Vermieter möchte Heizkörper nicht erneuern

  • Hallo Zusammen,

    ich wohne mit meinem Verlobten im Mehrfamilienhaus meiner Oma. Da meine Oma zu alt für den Papierkram ist, habt mein Onkel die Vollmacht über das Haus übernommen. Er verwaltet alles.

    Seit September 2017 wohnen wir nun dort und seit Einzug funktionieren die Heizkörper nicht. Mein Vater (Sanitär und Heizungsinstallateur) hat diese bereits entlüftet und sagte meinem Onkel nun mehrfach dass die Heizkörper zu alt sind und erneuert werden müssen.

    Vor ein paar Wochen war eine Firma da, die die Balkontür ausgemessen haben um diese ebenfalls zu erneuern, da es durch die alte Holztüre (Einfachverglasung) im Winter sehr zieht.

    Nach mehreren Aufforderungen die Balkontüre und die Heizungen zu erneuern ist bis zum heutigen Tage immernoch nichts passiert.

    Zudem bin ich mittlerweile in der 17. Woche Schwanger und möchte mir aufgarkeinenfall irgendetwas einfangen, nur weil mein Onkel es nicht einsieht die Mängel zu beheben.

    Gestern sprach mein Vater ihn erneut auf die Mängel an von meinem Onkelt kam nur die Aussage "das wird erst repariert wenn die beiden ausgezogen sind".

    Wir suchen zurzeit noch dringend ein Eigentumshaus, das ist aber leider nicht so einfach und daher können wir nicht sagen wann wir ausziehen.

    Die Wohnung muss danach sowieso sarniert werden, weil dort seit 40 Jahre nichts drin gemacht wurde (außer vlt. neues Laminat verlegt).

    Ich kann aber doch dennoch verlangen, dass vorher die Heizungen wenigstens funktionieren, oder? Zumal ich ja auch Schwanger bin und es draußen immer Kälter wird.

    Danke für Eure Antworten :)

  • Ihr habt ein Recht auf eine funktionierende Heizung. Aber was heißt, sie funktioniert nicht? Ihr stellt sie auf maximale Stufe und es werden trotzdem keine 20 Grad erreicht? Wenn hier tatsächlich ein Mangel besteht, könnt ihr die Miete mindern, sogar bis zu 100 %, wenn die Wohnung aufgrund der Temperaturen nicht bewohnbar ist.

    Was die Balkontüre angeht: ihr habt die Wohnung besichtigt, oder? Ihr konntet also sehen, dass die Tür nur eine Einfachverglasung aufweißt. Hier wird die Mietminderung schon schwieriger.

    Wenn die Situation für dich nicht tragbar ist: sofern ihr keinen Kündigungsausschluss vereinbart habt, könnt ihr einfach kündigen und ausziehen.

  • Hallo,

    also die Türe war natürlich bei Besichtigung schon so. Allerdings wurde gesagt, dass diese erneuert wird. Selbst meine Tante kam im August zu mir und fragte ob es ok wäre wenn die Türe im Oktober erneuert wird. Natürlich habe ich ihr dann gesagt, dass das auch eigentlich muss weil es ziemlich zieht dadurch. Daraufhin kamen die Handwerker zum Ausmessen und es passierte nichts mehr. Als ich meinen Onkel letztens drauf angesprochen habe kam nur "ja dann muss ich das noch machen lassen vor dem Winter".

    Die Heizkörper sind noch ganz alte Modelle ohne Temperaturregler wie man sie sonst kennt (Stufe 1-5). Wir haben unten am Ventil nur die Möglichkeit die Heizung auf oder zu zu drehen. Beim kompletten Aufdrehen wird der Heizkörper gerade mal "lauwarm". Die Wohnung ist jetzt nicht total kalt weil sie anscheinend gut isoliert ist aber wenn man dann im Winter mal den ganzen Tag Zuhause ist wird es einem schon kalt. Ich habe leider kein Thermostat, dass ich messen kann welche Raumtemperatur besteht.

