutzbund ein - klar, wir können auf Mietminderung etc. hinwirken. Aber eigentlich wollen wir v.a. dass dieser Schaden bald und umfassend beseitigt wird, bevor er so groß ist, dass die Wohnung unbewohnbar wird und wir ausziehen müssen.

    Ich danke Ihnen und Euch für alle hilfreichen Kommentare und Einsichten!

    Ganz herzliche Grüße,

    Hallo liebes Forum,

    ein Update unserer Frage: Unsere Vermieterin hat den Brief von mir persönlich letzten Montag ausgehändigt bekommen. Sie war damals schon sehr klar nicht begeistert und hat uns unterstellt, dass wir das nur machen würden, weil "man das ja von Zeit zu Zeit braucht, sich zu beschweren."

    Sie rief letzte Woche an und bat um ein Gespräch und war gerade hier. Beim Anruf war ich optimistisch, denn sie klangt wieder sehr freundlich und ich dachte, sie hätte einfach eingesehen, dass wir Recht haben.

    Jetzt war sie hier.

    Ergebnis:

    - Sie behauptet immer noch, wir würden wegen "Kinkerlitzchen" Streß machen. Außerdem warf sie uns vor, sofort schriftlich zu antworten, statt zunächst ein klärendes Gespräch zu suchen.

    - Sie erklärte uns ausführlich und unter Zuhilfenahme eines Zettels, warum es gerechter wäre, Müll, Garten, Abwasser und allgemeinen Strom nach Personen aufzuführen. Daraufhin haben wir geantwortet, dass es im Mietvertrag anders steht, das somit also keine Frage von Gerechtigkeit ist.

    - Sie erklärte, dass unterschiedliche Parteien im Haus unterschiedliche Mietverträge hätten und sie deshalb die Abrechnung auch gar nicht anders machen könne, es auch nicht werde und es auch im nächsten Jahr auf keinen Fall ändern werde.

    - Sie sagte, dass wir uns letztes Jahr nicht beschwert hätten und deshalb auch kein Recht hätten, es dieses Jahr zu tun.

    - Auf unsere Frage, was sie denn zum Passus im Mietvertrag sagt, dass alle anderen Betriebskosten (die in einem vorherigen Paragraph auch alle aufgeführt sind und u.a. Müll, Garten, Abwasser und allgemeinen Strom umfassen) pro m² aufgefasst werden, sagte sie, sie hätte sich erkundigt, und ihre Auskunft wäre, dass man als Vermieter entscheiden kann, welchen Umlageschlüssel man nimmt, je nachdem, welcher am meisten Sinn macht. Auf unseren Einwand, dass es aber bei uns vertraglich so (nach m²) geregelt sei, antwortete sie, dass sich ja die allgemeine Gesetzgebung manchmal ändern würde und das auch Teile unseres Mietvertrag ungültig machen könne, das ihre Auskunft sei, und sie sich damit im Recht sehe.

    - Sie erklärte, dass sie Minus machen würde, wenn sie unsere Nebenkosten anders abrechnet.

    - Sie sagte, dass vertraglich auch geregelt wäre, dass wir das Treppenhaus sauber machen und das nicht ordentlich genug geschehen ist.

    - Sie sagte, dass sie sich nicht weiter damit beschäftigen will und das zum Anwalt geht, aber sie auf keinen Fall das erlässt.

    Im ganzen Gespräch waren wir sehr konstruktiv, haben ihr nichts unterstellt, haben sie daran erinnert, dass wir seit 2 Jahren gute Mieter im Haus sind, die ihre keine Scherereien gemacht haben und betont, dass wir sofort den Widerspruch zurückziehen, wenn sie uns zeigen kann, dass wir Unrecht haben und zwar rechtskräftig (nicht mit der Behauptung, dass das ihre Auskunft sei...)

    Jetzt meine Fragen:

    - Ich glaube, sie hat mit dem meisten davon Unrecht. Ist das korrekt, dass ihre Einwände rechtlich keinen Bestand haben?

