Beiträge von Dusty_Hayes

    Der Vermieter hat 12 Monate ab Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, die Abrechnung zuzustellen. Abrechnungszeitraum ist hier 1.7.17 bis 30.6.18. Somit hätte der Vermieter noch bis 30.6.19 Zeit gehabt, die Abrechnung zuzustellen. Die Frist ist also eingehalten.

    Dies war aber dann noch nicht die letzte Abrechnung, die du bekommen musst, da du zum 1.9.18 ausgezogen bist. Denn so bist du noch vom Abrechnungszeitraum 1.7.18 bis 30.6.19 betroffen, wobei hiervon dein Nutzungszeitraum natürlich kürzer ist, nämlich nur 2 Monate um genau zu sein.

    Ob die Abrechnung selber korrekt ist, kann man so natürlich nicht sagen. Vielleicht sind Fehler darin enthalten. Falls du die Abrechnung anonymisiert und als PDF hier mal hochladen möchtest, kann ich gern eine Grobeinschätzung dazu geben.

    Danke dir. Dann kann ich aufhören mir Hoffnungen zu machen. :D

    Moin,

    viele Themen hier drehen sich zwar auch um dieses Thema, aber ich habe mein Anliegen explizit hier nicht finden können.

    Nun ist es so, dass ich am 10.01.2019 die Heizkostenabrechnung im Briefkasten hatte.

    Abrechnungszeitraum ist 01.07.2017 bis 30.06.2018.

    Ich wohne dort seit dem 01.09.2018 nicht mehr.

    Bei der Kautionsabrechnung wurde ein erheblicher Teil für eben diese Heizkosten einbehalten. Sprich; ich erhalte nichts mehr als Guthaben zurück.

    Nun meine Frage: Ist ein Teil der Heizkosten ja aus 2017 und den Brief erhielt ich nach dem 31.12.2018.

    Kann ich daher 6 Monate zurückfordern? Oder ist hier alles rechtens?

    Besten Dank im Voraus.

    Cheers

    J.

    Link gelöscht, wird für Hilfestellung

    nicht benötigt Grace

    Moin,

    meine Wohnung ist offiziell zum 30.09.2018 gekündigt, allerdings beginnt mein neues Mitverhältnis bereits am 01.09.2018, also eigentlich 4 Wochen zu früh.

    Telefonisch sagte mir meine aktuelle Wohnungsgesellschaft, dass es anscheinend kein Problem sei und man immer einen Weg fände.

    Per Mail klang das dann plötzlich ganz anders und somit kam die Kündigungsbestätigung zum 30.09.

    Ich darf nicht selber inserieren, durfte lediglich im Bekanntenkreis nachfragen, ob jemand Interesse an einer Anmietung zum 01.09. hätte, hat aber keiner.

    Nun meine Frage: ist das rechtlich okay, einem Mieter das Inserieren zu verbieten, wenn er einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen will?

    Ich kümmere mich doch aktiv um einen neuen Mieter, ich verstehe nicht, wo das Problem liegt.

    Zwei Mieten im September KANN und WERDE ich nicht bezahlen. :-/

    Danke schon mal im Voraus. Ich bin offen für sämtliche Ratschläge.

    Cheers

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