Beiträge von Rockville

    Klage. Mehr kann man dazu nicht sagen und aus dem Vergleich sollte dann auch langsam vollstreckt werden mit dem Gerichtsvollzieher. Aber da natürlich nur mit anwaltlicher Unterstützung.

    Hmm... bleibt wohl nix anderes übrig... boah ey...

    Ja, das Problem ist: Die Durchschrift ist immernoch nicht da. Die Kanzlei hat es jetzt noch mal beim Amtsgericht angefordert.
    Er wurde durch unsere Kanzlei zur Zahlung aufgefordert bis Anfang diese Woche... nix passiert. Jetzt müssen wir die Niederschrift abwarten, damit wir den vollstreckbaren Titel haben - dann gehts direkt los.

    Ich weiß den genauen Betrag :) Hab ihn ja selbst zig mal ausgerechnet und ihm auch mitgeteilt (samt korrigierter Rechnung).

    Kaution ist anderes Thema, welches gerichtlich endete (das wollte er nämlich auch nicht machen und hat bis jetzt immernoch nicht gezahlt - obwohl es einen gerichtlichen Vergleich gibt - siehe meinen Thread hier: Wohnungsübergabe - Vermieter weigert sich zu bestätigen).

    Also: ich habe ihm die Frist "unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Erhalt dieses Schreibens" gesetzt. Was passiert danach?

    Hallo nochmal ich hier... sorry für die doofe Nachfrage.

    Also: wir haben der Nebenkostenabrechnung wegen materiellem Fehler widersprochen.
    Wir haben ihn aufgefordert, eine korrekte NK zu erstellen.

    Weiterhin ist nun ein Guthaben i. H. v. knapp 100€ durch die Neuberechnung durch uns vorhanden.

    Ich habe Ihn ebenfalls aufgefordert, das Guthaben unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Erhalt des Schreibens auszuzahlen.

    Am 24.12. hat er das Schreiben erhalten (persönliche Abholung in der Postfiliale). Bis jetzt haben wir natürlich weder die korrigierte NK, noch unser Geld.

    Wenn der 31.01. erreicht ist, ist diese Frist ja vorbei und er gerät automatisch in Verzug.

    Wie kann man weiter vorgehen? (Ausser vllt. über einen RA...) Gibts da noch etwas? Ich weiß, dass der sicherste Weg über RA ist, aber der Selbstbeteiligungswert ist höher als das Guthaben der NK....

    LG

    Ich habe es jetzt überprüft: die Umlagenvorauszahlung ist falsch! Wir haben immer 150€ Nebenkosten bezahlt (in alten NKs aufgeteilt in 90€ und 60€). Jetzt hat er 75€ und 60€ gemacht. Fehlen also 15€. Wir müssten sogar knapp 100€ zurück bekommen...

    Werden jetzt Widerspruch einlegen. Muss ich die NK trotzdem innerhalb der gestzl. Frist (unter Vorbehalt) zahlen, obeohl es einen offensichtlichen Fehler gibt?

    Hallo alle zusammen,

    wir haben soeben die NK für 2017 erhalten.

    Wir sollen 82€ nachzahlen - soweit sogut...

    Ich kenne mich damit nicht so aus und habe das Gefühl, dass hier etwas versucht wird - wir haben gerade eine Gerichtsverhandlung mit dem (Ex-)Vermieter hinter uns, weil er schon die Kaution nach unserem Auszug nicht rausrücken wollte...

    Wir haben 9 Jahre in dieser Wohnung gewohnt und durchweg Guthaben gehabt (zwischen 70-300€ im Jahr). Das ist jetzt unsere erste Nachzahlung in dieser Wohnung... die letzten NK-Abrechnungen von ihm waren auch immer Guthaben (zuletzt 2016 80€).

    Kann hier vllt. jmd. kurz drüber schauen und gucken, ob ihm was bestimmtes evtl. auffällt?

    Danke und liebe Grüße!

    Oke - dann die Niederschrift oder Sonstiges bekommt man ja vom Gericht?!

    Natürlich haben wir bis jetzt noch nicht unser Geld... könnte ich ihn also (auch ohne was vom Gericht physisch zu haben) erinnern bis Zeitpunkt XY?

    Ist der Beschluss/Vergleich/die Niederschrift vom Gericht nicht der vollstreckbare Titel?


    Ich mein, es wäre ja jetzt blöd, wenn wir 6 Wochen auf das vom Gericht warten müssten und er solange nicht zahlen müsste...

    Hallo alle zusammen,

    ich melde mich mal wieder.