    - Wir haben das Gespräch gleich danach aus dem Gedächtnis schriftlich protokolliert, aber nicht während des Gesprächs. Was sollen wir als nächstes tun? Ich zögere noch zum Mieterschutzbund zu gehen, weil der Streitwert auch nur 100€ sind.

    - Wir haben Sorge davor, dass das Verhältnis jetzt zerrüttet ist. Was können wir tun, um uns zu schützen? z.B. wollen wir in ca. 1 1/2 Jahren ausziehen (aber nicht vorher) und ich habe gerade Sorge, dass sie sich die 100€ z.B. dadurch zurückholt, das sie am Ende überall Schäden reklamiert, wo keine sind und dann Teile der Kaution zurückbehält.

    Danke an alle, die sich all das hier durchgelesen haben und Gedanken dazu machen!

    Liebe Grüße,

    Klexs

    Die Zahl der Personen wurde - glaube ich - schon im letzten Jahr (und vielleicht auch schon für viele Jahre davor, aber das kann ich nicht sagen, so lange wohnen wir hier noch nicht) für einige Kosten hinzugezogen. Ich glaube, unsere Vermieterin (vermietet privat) hat das einfach nach dem ihrer Meinung nach "gerechtesten" Verteilerschlüssel je individuell gerechnet.

    Dürfen wir uns jetzt eigentlich beschweren, wenn wir das letztes Jahr so hingenommen haben?

    Danke für eure Antworten. Ich habe es jetzt so verstanden (auch aus der Suche und anderen Threads), dass wir tatsächlich im Recht wären damit, zu fordern, dass nach m² abgerechnet wird. Mir bleibt jetzt nur noch diese beiden Fragen:

    1. Dürfen wir uns jetzt beschweren, wenn wir die NKA letztes Jahr hingenommen haben?

    2. Gibt es dafür formale Vorlagen oder Formulierungen, die unbedingt kommen müssen? Sollen wir die Vermieterin einfach erstmal auf diesen Passus hinweisen oder müssen wir einen formellen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen? Wäre es ratsam, zusätzlich unter Vorbehalt die Nachzahlung zu zahlen oder ist es besser gar nicht zu zahlen? (Die Abrechnung kam gestern).

    Und ich habe noch eine Frage: Die Kosten der Satellitenantenne sind 420€/Jahr für das ganze Haus, die dann auf 6 Parteien umgerechnet werden. Wir nutzen gar kein Satellit, aber darum geht es mir gar nicht. (Ich weiß, dass wir trotzdem zahlen müssen).

    Sondern eine ganz dumme Frage: Warum kostet sowas denn so viel? Wo gehen denn all die Kosten dafür hin?

    Sorry, ich glaube, ich bin zu jung für Satellitenantennenwissen...,;)

    Danke für die rasche Antwort! Deinen ersten Satz verstehe ich leider nicht ganz - magst du ihn nochmal für mich Laien neu formulieren? Meinst du, dass ich die Passage richtig verstanden habe und es (außer bei individuellen Abrechnungen nach Zählern) ausschließlich eine m²-Abrechnung geben kann. Danke!

    Die Zahl der Personen wurde - glaube ich - schon im letzten Jahr (und vielleicht auch schon für viele Jahre davor, aber das kann ich nicht sagen, so lange wohnen wir hier noch nicht) für einige Kosten hinzugezogen. Ich glaube, unsere Vermieterin (vermietet privat) hat das einfach nach dem ihrer Meinung nach "gerechtesten" Verteilerschlüssel je individuell gerechnet.

    Dürfen wir uns jetzt eigentlich beschweren, wenn wir das letztes Jahr so hingenommen haben?

    Hallo liebes Forum,

    gestern erhielten wir unsere diesjährige Nebenkostenabrechnung mit der Bitte um eine Nachzahlung von 105€. Das mag nicht viel erscheinen, als Studenten in einer Wohnung mit überdurchschnittlich hohen Nebenkosten (Nachtspeicherheizung...) trifft uns sowas aber empfindlich.

