Beiträge von ArtVandelay!

    Hallo.

    Ich habe hier die beiden Bilder nochmal per dateianhang hochgeladen. Sie sind anonymisiert es stehen keinerlei Namen oder Anschriften drinne.

    Ich weiß es ist nicht hundert prozentig scharf aber ich denke es ist gut zu lesen.

    Ich hoffe das ist ok so!

    Gruß

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    Grace

    Nehmen wir an einem Mieter werden 329€ der Kaution einbehalten für die

    Betriebskostenabrechnung 1 1/2 jahre Später

    Dieser Mieter hat das Mietverhältnis zum 31.07.2017 gekündigt und ist auch rechtzeitig dort ausgezogen und bekam am 31.08.2017 eine Email von der Hausverwaltung das ein Betrag von 329€ einbehalten wird für die nächste Betriebskostenabrechnung und das war zunächst das letzte was der Mieter von der Hausverwaltung gehört hat bis er am


    27.10.2018 eine email schrieb mit der Bitte, da nichts weiter von der Hausverwaltung gehört wurde, den Betrag von 329€ innerhalb von 2 Wochen auf sein Konto zu überweisen.


    Darauf würde ich mir jetzt ausdenken wurde gar nicht geantwortet und bei einem Telefonat eine Woche später wurde dem Mieter gesagt es wird sich darum gekümmert, was nicht geschah bis der Mieter 3 Wochen später nochmal anrief und fragte was denn da los sei.


    Nun habe ich mir dir Mühe gemacht mir eine fiktive Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2017 auszudenken die theoretisch heute beim Mieter nach einem Jahr und 5 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses und fast genau ein Jahr nach ende des Abrechnungszeitraums im Briefkasten hätte liegen können. Zu sehen ist meine Kreation hier: xxxxxxxxxxxxxxxxxxx


    Ich habe hier ziemlich viele Dinge aufgelistet die auf den Mieter fallen ich weiß gar nicht ob die alle rechtens sind. Habe ich da vielleicht einen Fehler gemacht und etwas davon darf nicht auf den Mieter umgewälzt werden?


    Jetzt hab ich mir noch vorgestellt: was ist wenn im Mietvertrag über die Betriebskosten etwas leicht anderes stand. auch hier habe ich mir die Mühe gemacht und mal einen Auszug aus einem möglichen Mietvertrag nachgestellt:


     

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx


    es ist ein bisschen unscharf aber ich hoffe man kann alles erkennen.


    Bei diesem Mietvertrag steht drinne das 13.71m² zur Berechnung des Anteils herangezogen werden, aber die Abrechnung berechnet den Anteil des Mieters mit 30.68m².


    Wäre das ein Fehler auf Seiten des Vermieters und dem Mieter wurde fälschlicherweise zuviel Anteil zulasten gelegt?


    Außerdem steht in dem von mir kreirten Mietvertrag dass das Wasser auf die einzelnen Wohnungen verteilt abgerechnet werden. In meiner fiktiven Betriebskostenabrechnung wird das Wasser aber insgesammt aufs ganze haus verteilt abgerechnet.


    Wäre auch hier dem Vermieter ein fehler unterlaufen?


    Hat der Vermieter überhaupt noch nach einem Jahr und fünf Monaten einen Anspruch auf Geld, wenn er sich über den gesammten Zeitraum über nicht gemeldet hat, oder sind für ihn gewisse Fristen verstrichen?


    Da hat mein Gehirn sich ganz schön was zusammengesponnen aber der Fall würde mich schon sehr interessieren und einen großen Dank an alle die etwas dazu zu sagen hätten


    Mit besten Grüßen


    JV

    Titel optimiert, zu lang. Einen Satz hinzugefügt

    Bilder gelöscht, nicht lesbar. Dokumente bitte

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    Grace

    Das ganze ist rhein Hypothetisch, aber ich denk mir mal ganz konkrete zahlen aus.

    meine Mitbewohnerin und ich wohnten seit 2014 seit dem 15. juni 2014 in einer 2 geschössigen Wohnung.

