Widerspruch gegen Baumaßnahmen - Härtefall Prüfungen Sohn

  • Hallo an alle!

    Wir haben Eigenbedarfskündigung bekommen und müssen normalerweise Ende Januar ausziehen, falls wir keine Wohnung finden, können wir zwar bleiben aber die Vermieterin hat für Februar Baumassnahmen angekündigt, unter anderem komplette Sanierung des Bades. Ich suche intensiv nach einer anderen Wohnung aber gegen Baumassnahmen will ich trotzdem Widerspruch schreiben, falls ich keine Wohnung bis Januar finde. Mein Sohn geht zur Zeit auf die Fachoberschule, 12. Klasse und es ist schon so schwer genug, jetzt auch noch die Baumassnahmen... Er hat dann ab Anfang Mai Prüfungen, Baumassnahmen sind für Februar, März angekündigt. Reicht das als Grund (Härte) aus dass er sich auf die Prüfungen vorbereiten muss oder ist es noch zu weit bis zu den Prüfungen?

    Überflüssigen Link entfernt: ß-Wikipedia

    Grace

    Einmal editiert, zuletzt von Lenamaus (16. Oktober 2018 um 13:36)

  • Mein Sohn geht zur Zeit auf die Fachoberschule, 12. Klasse und es ist schon so schwer genug, jetzt auch noch die Baumassnahmen... Er hat dann ab Anfang Mai Prüfungen, Baumassnahmen sind für Februar, März angekündigt. Reicht das als Grund (Härte) aus dass er sich auf die Prüfungen vorbereiten muss oder ist es noch zu weit bis zu den Prüfungen?

    Solche Fragen sind eigentlich immer vom Einzelfall abhängig, und kaum pauchal zu beantworten. Im grunde geht es da dann auch um Art um Umfang der Arbeiten, und um die tatsächliche Belästigung usw.

    Für konkretere Antworten solltest du vieleicht eher einen Anwalt zu rate ziehen.

  • Mein Bauchgefühl sagt nein.

    1. Es besteht kein Mietverhältnis zu dem Zeitpunkt mehr, da der Vermieter vermutlich nur den späteren Auszug duldet

    2. Dein Sohn kann auch wo anders lernen. Auch wenn das mit etwas Aufwand verbunden ist. (Verwandte, Freunde,stätische Bibliothek,....)

    3. Wo liegt der Unterschied, ob der Vermieter bei euch in der Wohnung oder in der Nachbarwohnung anfängt oder außerhalb der Wohnung arbeitet.
    Der Lärm dürfte immer gleich sein.

  • Danke für die Antworten, denke schon dass es nicht wenig Belästigung geben wird. Sie haben viel vor zu renovieren. Mein Sohn ist ein guter Schüler, aber da sehe ich schon Gefahr dass er die Schule dieses Jahr nicht schafft durch diese Belästigung.

    Wenn jemand ähnliche Situation hatte, schreibt bitte.

    Einmal editiert, zuletzt von Lenamaus (17. Oktober 2018 um 12:48)

  • Mein Bauchgefühl sagt nein.

    1. Es besteht kein Mietverhältnis zu dem Zeitpunkt mehr, da der Vermieter vermutlich nur den späteren Auszug duldet

    2. Dein Sohn kann auch wo anders lernen. Auch wenn das mit etwas Aufwand verbunden ist. (Verwandte, Freunde,stätische Bibliothek,....)

    3. Wo liegt der Unterschied, ob der Vermieter bei euch in der Wohnung oder in der Nachbarwohnung anfängt oder außerhalb der Wohnung arbeitet.
    Der Lärm dürfte immer gleich sein.

    Ja, das stimmt spätestens 1.Februar müssen wir hier weg sein, aber ich suche wirklich intensiv seit 5 Monaten nach Wohnung und hab bis jetzt noch keine. Also bleibt dem Vermieter auch nichts anderes übrig als zu dulden. Jedenfalls so lange ich beweisen kann dass ich suche.

  • Also bleibt dem Vermieter auch nichts anderes übrig als zu dulden. Jedenfalls so lange ich beweisen kann dass ich suche.

    Das stimmt so nicht. Der Vermieter kann sehr wohl Räumungsklage einreichen, wenn Ihr nicht auszieht. Wenn der Vermieter gewinnt, kann er die Zwangsräumung veranlassen. Die Kosten dafür trägst dann du.
    Das Sozialamt wird dir dann eine Notunterkunft zuweisen.

    Natürlich wird die Klage einige Zeit dauern, aber auch eine Stange Geld kosten.