    Wir hatten vor 2 Wochen eine Güteverhandlung - Ergebnis: VM darf 150€ behalten - wir kriegen den Rest. Es war so, dass er natürlich nicht beweisen konnte, dass seine genannten "Schäden" (wovon bei der Güteverhandlung nur eine Bestand hatte - der Rest erledigte sich) durch uns verursacht wurde. Weiterhin konnten wir anhand von Fotos, usw. beweisen, dass es sehr wohl so ist.

    Jetzt meine Frage:

    Wann wird das jetzt fällig? In der Verhandlung wurde nichts gesagt bezüglich dessen. Das Urteil haben wir auch noch nicht und das kann (laut Aussage des Gerichts) noch "ein bisschen dauern"...

    Der Vergleich wurde auch nicht unter "Vorbehalt" geschlossen...

    Gilt die Zahlungsfrist erst mit Zustellung des Beschlusses? Eigentlich müsste sie doch sofort gültig sein. Am Ende wiederholte der Richter nochmal unseren Vergleich, nahm in auf und spiele ihn für alle Beteiligten nochmals ab.

    Danke und Liebe Grüße!

    PS: Sorry: WIR konnten natürlich beweisen, dass die Mängel nicht durch uns verursacht wurden.

    Einen Satz zum Beitrag hinzugefügt und einen

    Satz gelöscht

    Grace

    Hallo nochmal,

    nach Rücksprache mit dem RA werden wir die Sache jetzt durchziehen...

    Wir warten die sechs Monate ab, dann wird der VM aufgefordert die Kaution auszubezahlen.

    Sollte er dies nicht tun, wird gemahnt, wenn immernoch nicht, dann kommt die Klage.

    Bis heute haben wir ja auch noch keine richtige Forderung. Es sind nur ungefähre Kosten aufgelistet und keine Aufforderung zu zahlen o. ä. (immer nur mit Bitte um Stellungnahme).

    Sofern er seine Forderung nicht geltend macht in den sechs Monaten ist der Drops eh durch... Für Ansprüche, die über die Mitkaution hinausgehen, muss er eh vor Gericht und einklagen.

    Unser RA hat auch nur gesagt "er ist halt unvernünftig - Sie haben es versucht sich gütlich zu einigen... anscheinend braucht er eine Ansage von einem Richter".

    Was den Mietausfall betrifft: Es ist ja seine Entscheidung den Schaden nicht zu beheben und die Wohnung nicht weiter zu vermieten. Er könnte es ja durchführen lassen und versuchen uns die Kosten in Rechnung zu stellen...

    Also von daher sind wir da auf der sicheren Seite... Er ist halt nach wie vor vollumfänglich beweispflichtig... das möchte ihm noch nicht so richtig in den Kopf. Genauso wie das einige Klauseln bereits ungültig sind - egal ob man sie so unterschrieben hat...

    Ich kann nicht bewerten wie viel Substanz hinter den Aussagen stecken, ich kann aber sagen, das "Beschädigungen" nichts mit normaler Abnutzung durch Vermietung zu tun haben.

    Da bin ich auch bei dir - aber du verstehst anscheinend nicht was ich sagen möchte.

    Er spricht jetzt auf einmal von "Zerstörung" - vorher waren es "Beschädigungen". Offensichtlich ist dieses Schreiben eine wahre Trotz-Reaktion mit Wortwahl "das können Sie doch nicht ernsthaft behaupten" oder "wenn Sie das Waschbecken so zerstören"... Da kann man einfach dran fühlen.

    Auch alle Urteile einfach ignorieren und an allem festhalten (z.B. Tapetenentfernung) ist doch schon für sich sprechend.

    Hallo alle zusammen,

    sooooo - es gibt Neuigkeiten. Bis gestern haben wir nichts gehört (Frist war bis zum 12.03.). Ich habe gestern mittag dort angerufen und auf einmal ist ein Brief zu uns unterwegs ;)


    Der Brief kam auch heute (datiert auf den 13.03.).

    Der VM hält an allen seinen Forderungen fest und schreibt:

    "Wenn Sie Mängel bei dem Bezug der Wohnung festgestellt haben, hätten Sie diese dokumentieren müssen und dem damaligen VM erklären können, durch Fotos oder Zeugen."

    Er spricht von Zerstörung und keine Abnutzung - völlig sinnbefreit,

    Bei der Entfernung der Tapete schreibt er, dass wir uns ja vertraglich dazu verpflichtet hätten dies zu tun - also sollen wir das auch tun. Und auf einmal sind alle Wände garnicht gespachtelt... (obwohl vorher nur von einer Wand die Rede war, die seiner Meinung nach nicht gut genug gespachtelt wurde).