  • Das ein Heizkörper nur lauwarm ist, heißt nicht so viel. Wenn die Fläche des Heizkörpers im Verhältnis zum Raum ausreichend groß ist, kann das ausreichen. Es muss eine Mindesttemperatur von 20 Grad erreicht werden. Wenn du also etwas erreichen willst, dann bist du in der Nachweispflicht, dass die Temperatur nicht erreicht wird.

  • Okai klar verstehe ich.

    Aber kann man nichts machen wenn ich der Meinung bin, dass ich friere (auch wenn es vlt. 20 Grad sind)und gerne meine Heizung anmachen möchte, diese aber dann nicht funktioniert bzw. nur lauwarm wird?? Wenn es für mein "wohlbefinden" in dem Moment nicht ausreicht, da ich z.B. schnell friere oder Erkältet bin.

    Es wird halt die Zeit kommen (ab Januar) wo ich aufgrund der Schwangerschaft Zuhause bin und wenn ich dann gerne die Heizung anmachen würde, diese aber nicht wirklich funktioniert. Kann ich dann nichts tuen auch wenn es 20 Grad im Raum sein sollten?


  • Aber kann man nichts machen wenn ich der Meinung bin, dass ich friere (auch wenn es vlt. 20 Grad sind)und gerne meine Heizung anmachen möchte, diese aber dann nicht funktioniert bzw. nur lauwarm wird?? Wenn es für mein "wohlbefinden" in dem Moment nicht ausreicht, da ich z.B. schnell friere oder Erkältet bin.

    Es wird halt die Zeit kommen (ab Januar) wo ich aufgrund der Schwangerschaft Zuhause bin und wenn ich dann gerne die Heizung anmachen würde, diese aber nicht wirklich funktioniert. Kann ich dann nichts tuen auch wenn es 20 Grad im Raum sein sollten?

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    Wenn nicht im Mietvertrag eine höhere Temperatur vertraglich zugesichert ist, würde es im Streitfall auf die Ansicht des Richters ankommen und in vielen Urteilen wurden 20-21 Grad als ausreichend angesehen. Nachts darf es auch kühler sein. Die eigene Wohlfühltemperatur muss nicht erreicht werden, zumindest ist mir kein solches Urteil bekannt.

  • Hallo!

    Es wird halt die Zeit kommen (ab Januar) wo ich aufgrund der Schwangerschaft Zuhause bin und wenn ich dann gerne die Heizung anmachen würde, diese aber nicht wirklich funktioniert. Kann ich dann nichts tuen auch wenn es 20 Grad im Raum sein sollten?

    Die Heizperiode dauert in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April.

    Allgemein sollte eine Heizung intakt sein, die Wohnung wärmen,

    wenn sie angestellt wird. Ansonsten kann man von einem Mangel

    ausgehen. Die zentrale Heizungsanlage ist so einzustellen, dass

    eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad

    Celsius erreicht werden kann, so der DMB dazu.

    Es ist dem Mieter auch nicht zumutbar noch zusätzlich zur normalen

    Heizkostenvorauszahlung Geld für Stromkosten auszugeben, nur weil

    die Wohnung nicht warm wird.

    In Mietverträgen wird oft eine Mindesttemperaturen von 20 bis 22 Grad

    für den Wohnraum und 23 Grad für das Bad festgehalten. Diese Werte

    werden von den meisten Gerichten anerkannt und auch zu Grunde gelegt,

    wenn eine mietvertragliche Vereinbarung nicht vorhanden ist.

    Die Heizung darf auch nachts nicht völlig ausgeschaltet werden,

    18 Grad sollten auf jeden Fall erreicht werden.

    Beim kompletten Aufdrehen wird der Heizkörper gerade mal "lauwarm".

    Das ist nicht ausreichend im Winter. Besorge dir bitte Thermometer

    und messe in allen Räumen die Temperatur.

    Allgemeiner Hinweis, dass Verwandtschaft nicht automatisch das

    Mietrecht außer Kraft setzt. Bitte bei zukünftigen Antworten

    berücksichtigen.

    Gruß



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