Guten morgen,
so dann mal ein Update von mir:
Wir waren beim Anwalt und dieser schmunzelte nur über dieses Schreiben...
Er fragte uns, ob es ein Einzugsprotokoll gäbe, welches wir verneinten... Daraufhin meinte er dann, dass es dann ganz schön schwierig bis garnicht möglich ist, dass der VM diese "Mängel" geltend machen könnte... Weiterhin können wir ja Zeugen benennen, die den Zustand zum Einzug bestätigen können - er nicht.
Einige Eckpunkte:
- Der VM ist für die angeblichen Schäden zum Mietende vollumfänglich darlegungs- und beweispflichtig
- Selbst wenn der Schaden nachgewiesen werden kann, muss die Schadenshöhe geklärt werden. Der VM kann nicht einfach ein neues Teil anschaffen und die kompletten Kosten dem Mieter auferlegen. Es könnte hier nur ein sogenannter Abzug „neu für alt“ vorgenommen werden (wenn überhaupt).
- Toilette/Waschbecken: Auch hier handelt es sich um normale Abnutzungserscheinungen die auf die Dauer des Mietverhältnisses zurückzuführen sind. So ist z. B. Kalkansatz, Urinstein, etc. eine normale altersbedingte Folge, für die der Vermieter einzustehen hat.
- eine vorformulierte Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam ist. Dies beinhaltet ebenfalls das Spachteln der Wände sowie das Streichen der Türzargen. Wir sind in Unkenntnis dieser Unwirksamkeit tätig geworden, sodass wir einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung der Renovierungsleistungen haben.
Unser RA schlug vor (damit man vllt. keinen langen Rechtsstreit o. ä. hat), eine gütliche Einigung herbei zu führen. Selbst wenn es dann doch vor Gericht geht, wird dieses Vorgehen von uns dann äußerst positiv gesehen.
Als gütliche Einigung schlagen wir ihm folgendes vor:
Zur
Abgeltung der geltend gemachten Forderungen darf er einen Betrag
in Höhe von 200,00 € von der Mietkaution einbehalten. Der restliche
Mietkautionsbetrag sowie die Mietkautionszinsen würden zeitnah ausgezahlt
werden. Hiermit wären alle Forderungen betreffend das beendete Mietverhältnis –
gleich aus welchem Rechtsgrund, ob bekannt oder unbekannt, gegenwärtig oder
zukünftig – abgegolten. Weitere Ansprüche würden ihm nicht zustehen.
Wir sind exemplarisch auf zwei seiner Missstände eingegangen (die Decke, die nicht im Mietvertrag steht - welche jedoch die Wohnungen der kompletten rechten Haushälfte besitzen und das Telefonkabel, welches wir sehr wohl so übernommen haben).
Natürlich haben wir auch eine Drohkulisse genutzt und gesagt, dass wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist, wir gerichtliche Schritte einleiten werden. Auch auf unsere Aufwandsentschädigung würden wir bei der gütlichen Einigung verzichten.
Jetzt liegt es am VM...
Unser RA meinte, dass in 95% seiner Fälle nach so einem Brief, die Kaution auf einmal ihren Weg auf das Konto findet... wir sind gespannt.
Das Schreiben haben wir erstellt und verschickt mit Hilfe vom RA.
Ich halte euch weiter auf dem Laufenden!
LG