Mietkautionssparbuch - Zinsen - Nachzahlung

  • Hallo Gemeinde,

    ich habe mich gerade mal registriert, da mich ein Problem beschäftigt.

    Ich wohne seit 30 Jahren in meiner gemieteten Wohnung. Ich habe beim Einzug ein Mietkautionssparbuch bei einer Bank eröffnet und meine Kaution noch zu D-Mark Zeiten eingezahlt. Das Haus ist vor einiger Zeit verkauft worden. Nun behauptet der neue Eigentümer des Hauses, meine Kaution würde nicht ausreichen und ich solle das Sparbuch auffüllen.

    Nun ist es aber so, daß meine Miete nur sehr geringfügig im Laufe dieser Zeit angehoben worden ist und der Geldbetrag heute in Euro umgerechnet ausreicht, weil über diese lange Zeit Zinsen auf das Guthaben angefallen sind. Ich habe das überschlägig über eine Onlineberechnung im Internet berechnet. Es gibt Portale, dort sind die Zinssätze alle hinterlegt und die berechnen dann ziemlich genau den Ertrag. Nur habe ich das weder schriftlich noch im Sparbuch von der Bank bestätigt vorliegen.

    Nun zum Problem: da das Kautionssparbuch verpfändet ist, sich also im Besitz des Eigentümers befindet, kann ich seine Behauptung nicht widerlegen, weil mir das Sparbuch nicht vorliegt, um bei der Bank die Zinsen eintragen zu lassen. Ich zahle nichts auf das Sparbuch ein, weil ich weiss, daß die Zinsetwicklung dazu geführt hat, daß der Betrag sogar die erforderliche Kaution überstseigt. Soweit mir bekannt ist, hat eine am Streit beteiligte Partei die Pflicht zur Mitwirkung und Aufklärung der strittigen Sachverhalte.

    Muss ich einen Gerichtsbeschluß erwirken, um den Vermieter zur Herausgabe des Sparbuches zu zwingen oder muss ich einen Anwalt einschalten, um dem Vermieter die Beweislast aufzuerlegen, daß das Geld, wei von ihm behauptet, nicht ausreicht?

    Freue mich auf eure Erfahrungen, wenn vorhanden oder einen Quellennachweis zu einem evtl. schon ergangenen Urteil

    Ich wünsche euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr

    Geyonga

  • Muss ich einen Gerichtsbeschluß erwirken, um den Vermieter zur Herausgabe des Sparbuches zu zwingen oder muss ich einen Anwalt einschalten, um dem Vermieter die Beweislast aufzuerlegen, daß das Geld, wei von ihm behauptet, nicht ausreicht?

    Der Vermieter ist in Beweislast, er behauptet er hätte ein Zahlungsanspruch gegen dich und diesen muss er belegen.


    Nun ist es aber so, daß meine Miete nur sehr geringfügig im Laufe dieser Zeit angehoben worden ist und der Geldbetrag heute in Euro umgerechnet ausreicht, weil über diese lange Zeit Zinsen auf das Guthaben angefallen sind

    Die Kautionssumme ergibt sich aus dem Mietvertrag und das zum Abschluss des Mietvertrages. Eventuelle Mieterhöhungen bleiben unberücksichtigt.

    Schreibe den Vermieter erstmal und Frage nach, wie er zu dem Anspruch kommt. Das umfasst die Kautionshöhe und die Summe auf dem Sparbuch. Wenn das Konto nicht berührt worden ist, dann hat er schlichtweg keinen Anspruch.

  • Hallo

    das Sparbuch ist nie in Anspruch genommen worden und dazu gibt es auch keinen Anlaß, da ich ja hier wohne und auch bleiben möchte.

    Mir geht es darum, wie ich nachweisen kann, welchen Wert das Sparbuch heute hat. Ich werde noch mal zur Bank gehen und fragen, ob der Vermieter

    mit dem Sparbuch kommen kann und die Zinsen nachtragen lassen kann. Dagegen hätte ich ja nichts, nur weiß ich nicht, ob er sich darauf einlässt und

    das freiwillig macht.

    Und ist es in der Tat so, daß wenn die Miete erhöht wird, KEIN Anspruch auf Aufstockung der Mietkaution besteht? Wo kann ich das nachlesen?

    Einmal editiert, zuletzt von Geyonga Furuz (30. Dezember 2018 um 19:35)

  • ir geht es darum, wie ich nachweisen kann, welchen Wert das Sparbuch heute hat. Ich werde noch mal zur Bank gehen und fragen, ob der Vermieter

    mit dem Sparbuch kommen kann und die Zinsen nachtragen lassen kann. Dagegen hätte ich ja nichts, nur weiß ich nicht, ob er sich darauf einlässt und

    das freiwillig macht

    Den Zins für die hinterlegte Kaution kann Dir die Bank auch ohne Sparbuch ausrechen. Die kennen den Betrag und die Einlagezeit, das genügt für Zinsberechnung.

    Zudem übernimmt der Käufer des Hauses auch die Mieter mitsamt MV bzw.Kaution.

    Ohne Deine Zustimmung wird daran nichts geändert.

  • Wie darkshadow schon geschrieben hat kann ich es nur bestätigen, dass der Vermieter den Sachverhalt erklären muss und begründen, aus welchem Anlass er einen Zahlungsanspruch sieht. Ohne seiner Erläuterung besteht kein Handlungsbedarf und es besteht schon gar kein Grund, Geld für einen Anwalt auszugeben, solange nicht klar ist, was der Vermieter meint.

    Die Zinsen nachtragen zu lassen ist hierfür auch völlig zwecklos und sinnlos. Denn diese hängen nicht davon ab, wieviel Kaution man leisten muss.

    Ich nehme an, im Mietvertrag steht der Betrag der Kaution, der damals zu leisten war und offenbar auch geleistet wurde. Ein höherer Betrag steht dem Vermieter nicht zu.

    Mieterhöhungen bleiben unberücksichtigt. Es bleibt bei dem Betrag, der laut Mietvertrag zu leisten war. Ich vermute sehr stark, dass der Vermieter der Annahme ist, dass die Höhe der Kaution mit einer Mieterhöhung mit wachsen muss. Aber das ist falsch, da irrt sich der Vermieter.

    Ich schlage vor, Sie bitten den Vermieter zunächst um eine genauere Erläuterung, aus welchem Grund das Sparbuch aufzufüllen sei, und melden sich dann hier nochmal zurück. Vielleicht bestätigt sich meine Vermutung.

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