    Er macht sogar neue Schäden auf: Wir hätten am Balkon die Regenrinne beschädigt, da wir eine Katzenvoliere gebaut haben (die wir aber nur an den Stahlträgern des Balkons mit einem Metallband gesichert haben - wir haben nirgendwo gebohrt oder Sonstiges... Aber das nur nebenbei) - natürlich wieder völlig bei den Haaren herbeigezogen.

    Weiterhin möchte er von uns eine Zahlung für den Mietausfall - die Ausbesserung der von ihm geltend gemachten Schäden würden 4 Wochen in Anspruch nehmen und somit fordert er zusätzlich die Zahlung einer Monatsmiete ein (wohlbemerkt: die Warmmiete).

    Insgesamt fordert er jetzt knappe 4.000 € - wenn wir eine gütliche Einigung erzielen möchten, sollten wir diese nochmal neu formulieren, aber 200€ wären zu wenig.


    Einfach lachhaft. Am Montag sind wir bei unserem RA, um ein weiteres Vorgehen zu besprechen.

    Hey,

    also wir haben ja so einen ähnlichen Fall - hier mal ein Auszug von uns:

    • Der VM ist für die angeblichen Schäden zum Mietende vollumfänglich darlegungs- und beweispflichtig
    • Selbst wenn der Schaden nachgewiesen werden kann, muss die Schadenshöhe geklärt werden. Der VM kann nicht einfach ein neues Teil anschaffen und die kompletten Kosten dem Mieter auferlegen. Es könnte hier nur ein sogenannter Abzug „neu für alt“ vorgenommen werden (wenn überhaupt).
    • Toilette/Waschbecken: Auch hier handelt es sich um normale Abnutzungserscheinungen die auf die Dauer des Mietverhältnisses zurückzuführen sind. So ist z. B. Kalkansatz, Urinstein, etc. eine normale altersbedingte Folge, für die der Vermieter einzustehen hat.
    • eine vorformulierte Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam ist. Dies beinhaltet ebenfalls das Spachteln der Wände sowie das Streichen der Türzargen. Wir sind in Unkenntnis dieser Unwirksamkeit tätig geworden, sodass wir einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung der Renovierungsleistungen haben.

    Und jeder trägt, evtl. auch anteilig, sein Kosten. Deshalb bin ich bei solchen, relativ geringen Streitwerten immer vorsichtig, weil die Anwalts- und Gerichtskosten ganz schnell mit der Summe um die gestritten wird (oder mit der die einem dann zugesprochen wird) gleichziehen oder übersteigen kann. Jedenfalls wenn es zu einem ernsthaften Prozess kommt.

    Das stimmt natürlich - aber bei einer Gesamtforderung von ca. 2.900€, seh ich das nicht als "kleinen" Betrag. Aber wir sind auch vollrechtschutzversichert ;)

    Was dann natürlich ein Punkt wäre, wenn ihr die Sachen in der Art beschädigt habt, wie euch vorgeworfen wird. Das evtl. ein Abzug neu für alt in Betracht kommt, ändert ja nichts am Verschulden, höchstens am Streitwert.

    Mehr kann man nicht verlangen. Berichte dann doch mal wie es ausgegangen ist.

    Ja, das schrieb ich ja: Selbst wenn er nachweisen könnte, dass diese "Schäden" durch uns verursacht wurden (und keine "normale" Abnutzung ist), dann kann er allerhöchstens den Abzug "neu für alt" machen... Aber wie gesagt: Bei uns handelt es sich um normale Abnutzung.

    Ich berichte!

    Das erscheint mir ein seriöser Vorschlag zu sein.

    Wenn die beschriebene Faktenlage die Realtität widerspiegelt hört sich das schlau an. Falls nich kann es immerhin nichts schaden.

    Immerhin scheint der Anwalt nicht so geil auf einen Prozess zu sein, was ich schon mal als positiv bewerten würde. Er scheint in eurem ökonomischen Interesse zu handeln.

    Ja, die beschriebende Faktenlage entspricht der Realität. Ich bin wahrlich kein Mensch, der einfach Streit sucht bei Sachen die eigentlich stimmen.

    Aber wie schon öfters erwähnt: Die Sachen, die er geltend machen will, sind Modernisierungswünsche (siehe komplett neues Waschbecken, neues WC, neue Decke, etc.). Von dem Tapezieren (wegen Ungültigkeit der Klausel) mal ganz abgesehen...

    Ja, unser RA ist sehr gut und Lösungsorientiert, was ich sehr gut finde!

    Guten morgen,

    so dann mal ein Update von mir:

    Wir waren beim Anwalt und dieser schmunzelte nur über dieses Schreiben...

