Hallo liebe Community,
ich bin speedy-lisa und ganz neu hier, habe natürlich auch gleich eine Frage
.
Unter Betriebskosten in meinem Mietvertrag steht folgendes:
"Die Umlage der Betriebskosten erfolgt nach dem Verhältnis der jeweils tatsächlichen Wohnflächen. Der Vermieter kann den Umlageschlüssel nach billigem Ermessen ändern, wenn eine angemessene Kostenverteilung oder dringende Gründe einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung dies erfordern."
Nun habe ich eine NK-Abrechnung erhalten, in der die Kalt-/Warmwasser- und Heizungskosten nach Verbrauch und Fläche abgerechnet wurden, was ja auch o.k. ist, aber die kalten Betriebskosten wie Müll, Grundsteuer und Versicherungen nach Personenmonaten (mit Nachkommastellen??).
Ist das dann so zulässig? Und eher vorteilhaft oder nachteilig? Würdet ihr hier reagieren? (Ich habe die kleinste Wohnung im Haus + den geringsten Müllverbrauch)
Danke schon mal für eure Antworten.
speedy-lisa