OK
super vielen Dank für eure Beiträge
so mache ich es
Ich wünsche euch einen guten Start ins neue Jahr und werde mich wieder melden, sobald mir seine Forderung schriftlich vorliegt
So long
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OK
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so mache ich es
Ich wünsche euch einen guten Start ins neue Jahr und werde mich wieder melden, sobald mir seine Forderung schriftlich vorliegt
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Hallo
das Sparbuch ist nie in Anspruch genommen worden und dazu gibt es auch keinen Anlaß, da ich ja hier wohne und auch bleiben möchte.
Mir geht es darum, wie ich nachweisen kann, welchen Wert das Sparbuch heute hat. Ich werde noch mal zur Bank gehen und fragen, ob der Vermieter
mit dem Sparbuch kommen kann und die Zinsen nachtragen lassen kann. Dagegen hätte ich ja nichts, nur weiß ich nicht, ob er sich darauf einlässt und
das freiwillig macht.
Und ist es in der Tat so, daß wenn die Miete erhöht wird, KEIN Anspruch auf Aufstockung der Mietkaution besteht? Wo kann ich das nachlesen?
Hallo Gemeinde,
ich habe mich gerade mal registriert, da mich ein Problem beschäftigt.
Ich wohne seit 30 Jahren in meiner gemieteten Wohnung. Ich habe beim Einzug ein Mietkautionssparbuch bei einer Bank eröffnet und meine Kaution noch zu D-Mark Zeiten eingezahlt. Das Haus ist vor einiger Zeit verkauft worden. Nun behauptet der neue Eigentümer des Hauses, meine Kaution würde nicht ausreichen und ich solle das Sparbuch auffüllen.
Nun ist es aber so, daß meine Miete nur sehr geringfügig im Laufe dieser Zeit angehoben worden ist und der Geldbetrag heute in Euro umgerechnet ausreicht, weil über diese lange Zeit Zinsen auf das Guthaben angefallen sind. Ich habe das überschlägig über eine Onlineberechnung im Internet berechnet. Es gibt Portale, dort sind die Zinssätze alle hinterlegt und die berechnen dann ziemlich genau den Ertrag. Nur habe ich das weder schriftlich noch im Sparbuch von der Bank bestätigt vorliegen.
Nun zum Problem: da das Kautionssparbuch verpfändet ist, sich also im Besitz des Eigentümers befindet, kann ich seine Behauptung nicht widerlegen, weil mir das Sparbuch nicht vorliegt, um bei der Bank die Zinsen eintragen zu lassen. Ich zahle nichts auf das Sparbuch ein, weil ich weiss, daß die Zinsetwicklung dazu geführt hat, daß der Betrag sogar die erforderliche Kaution überstseigt. Soweit mir bekannt ist, hat eine am Streit beteiligte Partei die Pflicht zur Mitwirkung und Aufklärung der strittigen Sachverhalte.
Muss ich einen Gerichtsbeschluß erwirken, um den Vermieter zur Herausgabe des Sparbuches zu zwingen oder muss ich einen Anwalt einschalten, um dem Vermieter die Beweislast aufzuerlegen, daß das Geld, wei von ihm behauptet, nicht ausreicht?
Freue mich auf eure Erfahrungen, wenn vorhanden oder einen Quellennachweis zu einem evtl. schon ergangenen Urteil
Ich wünsche euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr
Geyonga
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