Mietkaution Einbehaltung

  • Hallo liebe Community,

    wir sind am 31.08.18 offziell aus der Wohnung ausgezogen. Ich habe heute mit meiner alten Hausverwaltung telefoniert und wollte erfragen, ob es noch irgendwelche
    Beanstandungen gibt, zwecks Mietkaution. Man hatte mir ja im Dezember ein Bearbeitung zugesichert. Heute hat man mir nur mitgeteil, dass diese einfach vergessen wurde. Soweit ja kein Problem.

    Mir wurde aber in dem Gesprächmitgeteilt, dass man ca. 55€ (Rechnung liegt vor) für ein defektes Ventil des Waschmaschinenanschlusses einbehalten möchte. Der Defekt ist uns erst aufgefallen, als wir die Waschmaschine abgebaut habenund das Wasser sich nicht abstellen ließ (meine Maschine hat natürlich Aquastop). Ich habe dann erst am nächsten Tag jmd. erreicht, solange konnte ich zum Glück den Haupthahn abdrehen. Nun soll ich für die Reparatur aufkommen mit dem Vermerk der Kleinstreperaturklausel im Mietvertrag. Ich weiß das Dinge die im täglichen Zugriff des Mieters sind darüber repariert werden sollen, allerdings habe ich den Hahn nicht falsch bedient und ich geh davon aus, dass das Ventil altersbedingt einfach nicht mehr geschlossen
    hat, bzw. durchgerostet war. Muss ich für die Kosten aufkommen? Meine Haftverscherung sagt aus, dass es nicht durch unsachgemäßen Gebrauch passiert ist und es einfach altersbedingt ist (wollen natürlich auch nichts zahlen).

    Des Weiteren werden mir pauschal 60€ abgezogen für Farbflecken an den Türzargen. Im Übergabeprotokoll wurden lediglich Gebrauchspuren vermerkt (Zitat: Folienabplatzungen oder leichte Beschädigung Türfolie), mit dem Vermerk, dass keine Reperatur nötig wäre. Die Türzagen haben durchaus ein paar Gebrauchsspuren, die aber bei 25 Jahre alten Türen wohl durchaus üblich sind. Ich habe die Türen regelmäßig gereinigt und meiner Meinung nach auch nicht über die Maßen beansprucht. Streichen kann man die Türen mit Furnier ja nicht einfach. Kann man hierfür einfach pauschal 60€ einbehalten oder handelt es sich lediglich um Gebrauchsspuren, die mit der Miete abgegolten sind?

    Kann ja durchaus sein, dass ich auf dem Holzweg bin und die Kosten dafür tragen muss.

    Viele Grüße und danke für die Hilfe

  • Nun soll ich für die Reparatur aufkommen mit dem Vermerk der Kleinstreperaturklausel im Mietvertrag.

    Genau das ist der Sinn der Kleinreparaturklausel, dass der Defekt verschuldenunabhängig beim Mieter liegt. Es spielt keine Rolle, ob es Verschulden ist oder vertragsgemäßer Gebrauch. Daher muss der Mieter diese bestimmten Dinge bezahlen. Ich würde an deiner Stelle nochmal mit der Haftpflichtversicherung ins Gespräch gehen, und die Sache speziell hinsichtlich der Kleinreparaturklausel besprechen. Meiner Ansicht nach muss das die Versicherung zahlen.

    Des Weiteren werden mir pauschal 60€ abgezogen für Farbflecken an den Türzargen. Im Übergabeprotokoll wurden lediglich Gebrauchspuren vermerkt

    Diese Information ist unklar, ob es nun Gebrauchsspuren sind oder Farbflecken. Das macht schon einen Unterschied.

    Wie dem auch sei, wenn es ein Übergabeprotokoll gibt, dann ist verbindlich, was darin festgehalten ist. Der Verwalter /Vermieter hat entsprechende Sorgfalt walten zu lassen, die Beschädigungen anzuschauen. Wenn er etwas nicht richtig sieht oder gar nicht sieht, dann ist das sein Fehler (versteckte Mängel ausgenommen). Daher würde ich mich hier auf das Protokoll berufen, laut dem die Türzargen so abgenommen wurden wie sie sind und du daher nachträgliche Beanstandungen ablehnst. Man hätte sich bei der Erstellung des Protokolls nicht festlegen müssen und sich die Möglichkeit der Prüfung offen halten können.

  • Der Unterschied von Gebrauchsspuren und Farbfleck ist in

    diesem Fall schon von Bedeutung, nämlich dermaßen, dass ein Farbfleck am Türrahmen entfernt werden muß.

    Wie, und mit welcher Farbe kam dieser Fleck an den Türrahmen? Ist es Lackfarbe oder abwaschbare Farbe?

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