    Jetzt habe ich mich gewundert, warum wir dieses Jahr nachzahlen müssen und mir die NKA genau angeschaut.

    Ergebnis: Seit diesem Jahr wohnen in den sechs Wohnungen eine Person weniger. Vier der Wohnungen sind Singlehaushalte, zwei sind Paarhaushalte. Letztes Jahr waren wir also 2/8 der Mieter, dieses Jahr 2/7. Zusammen mit einigen sehr hohen Kosten für Gartenarbeit trifft uns das eben sehr empfindlich.

    Nun meine Frage: Im Mietvertrag habe ich eine eindeutige Passage gefunden, die sagt, dass nach m²-Preis abrechnet wird. Verstehe ich diese richtig?

    Zitat

    §7.5 Die Betriebskosten für Heizung und Warmwasser werden nach den Bestimmungen der Verordnung über Heizkostenabrechnung aufgrund des Ergebnisses der Ausstattung zur Verbrauchserfassung mit 70% nach dem erfassten Wärmeverbrauch und mit 30% nach dem Verhältnis der Wohn- bzw. Geschäftsfläche auf die Nutzer verteilt, wenn die die Vertragsparteien nicht auf Seite 12 oben eine andere Regelung getroffen haben. (Anmerkung: Haben wir nicht)

    §7.6 Alle anderen als die in Abs. 5 aufgezählten Betriebskosten hat der Mieter anteilig nach dem Verhältnis der Wohn- bzw. der Geschäftsfläche zueinander an den Vermieter zu entrichten, soweit sie nicht verbrauchsabhängig ermittelt werden. Dies gilt auch für Niederschlagswasser. Handelt es sich um ein Wohnungseigentum oder Teileigentum ist der für den Vermieter festgelegte Umlageschlüssel anzuwenden. Der Vermieter ist berechtigt, die Betriebskosten entsprechend der Beschlüsse und Regelungen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu verteiligen. Dazu zählt, dass die Abrechnung, wie im Wohnungseigentumsrecht vorgeschrieben, nach dem Abflussprinzip durchgeführt wird. Das heißt, dass nur die Zahlungen der Eigentümergemeinschaft in der Abrechnung berücksichtigt sind, die während der Abrechnungsperiode auf die Betriebskosten geleistet wurden. Diese Abrechnungsart gilt hier ausdrücklich als vereinbart, dies gilt nicht für die Heizkosten und die Kosten zentraler Warmwasserversorgungsanlagen. Vielmehr gilt für diese §7 Nr 5. dieses Vertrages. Die auf das vermietete Wohnungseigentum bzw. Teileigentum erhobene Grundsteuer ist vom Mieter in voller Höhe zu tragen.

    Nach m² berechnet haben wir die zweitkleinste Wohnung, anteilig an der Wohngesamtfläche sind es 18,7%. Folgende Posten wurden in der Nebenkostenabrechnung berechnet:

    Strom (allgemein) Nach Personen
    Wasser/Abwasser Nach Zählerstand
    Gartenwasser (allgemein) Nach Personen
    Niederschlagswasser Nach m²
    Versicherungen Nach m²
    Müllgebüren Nach Personen
    Rachmelderprüfung Nach m²
    Gartenarbeit (470€ insg.!) Nach Personen
    SatAntenne Je Wohnung

    Wenn ich alle Posten strickt nach m²-Anzahl rechne, müssen nicht wir 109€ nachzahlen, sondern bekämen 6€ zurück. Kann ich das aufgrund des Mietvertrags geltend machen und um eine neue Nebenkostenabrechnung bitten?

    Was muss ich beachten? Wir haben noch nie Vermieter um irgendwelche Änderungen gebeten.

    Herzlichen Dank an alle, die sich damit beschäftigen!!

    Liebe Grüße,

    Klexs

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