    Er fragte uns, ob es ein Einzugsprotokoll gäbe, welches wir verneinten... Daraufhin meinte er dann, dass es dann ganz schön schwierig bis garnicht möglich ist, dass der VM diese "Mängel" geltend machen könnte... Weiterhin können wir ja Zeugen benennen, die den Zustand zum Einzug bestätigen können - er nicht.

    Einige Eckpunkte:

    • Der VM ist für die angeblichen Schäden zum Mietende vollumfänglich darlegungs- und beweispflichtig
    • Selbst wenn der Schaden nachgewiesen werden kann, muss die Schadenshöhe geklärt werden. Der VM kann nicht einfach ein neues Teil anschaffen und die kompletten Kosten dem Mieter auferlegen. Es könnte hier nur ein sogenannter Abzug „neu für alt“ vorgenommen werden (wenn überhaupt).
    • Toilette/Waschbecken: Auch hier handelt es sich um normale Abnutzungserscheinungen die auf die Dauer des Mietverhältnisses zurückzuführen sind. So ist z. B. Kalkansatz, Urinstein, etc. eine normale altersbedingte Folge, für die der Vermieter einzustehen hat.
    • eine vorformulierte Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam ist. Dies beinhaltet ebenfalls das Spachteln der Wände sowie das Streichen der Türzargen. Wir sind in Unkenntnis dieser Unwirksamkeit tätig geworden, sodass wir einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung der Renovierungsleistungen haben.

    Unser RA schlug vor (damit man vllt. keinen langen Rechtsstreit o. ä. hat), eine gütliche Einigung herbei zu führen. Selbst wenn es dann doch vor Gericht geht, wird dieses Vorgehen von uns dann äußerst positiv gesehen.

    Als gütliche Einigung schlagen wir ihm folgendes vor:

    Zur Abgeltung der geltend gemachten Forderungen darf er einen Betrag in Höhe von 200,00 € von der Mietkaution einbehalten. Der restliche Mietkautionsbetrag sowie die Mietkautionszinsen würden zeitnah ausgezahlt werden. Hiermit wären alle Forderungen betreffend das beendete Mietverhältnis – gleich aus welchem Rechtsgrund, ob bekannt oder unbekannt, gegenwärtig oder zukünftig – abgegolten. Weitere Ansprüche würden ihm nicht zustehen.


    Wir sind exemplarisch auf zwei seiner Missstände eingegangen (die Decke, die nicht im Mietvertrag steht - welche jedoch die Wohnungen der kompletten rechten Haushälfte besitzen und das Telefonkabel, welches wir sehr wohl so übernommen haben).

    Natürlich haben wir auch eine Drohkulisse genutzt und gesagt, dass wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist, wir gerichtliche Schritte einleiten werden. Auch auf unsere Aufwandsentschädigung würden wir bei der gütlichen Einigung verzichten.

    Jetzt liegt es am VM...


    Unser RA meinte, dass in 95% seiner Fälle nach so einem Brief, die Kaution auf einmal ihren Weg auf das Konto findet... wir sind gespannt.

    Das Schreiben haben wir erstellt und verschickt mit Hilfe vom RA.

    Ich halte euch weiter auf dem Laufenden!

    LG

    Das ist Auslegungssache. Er hat einerseits keine Mängel benannt, andererseits aber auch nicht festgehalten, dass die Wohnung mangelfrei übergeben wurde.

    Scheinbar gibt es hier nur ein Protokoll über Schlüssel und Zählerstände.

    Der Schritt zum RA ist der richtige.

    Ich habe ihm bei der Wohnungsübergabe gesagt, dass wir ja nun festgestellt haben, dass die Wohnung im einwandfreien Zustand übergeben wurde - er wollte das aber nicht quittieren.

    Die Antwort von ihm lautete: "Oberflächlich ist ja alles in Ordnung, aber ob da noch andere Mängel sind, das kann ich erst morgen prüfen - dann, wenn es hell ist."

    Am Mittwoch haben wir den Termin mit dem RA... ich melde mich!


    Sicher nicht, aber ihr wart ja nun mal die Bewohner der Wohnung, oder wie? Die Endbewertung übernimmt dann eh der Richter, und da ist es auch wichtig, was plausibel erscheint.

    Für mich hört es sich eben so an als wärst du der Meinung irgendwie auf der sicheren Seite zu sein, weil es keine Auszugsprotokoll gibt. Und von dieser Annahme würde ich abraten.

    Ich fühle mich überhaupt nicht sicher, aber diese fadenscheinigen Aussagen von meinem Ex-Vermieter (Decke, Kabel, etc.) ist einfach nur... ja... haarsträubend.

    Er versucht halt die Wohnung auf unsere Kosten zu modernisieren...

    Sobald ich beim Anwalt war, kann ich ja nochmal schreiben, was so los ist...

    Danke für eure Einschätzungen!

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