Hallo zusammen,
ich habe das folgende Problem: Nach dem Auszug aus einer Wohnung, wurden beschädigte Fliesen im Bad festgestellt. Da gleich darauf ein neuer Mieter eingezogen ist, ist die Reparatur des Schadens aktuell nicht möglich.
Der Vermieter hat darauf einen Kostenvoranschlag erstellt, sodass von der Haftpflichtversicherung der Nettobetrag ausgezahlt wurde.
Mit wurde darauf der Restbetrag in Rechnung gestellt.
Vom Vermieter gibt es widersprüchliche Aussagen, einerseits meinte er der Schaden wird nach Auszug der akt. Mieter repariert, gibt aber auch Aussagen, dass es evt. doch nicht passiert.
Bin ich verpflichtet den Restbetrag (=Mehrwertsteuer) zu bezahlen?
Danke und Grüße
Leviathan