    Ich wohnte in der oberen Empore, meine Mitbewohnerin in einem Zimmer im stockwerk darunter und wir teilen uns das große offene wohnzimmer mit angeschlosseneme offenem essbereich und Küche, sowie das bad - was sich alles in der unteren Etage befindet. Zudem gibt es ein Gästezimmer zu dem eine Wendeltreppe nach oben führt, dass ebenfalls nichtmehr genutzt werden darf.

    Nun hat vor einigen Monaten das Bauamt der Vermieterin und uns untersagt die Empore auf der wohne und das Gästezimmer zu benutzen da es für diese nie eine Baugenehmigung gab.

    Das wussten wir natürlich nicht und es gibt nichts was uns denken lassen könnte, dass wir davon hätten ausgehen sollen.

    Durch diese Einschränkung der Nutzung ist die Wohnqualität massivst gesunken. Wir sind kein Paar sondern Mitbewohner, die jeder einen eigenen Privatbereich brauchen. Da unten alles offen ist, ist das schwer möglich und jeden abend die Matratze von oben runter zu holen um dann im Wohnzimmer zu schlafen ist langfristig echt eine sehr frustrierende Angelegenheit.

    Also haben wir die Miete massiv gekürzt. Nun behauptet die Vermieterin fälschlicherweise das wir ja so gut wie keinen schaden dadurch hätten da wir ja ganz normal weiter oben die empore nutzen.

    Das stimmt aber nicht. wir haben einfach keinen platz woanders für die Möbel die dort stehen und es wurde uns nicht verboten dort weiterhin die Möbel zu lagern.

    Nun meint die Vermieterin das die Wohnempore knapp 30m² wohnfläche ausmachen was ca 20% der Wohnfläche wären. Ich persönlich weiß nicht genau ob diese Zahlen stimmen, aber das liegt vollkommen im rahmen des möglichen.

    gar nicht berücksichtigt hat sie interessanterweise die größe des Gästezimmers was ebenfalls nicht mehr genutzt werden kann.

    Nach ihrer Logik wäre es ja jetzt fair die Miete um 20% zu mindern und dem widersprechen wir massivst. Es geht nicht nur um die reinen Quadratmeter die jetzt fehlen. Wir hätten diese wohnung NIEMALS in der größe und Form gemietet. Die eingangstür öffnet sich direkt ins Wohnzimmer es gibt nichtmal einen Flur. nichts was irgendwie adequat die Privaträume von den öffentlichen Räumen trennen könnte und so müssen wir jetzt leben bis wir hoffentlich schnell etwas neues gefunden haben.

    Was würden sie in diesem Hypothetischen Fall denken wäre eine angemessene Minderung der Miete?

    vielen dank für die Antworten im vorraus

    mit besten Grüßen

    Johannes Vogel

    Hallo!

    Seit 4 Jahren wohnen wir hier zu zweit in einer Wohnung (Wohngemeinschaft) mit knapp 120m².

    Ich habe mein Schlafzimmer und Büro in der oberen Etage (ca 30m²).

    Nun war vor ein paar Monaten das Bauamt hier und hat Fotos von der wohnung gemacht und Gestern hat uns dann die Vermieterin informiert dass die Empore (das obere Stockwerk) nie genehmigt wurde und ab sofort nicht mehr als Wohnraum verwendet werden darf.

    Das klingt für mich nach einem klaren Fall für eine Mietminderung. Aber ich weiß nicht um wieviel Prozent wir die Miete deswegen mindern sollen. Hatte im Internet da keine konkrete Zahl zu gefunden sondern nur ein vages "angemessen".

    Wieviel ist in diesem Fall angemessen?

    Da wir kein Paar sind brauchen wir eigentlich die jetzt nicht mehr nutzbaren räume um ausreichend Privatsphäre zu haben. Außerdem kommen Kunden in die Wohnung also muss das Wohnzimmer auch repräsentativ aussehen und kann nicht als Schlafzimmer von mir genutzt werden.

    Das ganze wird uns, bis wir eine neue Wohnung gefunden haben, extrem einschränken!

    Danke für eure Hilfe im Vorraus

    AV

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