Gemeinsame Nebenkostenabrechnung von zwei getrennten Haushalten zulässig?

  • Hallo zusammen:

    Ich habe folgendes Problem: Ich wohne mit meinen Mitbewohnern in einem Haus zur Miete. Das Haus teilt sich in Vorder-, Mittel- und Hinterhaus. Wir zahlen als WG eine Nebenkostenpauschale und haben zum Jahresende eine Rechnung zur Nachzahlung bekommen. So weit, so gut, aber: Die Heiz- und Wasserkosten wurden nicht für unseren Haushalt separat abgerechnet, sondern zusammen mit dem Hinterhaus, wo eine Verwandte meines Vermieters wohnt, sprich: Die Heizkosten wurden einfach 50-50 geteilt, weil (laut Angaben des Vermieters) die Wohnfläche gleich groß ist. Die Wasserkosten wurden durch die Anzahl der Personen geteilt.

    Ich habe die Vermutung, dass ich damit deutlich besser wegkäme, wenn wir einen eigenen Zähler hätten, weil wir sehr darauf achten, Wasser zu sparen und die Räume nicht übermäßig zu beheizen. Daher meine Frage: Darf man das als Vermieter machen, die Kosten nicht mit getrennten Zählern zu erfassen, sondern dann auf Quadratmeter bzw. Personenanzahl zu berechnen? Und für den Fall, dass das nicht zulässig ist: Wie kann ich damit dann umgehen? Darf ich die Zahlung für diese Posten dann verweigern oder so ähnlich?

    Für eure Antworten bin ich wirklich dankbar!

    Viele Grüße,

    Sarah

  • Das sind verschiedene Themenbereiche in deiner Frage. Daher müssen wir das etwas auseinander pflücken und getrennt anschauen.

    Wir zahlen als WG eine Nebenkostenpauschale und haben zum Jahresende eine Rechnung zur Nachzahlung bekommen

    Dies ist etwas unklar, was du meinst. Denn wenn es wirklich eine Pauschale ist, dann darf keine Abrechnung und keine Nachzahlung kommen. Ausnahme hiervon sind die Heiz- und Warmwasserkosten. Diese müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

    Oder ist es eine Vorauszahlung. Bitte schau nochmal in den Mietvertrag, wie es genau benannt ist.

    Die Heiz- und Wasserkosten wurden nicht für unseren Haushalt separat abgerechnet, sondern zusammen mit dem Hinterhaus

    Das ist okay, denn ich vermute, dass die Heizanlage alle Häuser versorgt. Und deshalb ist es völlig korrekt, die Heizkostenabrechnung für alle Häuser durchzuführen.

    Die Heizkosten wurden einfach 50-50 geteilt, weil (laut Angaben des Vermieters) die Wohnfläche gleich groß ist.

    Das wiederum ist nicht okay. Das darf laut Heizkostenverordnung nur in Häusern mit 2 Wohnungen gemacht werden, von denen der Vermieter eine Wohnung davon selbst bewohnt. Das ist hier nicht gegeben. Daher muss verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Es würde sich nun die Frage stellen, ob sich denn Meßgeräte in den Wohnungen befinden, um die Heizenergie und den Warmwasserverbrauch zu messen.

    Die Wasserkosten wurden durch die Anzahl der Personen geteilt.

    Es gibt kein Gesetz, das den Vermieter verpflichtet, Zähler für den Kaltwasserverbrauch einzubauen. Die Abrechnung nach der Zahl der Personen ist zulässig. Natürlich ist das zum Nachteil für Leute, die Wasser sparen, aber ist nicht zu beanstanden.

    Bitte um Beantwortung der Fragen, um dann entsprchend nochmal darauf einzugehen.

  • Vielen Dank. Nein, wir haben keine separaten Zähler für Warmwasser und Heizung. Ja, tatsächlich handelt es sich allerdings um eine Vorauszahlung und nicht um eine Pauschale, Entschuldigung.

    Nochmal nachgehakt:

    Wir (meine Mitbewohner und ich) bewohnen den mittleren Teil des Hauses, die Mutter meines Vermieters den hinteren Teil (wem das Haus gehört, weiß ich allerdings nicht). Für beide Hausteile gibt es eine Abrechnung zu den Heizkosten. Diese müssen zur Hälfte wir, zur Hälfte die Mutter bezahlen. Diese Abrechnung ist aber nicht in Ordnung, weil das nur dann geht, wenn der Vermieter selbst im Hinterhaus wohnen würde. Habe ich das so richtig verstanden?

    PS: Nachtrag: Über gemeinsam genutzten Räume verfügt das Haus nicht, da beide Hausteile über separate Eingänge. Macht das einen Unterschied?

    PS hinzugefügt und einen Beitrag gelöscht

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    Grace

  • Diese Abrechnung ist aber nicht in Ordnung, weil das nur dann geht, wenn der Vermieter selbst im Hinterhaus wohnen würde. Habe ich das so richtig verstanden?

    Wenn keine Ausnahme von der Heizkostenverordnung vorliegt, dann ist es unzulässig. Ausnahmen findest du in § 11 Heizkostenverordnung.

    Die Folge beschreibt § 12 Heizkostenverordnung, nämlich ein Kürzungsrecht um 15% der Heizkosten.

    Sollte man davon aber Gebrauch machen, ist aber eine fachkundige Beratung durch einen Anwalt oder einen Mietverein unerlässlich.

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