  • Das stimmt so nicht. Der Vermieter kann sehr wohl Räumungsklage einreichen, wenn Ihr nicht auszieht. Wenn der Vermieter gewinnt, kann er die Zwangsräumung veranlassen. Die Kosten dafür trägst dann du.
    Das Sozialamt wird dir dann eine Notunterkunft zuweisen.

    Natürlich wird die Klage einige Zeit dauern, aber auch eine Stange Geld kosten.

    Ja, aber ich kann beweisen dass ich suche, so lange ich suche, kann man uns nicht so einfach rausschmeissen.

  • Ja, aber ich kann beweisen dass ich suche, so lange ich suche, kann man uns nicht so einfach rausschmeissen.

    Einfach rausschmeissen im Sinne von "am Schlawittchen packen und raus" geht sowieso nicht. Dafür bedarf es einem Räumungstitel und einem Gerichtsvollzieher der das dann durchsetzt. Das kostet alles mindestens einige Monate Zeit, aber die Kosten wirst am Ende du haben, und das wird teuer. Ob ihr nach einer neuen Wohnung sucht oder nicht hat damit gar nichts zu tun.

  • Einfach rauswerfen nicht. Die Räumungsklage wird der Vermieter jedoch gewinnen und kann dann auch den Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen. Der Gerichtsvollzieher darf dich dann auch rauswerfen. Das dauert natürlich alles seine Zeit und man kann das bestimmt auch etwas hinauszögern.

    Die Kosten sind jedoch nicht unerheblich. Das schöne für den Vermieter, gewinnt er darfst du bezahlen. Das sollte evtl. auch in deine Überlegung bzgl. der Duldung der Bauarbeiten einfließen.

    Wenn du wirklich nachweislich suchst, deine Miete zahlst und er arbeiten kann, haben evtl. alle etwas davon.

    Aus meiner Sicht ein guter Ausgangspunkt für Verhandlungen.

  • Einfach rausschmeissen im Sinne von "am Schlawittchen packen und raus" geht sowieso nicht. Dafür bedarf es einem Räumungstitel und einem Gerichtsvollzieher der das dann durchsetzt. Das kostet alles mindestens einige Monate Zeit, aber die Kosten wirst am Ende du haben, und das wird teuer. Ob ihr nach einer neuen Wohnung sucht oder nicht hat damit gar nichts zu tun.

    Ich weiss dass man sich bestättigen lassen muss wenn man z.B eine Wohnung angeschaut hat und nicht bekommen hat, das ist wichtig im Notfall, vor Gericht.

    Ist auch egal, mich würde einfach interessieren ob jemand in ähnlichen Situation mal war und wie es ausgegangen ist. Natürlich wäre ideal wenn ich einfach nur baldmöglichst eine Wohnung finde und umziehe. Nur für den Fall dass doch nicht so schnell eine finde, überlege ich, was ich sonst tun könnte.

  • Einfach rauswerfen nicht. Die Räumungsklage wird der Vermieter jedoch gewinnen und kann dann auch den Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen. Der Gerichtsvollzieher darf dich dann auch rauswerfen. Das dauert natürlich alles seine Zeit und man kann das bestimmt auch etwas hinauszögern.

    Die Kosten sind jedoch nicht unerheblich. Das schöne für den Vermieter, gewinnt er darfst du bezahlen. Das sollte evtl. auch in deine Überlegung bzgl. der Duldung der Bauarbeiten einfließen.

    Wenn du wirklich nachweislich suchst, deine Miete zahlst und er arbeiten kann, haben evtl. alle etwas davon.

    Aus meiner Sicht ein guter Ausgangspunkt für Verhandlungen.

    Eigentlich schon, nur hab ich die Befürchtung dass hier nicht nur lernen sondern auch Wohnen in den Monaten Februar, März unmöglich sein wird. Wie gesagt, es wird sehr viel renoviert.

  • Ich weiss dass man sich bestättigen lassen muss wenn man z.B eine Wohnung angeschaut hat und nicht bekommen hat, das ist wichtig im Notfall, vor Gericht.

    Mach das. Ich wüsste zwar nicht was das ändern soll, und warum ein potentieller Vermieter dir irgend was bestätigen sollte, aber schaden kann es wohl wenigstens nicht.

    Ist auch egal, mich würde einfach interessieren ob jemand in ähnlichen Situation mal war und wie es ausgegangen ist.

    Klar. Wir haben leider schon genug Räumungstitel erwirken müssen. Mal davon abgesehen, das man bei den meisten Mietern wenn es soweit kommt eh auf den Kosten sitzen bleibt, weil einfach nichts zu holen ist, kann ich dir trotzdem sagen, das so ein Prozess teuer und unangenehm ist. Und irgendwann kann dann wirklich soweit sein und der Gerichtsvollzieher schickt euch in eine Notunterkunft.

    Nur für den Fall dass doch nicht so schnell eine finde, überlege ich, was ich sonst tun könnte.

    Vorausgesetzt die Eigenbedarfskündigung ist berechtigt:

    - Zu Freunden ziehen

    - Familie um Hilfe bitten

    - Die Ansprüche an den zur verfügung stehenden Wohnraum anpassen

    - Mit dem Vermieter im vorhinein vernünftig reden und nicht erst kurz vor dem Auszugstermin

  • Danke für die Tipps, nur ist alles komplizierter, aber da will ich hier nicht weiter eingehen. Natürlich werde ich möglichst einen Kompromiss suchen.

  • Ich wüsste zwar nicht was das ändern soll, und warum ein potentieller Vermieter dir irgend was bestätigen sollte, aber schaden kann es wohl wenigstens nicht.

    Es geht um §574 II BGB, danach ist eine Härte begründet, wenn kein Ersatzwohnraum beschafft werden kann. Das setzt natürlich das bemühen um eine Wohnung voraus was bewiesen werden muss.

    Grundsätzlich kann eine schulische Situation eine Härte begründen, daran sind aber hohe Anforderungen gestellt. Da Orte zum lernen auch unabhängig von der Wohnung besteht sollte in meinen Augen spezielle Gründe hinzutreten, warum dies nur daheim gemacht werden kann. Man wohnt etwa auf ein Dorf wo es solche Orte nicht gibt. Lernmaterialien die aufgrund der Menge praktisch zu transportieren sind usw. Nur weil der Junge dann eben ein Buch und Block einpacken muss und 20 Minuten zur Bibliothek oder ähnliche Örtlichkeiten fahren muss wird keine Härte begründen. Im Zweifel könnte man auch sagen, Lärmschutzkopfhörer für 15€ sind auch ausreichend, wenn es nur um die tatsächliche Lärmbelästigung geht was am Lernen hindert.

    Aber es ist und bleibt alles Einzelfallabhängig und kann endgültig eh nur vom Richter entschieden werden. Da helfen auch keine anderen Geschichten, weil auch immer das Interesse des Vermieters berücksichtigt wird. Braucht er die Umbaumaßnahmen für seine schwer behinderte Mutter die ins Haus einziehen soll, weil eine anderweitige Unterbringung unmöglich wird oder nur damit er die Miete erhöhen kann...das sind Welten in der Abwägung, daher sollte sich das ein Anwalt anschauen.

    falls wir keine Wohnung finden, können wir zwar bleiben

    Ich hoffe das gibt es schriftlich, weil das wird ganz schnell vergessen sein, wenn der Widerspruch gegen die Bauarbeiten kommt.

  • Es geht um §574 II BGB, danach ist eine Härte begründet, wenn kein Ersatzwohnraum beschafft werden kann. Das setzt natürlich das bemühen um eine Wohnung voraus was bewiesen werden muss.

    Grundsätzlich kann eine schulische Situation eine Härte begründen, daran sind aber hohe Anforderungen gestellt. Da Orte zum lernen auch unabhängig von der Wohnung besteht sollte in meinen Augen spezielle Gründe hinzutreten, warum dies nur daheim gemacht werden kann. Man wohnt etwa auf ein Dorf wo es solche Orte nicht gibt. Lernmaterialien die aufgrund der Menge praktisch zu transportieren sind usw. Nur weil der Junge dann eben ein Buch und Block einpacken muss und 20 Minuten zur Bibliothek oder ähnliche Örtlichkeiten fahren muss wird keine Härte begründen. Im Zweifel könnte man auch sagen, Lärmschutzkopfhörer für 15€ sind auch ausreichend, wenn es nur um die tatsächliche Lärmbelästigung geht was am Lernen hindert.

    Aber es ist und bleibt alles Einzelfallabhängig und kann endgültig eh nur vom Richter entschieden werden. Da helfen auch keine anderen Geschichten, weil auch immer das Interesse des Vermieters berücksichtigt wird. Braucht er die Umbaumaßnahmen für seine schwer behinderte Mutter die ins Haus einziehen soll, weil eine anderweitige Unterbringung unmöglich wird oder nur damit er die Miete erhöhen kann...das sind Welten in der Abwägung, daher sollte sich das ein Anwalt anschauen.

    Ich hoffe das gibt es schriftlich, weil das wird ganz schnell vergessen sein, wenn der Widerspruch gegen die Bauarbeiten kommt.

    Danke, hilft mir schon mal weiter.:thumbup:

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